Lagergruppenzuordnungen Spreng- und TreibmittelFachbereich 2.4, Stand: 2025-03-03 |
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Bescheid-Nr. | Bezeichnung des Stoffes oder Gegenstandes | LG VG* | Sicherheitsrelevante Verpackungsmerkmale | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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D/BAM-0156/25 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0034/25 | NEUTRALIZATION CHARGE (LLPM) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1273/24 | Auslöseeinheit 3" EHRD / Activation Unit 3" EHRD | 1.1F |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappschachtel Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1275/24 | Auslöseeinheit 5" EHRD / Activation Unit 5" EHRD | 1.1F |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappschachtel Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0660/23 | WPT 105 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2025-02-28. |
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D/BAM-0400/23 | SMP 115 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2025-02-28. |
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D/BAM-1238/24 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1232/24 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1234/24 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1115/23 | 12ga, 3 Rubber Ball Cartridge | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innerverpackung: 25 Patronen in Pappfaltschachtel Zwischenverpackung: nicht erforderlich Außenverpackung: Kiste aus Pappe (UN4G), gefüllt mit 10 Pappfaltschachtel Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 100 g NEM. |
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D/BAM-0979/22 | H110 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-1092/24 | Riodin HE | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1054/24 | Ramshot Grand | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0883/24 | POLADYN 31 ECO | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0368/24 | Implosive Verbinder für Freileitungen | 1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Umwicklung aus Wellpappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1), beinhaltet maximal 6 Stück Implosive Verbinder für Freileitungen |
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D/BAM-0666/24 | Lawinensprengladung LM2700 und Lawinensprengladung LM5400 (jeweils ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet entweder maximal 15 Stück "Lawinensprengladung LM2700" (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) oder alternativ maximal 5 Stück "Lawinensprengladung LM5400" (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
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D/BAM-0668/24 | S-Load (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 5 Stück "S-Load" (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
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D/BAM-0664/24 | Lawinensprengladung LW2700 und Lawinensprengladung LW5400 (jeweils ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet entweder maximal 15 Stück "Lawinensprengladung LW2700" (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) oder alternativ maximal 5 Stück "Lawinensprengladung LW5400" (ohne Sicherheitsanzündschnur und Sprengkapsel) |
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D/BAM-0751/24 | Anzündhütchen 5,33 mm Sinoxid oder Sintox in 1.1B | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung 1: Innen: max. 1000 Anzündhütchen (ANZDH) in einem Behälter aus Plastik (Kassette) Zwischen: nicht erforderlich Außen: max. 70 Innenverpackungen in einer Kiste aus Aluminium (4B) Verpackung 2: Innen: max. 1000 ANZDH in einem Behälter aus Plastik Zwischen: max. 5 Innenverpackungen in einer Schachtel aus Pappe Außen: max. 10 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0701/23 | Titewad (OBP-132) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0539/24 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0236/24 | Shaped Charge DynaSlot 2.0 26g | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0706/23 | Longshot (OBP 473) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0713/23 | AutoComp (SMP 224) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0708/23 | CFE Pistol (SMP 222) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0090/24 | Bariumstyphnat mindestens 20 % Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,3 kg NEM. Zwischen: Unterteilungen aus Kunststoff Außenverpackung: Kiste aus Sperrholz (UN4D), beinhaltet maximal 1,2 kg NEM mit 4 Innenverpackungen mit jeweils maximal 0,3 kg NEM alternativ beinhaltet maximal 1,2 kg NEM mit 12 Innenverpackungen mit jeweils maximal 0,1 kg NEM |
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D/BAM-0703/23 | Titegroup (SMP 242) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0432/23 | SMP 835 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0460/23 | WMR 775 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0464/23 | WMR 785 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0416/23 | SMP 704 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0426/23 | SMP 765 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0452/23 | WCR 845 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0893/23 | SMP 764 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0406/23 | SMP 693 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0408/23 | SMP 694 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0412/23 | SMP 702 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0414/23 | SMP 703 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0420/23 | SMP 744 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0664/23 | Lil'Gun (OBP 516) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-1241/23 | 2,4,6 Trinitroresorcinol mit mindestens 20 % Wasser | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffsack oder PE Flasche Zwischen: Kunststoffsack Außen: Fass Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (UN1H2) oder Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1251/23 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0801/23 | RP-2 EBW Detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Röhren aus Pappe für jeden Zünder. Zwischen: Kiste aus Pappe mit jeweils bis zu 50 Zündern, maximal fünf Lagen, Zünder werden wechselseitig eingelegt. Außen: Kiste aus Pappe (UN 4G), die jeweils nicht mehr als vier Zwischenverpackungen enthält. |
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D/BAM-0802/23 | Double Sided Mini LSC, Variant 20 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffträger in einer Kunststofftüte aus Polyethylen mit Füllmaterial aus Vermiculite, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN 4G), beinhaltet maximal eine Innenverpackung |
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D/BAM-1198/23 | ANZÜNDER |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Anzünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Alternativ kann folgende Verpackung verwendet werden: Innen: Papprohr mit je einem Anzünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A) verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1,5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1126/23 | HiTRONIC II Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Zünder mit Drähten nicht kürzer als 6 m, jeder Zünder steckt in einem Schutzelement/Kunststoff-Dämpfungsblock. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pape (UN4G) mit Kunststoffbeutelauskleidung und min. 8 mm dicken Faserplattenpolstern. Maximal 60 Stück Sprengzünder pro Außenverpackung. |
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D/BAM-1124/23 | HiTRONIC II Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Zünder mit Kunststoffspule und Drähten nicht kürzer als 15 m, jeder Zünder steckt in einem Schutzelement/Kunststoff-Dämpfungsblock. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pape (UN4G) mit Kunststoffbeutelauskleidung und min. 8 mm dicken Faserplattenpolstern. Maximal 30 Stück Sprengzünder pro Außenverpackung. |
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D/BAM-0191/23 | Sprengpulver 6/10 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0936/23 | Explogel 200 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0934/23 | Explogel 100 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0921/22 | Pyrodex Pistol (Pyrodex P) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0923/22 | Pyrodex Rifle/Shotgun (Pyrodex RS) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0631/23 | Primary Free Electronic Top Fire Detonator 0019 PFTFE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre Die UN 6(d) Prüfung wurde am 25.07.2023 bestanden. |
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D/BAM-0480/23 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Röhren aus transparentem Polycarbonat mit Deckeln aus Polypropylen. Die Deckel sind Formstücke, in die der ballistische Teil der Zünder eingesetzt wird. Die Röhren sind alle gleich ausgerichtet mit dem ballistischen Teil in eine Richtung. Zwischen: Kisten aus Pappe, mit Hartpapierplatten in Wirkrichtung der Zünder. Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0748/23 | N120 in 1.3C | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0948/23 | N140 in 1.3C | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0949/23 | N160 in 1.3C | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0950/23 | N165 in 1.3C | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0951/23 | N170 in 1.3C | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0851/22 | Pyrodex Select | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0665/23 | F2x32 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 20 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-0187/23 | W 06666 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff (UN1H2) mit maximal 4 kg NEM |
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D/BAM-1241/22 | RS36 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit 1,0 kg NEM Zwischen: unterteilende Zwischenwände aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Pro Außenverpackung sind 8 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 8,0 kg NEM enthalten. |
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D/BAM-0121/22 | 3N36 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 9 kg NEM |
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D/BAM-0124/22 | N105 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 15 kg NEM |
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D/BAM-0123/22 | N110 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 15 kg NEM |
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D/BAM-0125/22 | N550 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0122/22 | N135 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0126/22 | N133 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0127/22 | N150 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-0538/23 | US 869 (WC 869) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0855/22 | Triple Seven FFG (T72) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0857/22 | Triple Seven FFFG (T73) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0042/23 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0044/23 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0059/23 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) ------------------------------------------------------------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0406/22 | Riodet IM | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Wellpappe, beinhaltet maximal 50 elektrische Zünder. Die Sprengkapseln werden so platziert, dass nebeneinander liegende Sprengkapseln in die entgegengesetzte Richtung zeigen. Zwischen zwei Sprengkapseln, die in die gleiche Richtung zeigen muss, der Zünderdraht platziert sein. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), mit der Abmessung 545x280x260 mm. Beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen, die in zwei Etagen zu je 5 Kartons angeordnet sind. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung gilt nur für Zünder mit einer Hülse aus Aluminium, einer Sekundärladung von maximal 830 mg PETN und einer Primärladung von maximal 110 mg sowie einer Zünderdrahtlänge von mindestens 4 m. |
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D/BAM-0407/22 | Riodet ID | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Wellpappe, beinhaltet maximal 50 elektrische Zünder. Die Sprengkapseln werden so platziert, dass nebeneinander liegende Sprengkapseln in die entgegengesetzte Richtung zeigen. Zwischen zwei Sprengkapseln, die in die gleiche Richtung zeigen muss, der Zünderdraht platziert sein. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), mit der Abmessung 545x280x260 mm. Beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen, die in zwei Etagen zu je 5 Kartons angeordnet sind. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung gilt nur für Zünder mit einer Hülse aus Aluminium, einer Sekundärladung von maximal 830 mg PETN und einer Primärladung von maximal 110 mg sowie einer Zünderdrahtlänge von mindestens 4 m. |
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D/BAM-1060/22 | CFE223 (SMP 746) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0018/23 | Superformance (SMP 765) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0412/22 | Riodet IM | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Block zur Aufnahme der Zünder, bestehend aus drei mit Leim verklebten Schichten: Unterste Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 12 mm. Mittlere Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 25 mm. Diese Schicht beinhaltet 40 Aussparungen mit jeweils einem Durchmesser von 12 mm deren Zentren jeweils einen Mindestabstand von 25 mm zueinander haben. Oberste Schicht im Block: Pappschicht, mit 40 Aussparungen mit einem Durchmesser zwischen 1 und 2 mm kleiner als der Durchmesser der Aussparungen in der mittleren Schicht. Der Zweck der obersten Schicht ist es, die Zünder in ihrer Ausrichtung zu halten. Zwischen: Kiste aus Wellpappe, beinhaltet maximal 1 Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Zwischenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 400 Zündern. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung gilt nur für Zünder mit einer Hülse aus Aluminium, einer Sekundärladung von maximal 830 mg PETN sowie einer Primärladung von maximal 110 mg. |
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D/BAM-0413/22 | Riodet ID | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Block zur Aufnahme der Zünder, bestehend aus drei mit Leim verklebten Schichten: Unterste Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 12 mm. Mittlere Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 25 mm. Diese Schicht beinhaltet 40 Aussparungen mit jeweils einem Durchmesser von 12 mm deren Zentren jeweils einen Mindestabstand von 25 mm zueinander haben. Oberste Schicht im Block: Pappschicht, mit 40 Aussparungen mit einem Durchmesser zwischen 1 und 2 mm kleiner als der Durchmesser der Aussparungen in der mittleren Schicht. Der Zweck der obersten Schicht ist es, die Zünder in ihrer Ausrichtung zu halten. Zwischen: Kiste aus Wellpappe, beinhaltet maximal 1 Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Zwischenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 400 Zündern. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung gilt nur für Zünder mit einer Hülse aus Aluminium, einer Sekundärladung von maximal 830 mg PETN sowie einer Primärladung von maximal 110 mg. |
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D/BAM-0024/23 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0026/23 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1239/22 | RS14 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Kunststoff (UN1H2) mit maximal 4 kg Treibladungspulver |
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D/BAM-0410/23 | SMP 698 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: ohne Zwischen: ohne Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit mindestens 24,6 l Volumen, beinhaltet maximal 23 kg NEM |
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D/BAM-1202/22 | SCHWARZPULVER | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1035/22 | HS6 (WC 540) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0961/22 | SMP 226 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0918/22 | SMP 767 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0879/22 | Winchester StaBALL HD (SMP 704) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0873/22 | Winchester StaBALL Match (SMP 696) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-0793/22 | Selective Electronic Detonator 0015 HVC RDX und Selective Electronic Detonator 0019 HVC HNS |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe mit Abstandhaltern aus antistatischem Schaumstoff. Die Gegenstände sind liegend angeordnet, wobei der seitliche Abstand mindestens 45 mm beträgt und der Abstand in Längsrichtung mindestens 70 mm. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit bis zu sechs Innenverpackungen übereinander, getrennt durch 5 mm Hartpapierplatten. Der vertikale Abstand der Gegenstände beträgt mindestens 35 mm. |
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D/BAM-0337/22 | RS14 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, Volumen: 1350 ml, beinhaltet 0,25 kg NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 8 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 2 kg NEM ---------- alternativ Innen: Behälter aus Kunststoff, Volumen: 1350 ml, beinhaltet 0,4 kg NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 8 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 3,2 kg NEM |
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D/BAM-0238/22 | Activationunit 3" | 1.1F |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0243/22 | Activationunit 5" | 1.1F |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0399/22 | SMP 756 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0400/22 | SMP 735 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0401/22 | WC 296 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2530/21 | Percussion Igniter DYNAWELL NB | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A) mit einer Innenverpackung. |
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D/BAM-0346/22 | i-kon III und i-kon III RX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schutzhülle, bestehend aus einem Pappzylinder mit einer Länge von 60 mm und einem Durchmesser von 39 mm, der mit mit einem sechseckigem Zylinder aus Gips oder MDF gefüllt ist, welcher eine Vertiefung für die Aufnahme eines Zünders aufweist. Der Zünder steckt ca. bis zur Hälfte (mit dem detonierenden Ende voran) in der Schutzhülle. Die Zünderdrähte werden gebündelt so platziert, dass die Schutzhülle nicht an den Wänden der Außenverpackung liegt. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 40 Zünder. |
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D/BAM-0347/22 | uni tronic 600 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schutzhülle, bestehend aus einem Pappzylinder mit einer Länge von 60 mm und einem Durchmesser von 39 mm, der mit mit einem sechseckigem Zylinder aus Gips oder MDF gefüllt ist, welcher eine Vertiefung für die Aufnahme eines Zünders aufweist. Der Zünder steckt ca. bis zur Hälfte (mit dem detonierenden Ende voran) in der Schutzhülle. Die Zünderdrähte werden gebündelt so platziert, dass die Schutzhülle nicht an den Wänden der Außenverpackung liegt. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 40 Zünder. |
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D/BAM-0348/22 | eDev II | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schutzhülle, bestehend aus einem Pappzylinder mit einer Länge von 60 mm und einem Durchmesser von 39 mm, der mit mit einem sechseckigem Zylinder aus Gips oder MDF gefüllt ist, welcher eine Vertiefung für die Aufnahme eines Zünders aufweist. Der Zünder steckt ca. bis zur Hälfte (mit dem detonierenden Ende voran) in der Schutzhülle. Die Zünderdrähte werden gebündelt so platziert, dass die Schutzhülle nicht an den Wänden der Außenverpackung liegt. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 40 Zünder. |
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D/BAM-0361/22 | Para Quinone Dioxime (PQD) Batch-Nr. PQD/LV/10-01/2021 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: 60-Liter Fass aus HMHDPE (UN1H2/Y75/S/** SGP/MC 006), beinhaltet maximal 25 kg PQD |
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D/BAM-2488/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2490/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1,5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2491/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen, mit maximal 25 Zündern Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), mit einer Innenverpackung |
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D/BAM-2489/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0030/22 | TRINITROTOLUEN (TNT), in Blöcken zu je 250 g |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Edelstahl-Box (Werkstoff 1.4571) Außenverpackung: Zarges-Aluminiumbox K470 |
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D/BAM-0031/22 | Plastiksprengstoff (PETN), kunststoffgebunden, in Blöcken zu je 500 g |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Edelstahl-Box (Werkstoff 1.4571) Außenverpackung: Zarges-Aluminiumbox K470 |
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D/BAM-0032/22 | RDX, kunststoffgebunden, in Blöcken zu je 500 g |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Edelstahl-Box (Werkstoff 1.4571) Außenverpackung: Zarges-Aluminiumbox K470 |
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D/BAM-0033/22 | Perunit E, in Stangen |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Edelstahl-Box (Werkstoff 1.4571) Außenverpackung: Zarges-Aluminiumbox K470 |
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D/BAM-0188/22 | Para Quinone Dioxime (PQD) Batch-Nr. PQD/LV/10-01/2021 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: 60-Liter Fass aus HMHDPE (UN1H2/Y75/S/** SGP/MC 006), beinhaltet maximal 25 kg PQD Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2022-04-03. |
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D/BAM-0695/21 | Winchester StaBALL 6.5 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 0,75 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 5 kg NEM. |
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D/BAM-1818/21 | Bullseye 84 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 15,9 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe, UN1G/Y25/S/11 USA/GBC Pro Außenverpackung ist eine Innenverpackung enthalten. |
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D/BAM-1683/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1685/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2327/21 | Booster 160 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2352/21 | ANZÜNDER |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Anzünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1,5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1670/21 | Percussion Initiator NB HT PYX und Percussion Initiator NB HT HNS |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A) mit einer Innenverpackung. |
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D/BAM-1668/21 | DynaStage Perforating System und Hollow Carrier Gun System |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (UN4C2) Sperrholz (UN4D) Holzfaserwerkstoff (UN4F) |
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D/BAM-1672/21 | Percussion Initiator NB HT PYX und Percussion Initiator NB HT HNS |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Je eine Sprengkapsel in einer leitfähigen Packtüte in einem Loch in dem Einsatz zur Einschlagverpackung aus Pappe Zwischen: Zwei Einschlagverpackungen mit je 25 Sprengkapseln in einem Alfosack Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 834. |
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D/BAM-1009/21 | PBX L1 / L2 (ausgehärtet) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1008/21 | Laborsprengkörper Wirkelement Countermeasure/CM-Modul | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1427/21 | SPRENGSCHNUR, biegsam |
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1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-1637/21 | PETN formbar (Plastex) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1626/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1627/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1628/21 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1081/21 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1226/21 | TOVEX T | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1225/21 | TOVEX SE | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1426/21 | SPRENGSCHNUR, biegsam |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von nicht mehr als 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. -------------------------------- Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. Außen: Kiste aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-0849/21 | Dinitratomethyl-bis (1,2,4-oxadiazole) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffdose, chemikalienresistent und gegen elektrostatische Aufladung gesichert, beinhaltet maximal 100 g NEM. Zwischen: Der Zwischenraum zwischen Innen und Außenverpackung ist mit nicht brennbaren Füllmaterial ausgefüllt. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-0894/21 | Riodet AI | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Block zur Aufnahme der Zünder, bestehend aus drei mit Leim verklebten Schichten: Unterste Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 12 mm. Mittlere Schicht im Block: Verpresstes Papier mit einer Dichte von 0,45-0,60 gr/cm3 und einer Mindestdicke von 25 mm. Diese Schicht beinhaltet 40 Aussparungen mit jeweils einem Durchmesser von 12 mm deren Zentren jeweils einen Mindestabstand von 25 mm zueinander haben. Oberste Schicht im Block: Pappschicht, mit 40 Aussparungen mit einem Durchmesser zwischen 1 und 2 mm kleiner als der Durchmesser der Aussparungen in der mittleren Schicht. Der Zweck der obersten Schicht ist es, die Zünder in ihrer Ausrichtung zu halten. ------------------------------- Zwischen: Kiste aus Wellpappe, beinhaltet maximal 1 Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Zwischenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 400 Zündern. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung gilt nur für Zünder mit einer Hülse aus Aluminium und einer Sekundärladung von maximal 830 mg PETN. |
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D/BAM-1187/21 | DETONEX 5 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1189/21 | DETONEX 12 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1191/21 | DETONEX 24 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1193/21 | DETONEX 40 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1195/21 | DETONEX 60 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1197/21 | DETONEX 80 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1199/21 | DETONEX 100 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1201/21 | DETONEX 150 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1203/21 | DETONEX 15 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0879/21 | Treibladungspulver N568 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit 1,2 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 6 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 6 kg NEM |
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D/BAM-0699/21 | BP 100 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6 kg NEM. |
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D/BAM-0700/21 | BP 102 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6 kg NEM. |
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D/BAM-0701/21 | BP 103 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6 kg NEM. |
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D/BAM-0702/21 | BP 106 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12 kg NEM. |
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D/BAM-0703/21 | BP 107 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12 kg NEM. |
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D/BAM-0704/21 | BP 108 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12 kg NEM. |
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D/BAM-0705/21 | BP 109 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12 kg NEM. |
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D/BAM-0706/21 | M 410 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erfordlerich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 12 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 6 kg NEM. |
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D/BAM-0707/21 | M 410/2 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1,1 l, beinhaltet 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erfordlerich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 12 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 6 kg NEM. |
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D/BAM-0779/21 | Trinitroresorcinol | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Verpackung muss bleifrei sein. |
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D/BAM-0780/21 | Trinitroresorcinol mit mind. 28 Masse-% Wasser | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (UN1H2) |
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D/BAM-0205/21 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel |
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1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0063/21 | Geschoss, geöffnet 122 mm, mit Zünder | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die seitlichen Wände der Außenverpackung werden mit einer Lage Wellpappe ausgekleidet. Die Geschosse, einzeln in Säcke aus Kunststoff eingewickelt, werden liegend in die Außenverpackung gelegt und mit Füllmaterial aus Pappe fixiert. |
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D/BAM-0065/21 | Geschoss, geöffnet 105 mm, mit Zünder | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die seitlichen Wände der Außenverpackung werden mit einer Lage Wellpappe ausgekleidet. Die Geschosse, einzeln in Säcke aus Kunststoff eingewickelt, werden liegend in die Außenverpackung gelegt und mit Füllmaterial aus Pappe fixiert. |
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D/BAM-2493/20 | diverse Explosivstoffe |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: IU1703 Explosive Storage Unit Day Lockers mit einer Kammer Die Kammer darf maximal 400 g von einem der in der Anlage zu diesem Bescheid genannten Explosivstoffe enthalten. Nebenbestimmungen: Hinweis: 1.) Die Lagergruppenzuordnung gilt nur bei Verwendung der Verpackung gemäß der im Rahmen der Antragstellung in der BAM hinterlegten technischen Dokumentation. 2.) Zu einem späteren Zeitpunkt gefertigte Verpackungen müssen dieser technischen Dokumentation entsprechen. 3.) Die Anforderungen der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) zur Lagerung, insbesondere zum Diebstahlschutz, sind einzuhalten. |
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D/BAM-2494/20 | diverse Explosivstoffe |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: IU1704 Explosive Storage Unit Day Lockers mit acht Kammern Pro Kammer dürfen maximal 200 g von einem der in der Anlage zu diesem Bescheid genannten Explosivstoffe enthalten sein. Die gesamte NEM pro Verpackung darf 1,6 kg nicht überschreiten. Nebenbestimmungen: Hinweis: 1.) Die Lagergruppenzuordnung gilt nur bei Verwendung der Verpackung gemäß der im Rahmen der Antragstellung in der BAM hinterlegten technischen Dokumentation. 2.) Zu einem späteren Zeitpunkt gefertigte Verpackungen müssen dieser technischen Dokumentation entsprechen. 3.) Die Anforderungen der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) zur Lagerung, insbesondere zum Diebstahlschutz, sind einzuhalten. |
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D/BAM-0203/21 | diverse Zündstoffe |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: IU1704 Explosive Storage Unit Day Lockers mit acht Kammern Pro Kammer dürfen maximal 50 g von einem der in der Anlage zu diesem Bescheid genannten Zündstoffe enthalten sein. Die gesamte NEM pro Verpackung darf 0,4 kg nicht überschreiten. Nebenbestimmungen: Hinweis: 1.) Die Lagergruppenzuordnung gilt nur bei Verwendung der Verpackung gemäß der im Rahmen der Antragstellung in der BAM hinterlegten technischen Dokumentation. 2.) Zu einem späteren Zeitpunkt gefertigte Verpackungen müssen dieser technischen Dokumentation entsprechen. 3.) Die Anforderungen der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) zur Lagerung, insbesondere zum Diebstahlschutz, sind einzuhalten. |
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D/BAM-0051/21 | Geschoss 30 mm mit Zünder, gekerbt | 1.2F |
In folgender besonderen Verpackung: Jedes einzelne Geschoss steckt in einer Hülle aus Pappe, von der es komplett umhüllt ist. Die Geschosse stehen alle mit der Geschossspitze nach oben in der Außenverpackung nebeneinander, so dass sie nicht umfallen können. Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Versandstück ist mit "OBEN" gekennzeichnet. |
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D/BAM-0061/21 | Bomblet M77 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0053/21 | Geschoss, geöffnet 122 mm | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die seitlichen Wände der Außenverpackung werden mit einer Lage Wellpappe ausgekleidet. Die Geschosse, einzeln in Säcke aus Kunststoff eingewickelt, werden liegend in die Außenverpackung gelegt und mit Füllmaterial aus Pappe fixiert. |
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D/BAM-0055/21 | Geschoss, geöffnet 105 mm | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die seitlichen Wände der Außenverpackung werden mit einer Lage Wellpappe ausgekleidet. Die Geschosse, einzeln in Säcke aus Kunststoff eingewickelt, werden liegend in die Außenverpackung gelegt und mit Füllmaterial aus Pappe fixiert. |
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D/BAM-0057/21 | Geschoss, geöffnet 100 mm | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die seitlichen Wände der Außenverpackung werden mit einer Lage Wellpappe ausgekleidet. Die Geschosse, einzeln in Säcke aus Kunststoff eingewickelt, werden liegend in die Außenverpackung gelegt und mit Füllmaterial aus Pappe fixiert. |
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D/BAM-0059/21 | Geschoss, geöffnet 88 mm | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand, der mit der Öffnung nach oben in der Außenverpackung platziert ist. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Das Versandstück ist mit "OBEN" gekennzeichnet. |
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D/BAM-0202/21 | Shaped Charge 61g DynaSlot encapsulated | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe mit Platten aus Metallschaum mit acht oder neun Aussparungen für Hohlladungen, so in einem Kreis angeordnet, dass die Höhlungen der Hohlladungen zur Mitte der Platten zeigen. In der Mitte jeder Platte befindet sich eine mit Kunststoff ausgefüllte Bohrung, die einen Hohlladungseffekt so schwächt, dass die gegenüberliegenden Hohlladungen nicht initiiert werden. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0219/21 | Shaped Charge 61g DynaSlot encapsulated | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2960/20 | SGP-2 Tablets | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 16,6 kg NEM Zwischen: Feuchtigkeitsschutzbeutel, antistatisch, beinhaltet maximal 3 Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 50 kg NEM Leerraum ist mit Luftpolsterfolie aufgefüllt. Das Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis des Gegenstands darf 15 mm-1 nicht überschreiten. |
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D/BAM-0004/21 | Zündverstärker HZV1 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2766/20 | diverse Explosivstoffe |
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1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Energetics Technology DCU 560 Schutzbehälter mit 6 Kammern Eine Kammer enthält maximal 6 g NEM. Weitere Stoffe, die nicht in der Anlage zu diesem Bescheid aufgeführt sind, müssen zunächst bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) angezeigt werden. |
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D/BAM-2434/20 | HNS Slim 40 T 250 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Außenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 26 m Länge mit max. 0,247 kg NEM. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. Zwischen: Ausreichend Pappeinlagen über und unterhalb der Innenverpackung, um diese mittig in der Außenverpackung zu positionieren. ---------------------------------------------- Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innenverpackung. |
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D/BAM-2291/20 | Black Dough | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1937/20 | Gassatz DEE7000 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 8,4 kg NEM Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 16,8 kg NEM Nebenbestimmungen: Das Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis des Gegenstands darf 5,2 mm-1 nicht überschreiten. |
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D/BAM-1938/20 | Gassatz DYM7000 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 8,4 kg NEM Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 16,8 kg NEM Nebenbestimmungen: Das Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis des Gegenstands darf 3,7 mm-1 nicht überschreiten. |
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D/BAM-2187/20 | Experimental Hohlladung Typ A (320) und Typ B (360) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Auskleidung der Außenverpackung mit Wellpappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1), beinhaltet maximal 90 Hohlladungen alternativ Kiste aus Sperrholz (UN4D), beinhaltet maximal 90 Hohlladungen Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1864/20 | Shaped Charge 39g BH und Shaped Charge DYNAWELL 39g XPU |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Wellpappe mit Einlagen aus Polyethylen Schaumstoff mit Aussparungen für 16 Hohlladungen. Zwei solcher Kisten sind in einem vakuumierten Sack aus Aluminium verpackt, so dass sich die konischen Höhlungen der Hohlladungen gegenüberliegen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Innenverpackung. |
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D/BAM-2087/20 | Bombletkörper | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Pappe(UN4G) |
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D/BAM-1857/20 | Explosivstoffe aus Kampfmitteln, ausgedüst (ohne Zündstoffe) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1869/20 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel | Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1648/20 | Geschoss 35 mm, entzündert | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: Unterteilung aus Pappe Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Die Geschosse müssen mit den Zünderöffnungen nach oben nebeneinander so in der Außenverpackung platziert werden, dass ein Umkippen verhindert wird. Der komplette Inhalt der Außenverpackung wird mit einer Lage aus Wellpappe abgedeckt. Nebenbestimmungen: Das Versandstück muss mit "OBEN" gekennzeichnet sein. |
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D/BAM-1914/20 | Riohit ST | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1193/20 | N555 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit 1,2 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 6 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 6 kg NEM alternativ Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff mit 4,5 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 3,6 kg NEM ------------------------------------ Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 4 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 14,4 kg NEM |
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D/BAM-1660/20 | Granulex | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1225/20 | Emuline | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1155/20 | Emulstar 8000 Plus | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1156/20 | Emulstar 8000 UG | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0642/20 | Shaped Charge 15g DP3 encapsulated und Shaped Charge 15g DPEX encapsulated |
1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0648/20 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0885/20 | elektrischer Detonator (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Tablett aus Holz mit Bohrungen, in die die Detonatoren aufrecht eingesetzt und mit einer Schaumstoffschicht, einer Lage Korrosionsschutzpapier und einer Spanplatte abgedeckt sind. Das Ganze ist fixiert durch eine Umwickelung mit Klebeband. Die Innenverpackungen liegen hintereinander in der Außenverpackung. Eine Innenverpackung beinhaltet maximal 50 Detonatoren. Zwischen: Styroporeinlagen Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), mit maximal 10 Innenverpackungen |
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D/BAM-0325/20 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0338/20 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0340/20 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0205/20 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2532/19 | Riechprobenteststellung "Bestätigungsproben für Sprengstoffspürhunde" (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: "DEMONSTRATOR BESTAETIGUNSPROBE" gemäß Zeichnung "Dokumentennummer D0157957.000", beinhaltet maximal 0,01 kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: "KOFFER BESTAETIGUNSPROBEN" gemäß Zeichnung "Dokumentennummer D0158037.000". Die beschriebene Innenverpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Riechprobenteststellung "Bestätigungsproben"". |
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D/BAM-2771/19 | Electronic Detonator 0015 FDE RDX und Electronic Detonator 0015 E RDX |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2772/19 | Electronic Detonator 0015 FDE RDX und Electronic Detonator 0015 E RDX |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2773/19 | Electronic Detonator 0015 FDE RDX und Electronic Detonator 0015 E RDX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2774/19 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2775/19 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2776/19 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2045/19 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2357/19 | Unitronic 600 Detonator und Unitronic 600 RX Detonator |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2359/19 | eDev II Detonator und eDev II RX Detonator |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (UN4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2251/19 | Anzündverstärker für Treibladungen 155 mm, DM 72, modular aus Produktionsresten | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, beinhaltet die Produktionsreste, in aufrechter Position und seitlich nebeneinander gestapelt. Die Innenverpackung darf maximal 25 kg NEM enthalten. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y60/S/../D/BAM 5518-DS Smith-N), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-2216/19 | Trinitroresorcin mit mindestens 28 Masse-% Wasser |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 20 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 1 Innenverpackung. |
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D/BAM-2257/19 | Detonex 20 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-2353/19 | Linear explosive assembly "LEA P2001107 - ATLAS PLF5 OoA" |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-1925/19 | i-kon III Standard Detonator und i-kon III RX Detonator |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1926/19 | i-kon III Standard Detonator und i-kon III RX Detonator |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Jeder Artikel besteht aus einem Zünder und einem mind. 15 m langem Zünderdraht der auf einer Rolle aus Kunststoff aufgewickelt ist. Der Zünder steckt (mit dem Boden der Zünderhülse voran) ungefähr bis zur Hälfte seiner Länge in einer Schutzumhüllung. Jede Schutzumhüllung besteht aus einem Hartpapprohr von 60 mm Länge und 39 mm Durchmesser, welches mit Gips gefüllt ist und eine gebohrte Aufnahmeöffnung für den Zünder enthält. Zwischen: Trenneinlagen aus Pappe, die Trenneinlagen unterteilen die Artikel innerhalb der Außenverpackung in 4 Lagen. In jeder Lage befinden sich 8 Artikel, aufgeteilt in 2 Reihen. Außen: Kiste aus Pappe UN4G/Y17.5/ .. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 32 Artikel. alternativ -------------------------------------------------- Innen: Jeder Artikel besteht aus einem Zünder und einem mind. 6 m langem Zünderdraht der in einer 8-er-Form zu einer Puppe gewickelt ist. Der Zünder steckt (mit dem Boden der Zünderhülse voran) ungefähr bis zur Hälfte seiner Länge in einer Schutzumhüllung. Jede Schutzumhüllung besteht aus einem Hartpapprohr von 60 mm Länge und 39 mm Durchmesser, welches mit Gips gefüllt ist und eine gebohrte Aufnahmeöffnung für den Zünder enthält. Zwischen: Trenneinlagen aus Pappe, die Trenneinlagen unterteilen die Artikel innerhalb der Außenverpackung in 5 Lagen. In jeder Lage befinden sich 8 Artikel, aufgeteilt in 2 Reihen. Außen: Kiste aus Pappe UN4G/Y17.5/ .. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 40 Artikel. |
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D/BAM-2085/19 | Linear explosive assembly "LEA P2001107 - ATLAS PLF5 OoA" |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. ----------------------------------- Außen: Kiste aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-1936/19 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) | Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1866/19 | Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 1 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Glasgefäß mit Spanndeckelverschluss, beinhaltet maximal 0,3 kg NEM. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (UN4B), beinhaltet maximal 16 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,8 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 1". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für den Transport nicht erforderlich. |
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D/BAM-1867/19 | Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 2 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Glasgefäß mit Spanndeckelverschluss, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (UN4B), beinhaltet maximal 16 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 8,0 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 2". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für den Transport nicht erforderlich. |
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D/BAM-1868/19 | Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 3 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, verschweißt, in einem weiteren Sack aus Kunststoff, der wieder verschließbar ist. Eine Innenverpackung beinhaltet maximal 12,5 kg NEM. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (UN4B), beinhaltet maximal 12,5 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Sprengstoffriechproben zur Ausbildung/Training von Sprengstoffspürhunden Kategorie 3". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für den Transport nicht erforderlich. |
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D/BAM-1721/19 | Electric Detonator 0015 FD RDX und Electric Detonator 0015 RDX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1809/19 | Forprime 250 M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1810/19 | Forprime 500 M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1811/19 | Forprime 1000 M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1812/19 | Forprime 1700 M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1813/19 | Forprime 25 M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1874/19 | Zünder mit nichtelektrischer Auslösung (Exel) welche zu Untersuchungen versandt werden. Die Zünder können beschädigt, defekt, zerstört oder nur in Fragmenten vorhanden sein. | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1,5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1876/19 | Zünder mit elektrischer und elektronischer Auslösung (Dynadet, i-kon, uni tronic und eDev) welche zu Untersuchungen versandt werden. Die Zünder können beschädigt, defekt, zerstört oder nur in Fragmenten vorhanden sein. | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1,5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-1298/19 | Linear explosive assembly "Ariane 5 Long LEA" (P/N P311149) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. ----------------------------------------------------------- Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. Außen: Kiste aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-1299/19 | Linear explosive assembly "Ariane 5 LEA for PLF long" (P/N P847994) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. ------------------------------------------ Außen: Kiste aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-1300/19 | Linear explosive assembly "Atlas V 68' PLF LEA" (P/N P311522) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. ---------------------------- Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. Außen: Kiste aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-1301/19 | Linear explosive assembly "Atlas V 77' PLF LEA" (P/N P311523) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappeinlage, vakuum-verschweißt, mit einer Mindestdicke von 6 mm und den Maßen der Zwischenverpackung, beinhaltet eine Sprengschnur von ca. 48 m Länge mit max. NEM 0,226 kg. Die Sprengschnur liegt aufgewickelt zu einer flachen Spirale auf der Pappeinlage. Zwischen jeder Windung befindet sich ein parallel verlegter PVC-Schlauch oder Silikonschlauch. Die Enden der Sprengschnur sind mit einem Silikonschlauch geschützt und liegen nebeneinander quer über der Sprengschnurspirale. Sie sind durch ein aufliegendes U-Profil aus Kunststoff fixiert. Zwischen der fixierten Schnur und der Spirale ist ein Kupferblechwinkel mit 0,3 mm Materialstärke (Schneidcutter) befestigt. ----------------------------------------------- Zwischen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit einer Innennverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. Außen: Kisten aus Sperrholz (UN4D) mit einer Zwischenverpackung. Die Zwischenverpackung wird durch Abstandshalter mittig in der Außenverpackung gehalten. |
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D/BAM-1423/19 | Shaped Charge 25g DP3 encapsulated und Shaped Charge 25g DPEX encapsulated |
1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1115/19 | EXPLOSIVE STOFFE SUBSTANCES, EXPLOSIVE (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Energetics Technology IU1701 Schutzbehälter mit 6 Kammern Eine Kammer enthält maximal 100 g NEM. |
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D/BAM-0876/19 | Ethyl-2-nitratoethylnitramin (Et-NENA) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff oder Metall Der Fassungsraum der Innenverpackung darf nicht größer sein als 5 Liter. Die Innenverpackung muss mit saugfähigem und nicht brennbarem Polstermaterial umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthaltene Flüssigkeit vollständig aufzusaugen. Zwischen: Fass aus Kunststoff oder Metall Die Zwischenverpackung muss dicht sein. Außen: Fass aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (UN1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (UN1B2) Sperrholz (UN1D) Pappe (UN1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (UN1H2) ---------------------------------------- alternativ Kiste aus Naturholz, einfach (UN4C1) Sperrholz (UN4D) Holzfaserwerkstoffen (UN4F) Pappe (UN4G) starren Kunststoffen (UN4H2) |
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D/BAM-0877/19 | Methyl-2-nitratoethylnitramin (Me-NENA), phlegmatisiert mit mindestens 15 Masse-% Wasser |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack oder Behälter aus Kunststoff Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) alternativ Fass aus Pappe (UN1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (UN1H2) |
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D/BAM-1142/19 | Electronic Detonator HTD150 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sprengkapsel mit Kabelring in Schrumpffolie eingeschweißt. Die Sprengkapsel liegt mittig in dem Kabelring und ist ausgerüstet mit einer Schutzkappe aus PTFE und Aluminium. Bis zu 8 eingeschweißte Sprengkapseln befinden sich in einem Behälter aus Pappe. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1140/19 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1169/19 | Pentex W M | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1121/19 | Polvere nera/black powder Parente/ 00 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1122/19 | Polvere nera/black powder Parente/ 0 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1123/19 | Polvere nera/black powder Parente/ 1 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1124/19 | Polvere nera/black powder Parente/ 2 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1125/19 | Polvere nera/black powder Parente/ 3 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1126/19 | Polvere nera/black powder Parente/ G | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1127/19 | Polvere nera/black powder Parente/ cork | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0603/19 | Anzündverstärker für Treibladung 155 mm, DM72, modular aus Produktionsresten | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, beinhaltet die Produktionsreste in loser Schüttung. Die Innenverpackung darf maximal 25 kg NEM enthalten. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4GW/Y422/S/../D/BAM 12550 ** ), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-0617/18 | IMR 4451 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-0620/18 | IMR 8133 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-1037/18 | IMR Red | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-1039/18 | IMR Blue | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-1041/18 | IMR Green | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-2323/18 | IMR Red | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2324/18 | IMR Blue | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2325/18 | IMR Green | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-0783/19 | IMR 4451 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0786/19 | IMR 8133 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0777/19 | Hodgdon CFE Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0778/19 | IMR RED | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0780/19 | IMR Green | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0781/19 | IMR Blue | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0782/19 | IMR 4166 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0784/19 | IMR 4955 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0785/19 | IMR 7977 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,454 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,54 kg NEM. |
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D/BAM-0524/19 | N-Methyl-nitratoethylnitramine (Me-NENA), angefeuchtet mit mindestens 15 Masse-% Wasser | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff oder Behälter aus Kunststoff Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Fass aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2) oder Kiste aus Sperrholz (4D) |
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D/BAM-0064/19 | diverse Schwarzpulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in einem Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 6 Zwischenverpackungen |
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D/BAM-2452/18 | diverse Schwarzpulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in einem Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit maximal 6 Zwischenverpackungen |
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D/BAM-0073/19 | Reload Swiss RS76 (PC 00238) oder El Niesen 160 EA (PC 00238) |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit mindestens 1350 ml Nennvolumen, beinhaltet maximal 1 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) alternativ: Innen: keine Zwischen: keine Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (UN1H2) und 15 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-2326/18 | IMR 4166 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2327/18 | IMR 4955 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2328/18 | IMR 7977 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2329/18 | HODGDON CFE Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2016/18 | GUDN | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2267/18 | geöffnete 90mm Geschosse | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (4C1) |
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D/BAM-2415/18 | SMP765 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G), beinhaltet maximal 21 kg NEM oder 45 lbs NEM |
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D/BAM-2416/18 | SMP746 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G), beinhaltet maximal 21 kg NEM oder 45 lbs NEM alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM oder 1 lbs NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2417/18 | WCR845 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G), beinhaltet maximal 21 kg NEM oder 45 lbs NEM alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM oder 1 lbs NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2418/18 | SMP763 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G), beinhaltet maximal 21 kg NEM oder 45 lbs NEM alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM oder 1 lbs NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2419/18 | SMP745 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G), beinhaltet maximal 21 kg NEM oder 45 lbs NEM alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM oder 1 lbs NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2312/18 | Bombletzünder | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils einen Gegenstand Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (1H2) |
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D/BAM-2208/18 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Blöcke aus antistatischem Polyäthylenschaum mit vorgeformten Aussparungen, mit Klebestreifen sicher befestigt um eine einzelne in drei separate Komponenten demontierte Hohlladung so zu halten, dass der Abstand eine Übertragung zwischen den Komponenten verhindert. Jede Komponente enthält nicht mehr als 39g NEM. Zwischen: Luftdicht verschlossene Kunststoffbeutel mit jeweils einer Innenverpackung. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Auspolsterung aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke mindestens 6 mm) und einer Zwischenverpackung. Nebenbestimmungen: Auf Grund der besonderen Anordnung der Hohlladungen ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-2228/18 | Octoslim PT 185 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,2 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-2237/18 | Bi-Directional Booster Z (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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D/BAM-1900/18 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils maximal 20 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit den Mindestmaßen: Innendurchmesser: 360 mm Innenhöhe: 410 mm Eine Außenverpackung beinhaltet maximal eine Innenverpackung. |
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D/BAM-1901/18 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet jeweils maximal 10 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit den Mindestmaßen: Innendurchmesser: 360 mm Innenhöhe: 410 mm Eine Außenverpackung beinhaltet maximal eine Innenverpackung. |
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D/BAM-0880/18 | TLP N550 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (UN1G) mit einem Nennvolumen von mindestens 25l, beinhaltet maximal eine Innenverpackung mit nicht mehr als 20 kg NEM |
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D/BAM-1941/18 | Bombletzünder | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horde mit unterteilenden Trennwänden in der sich pro Trennfeld ein Gegenstand befindet. Der Gegenstand ist auf seinem Leitwerk positioniert. Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (4C1) |
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D/BAM-1956/18 | Bombletkörper | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) alternativ Kiste aus Naturholz (4C1) |
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D/BAM-0599/18 | Muni Penta P03 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1049/18 | CFE Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-4002/15 | tool 1.580" HMX SUPER CUTTER 1.580T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4003/15 | tool 2 1/8" HMX SUPER CUTTER 2.125T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4004/15 | tool 2 1/4" HMX SUPER CUTTER 2.250T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4005/15 | tool 2 1/2" HMX SUPER CUTTER 2.500T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4006/15 | tool 2.650" HMX SUPER CUTTER 2.650T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4007/15 | tool 2 3/4" HMX SUPER CUTTER 2.750T101 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4008/15 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4019/15 | tool 2 1/16" HMX STANDARD CUTTER 2.063T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4020/15 | tool 2 1/8" HMX STANDARD CUTTER 2.125T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4021/15 | tool 2 1/4" HMX STANDARD CUTTER 2.250T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4022/15 | tool 2 1/2" HMX STANDARD CUTTER 2.500T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4023/15 | tool 2 3/4" HMX STANDARD CUTTER 2.750T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-1696/18 | Radiale Linearhohlladung "Pipecutter" | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2265/17 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus leitfähigem Polyethylen (äußeres Abmaß: 285 mm hoch, 95 mm tief und 230 mm breit), beinhaltet maximal 2 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal zwei Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-0740/16 | CUTTER, JET, 1.900 INCH OD POWERCUTTER, 20 GRAM HMX oder 1900S001-Shell2 (1.900" Tubing Cutter) |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-0987/18 | K2DNABT, angefeuchtet mit mindestens 20 Masse-% Wasser/Ethanol | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter, aus Kunststoff dicht verschlossen mit maximal 1g NEM. Der Behälter ist mittig in der Zwischenverpackung platziert. Der Zwischenraum zwischen Innen und Zwischenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt, so dass kein Kontakt zwischen Innen und den Wänden und Enden der Zwischenverpackung besteht. Zwischen: Nahtlos gezogenes Stahlrohr mit den Mindestmaßen: Außendurchmesser: 4" Wanddicke: 0,337" Länge: 14" Das Stahlrohr ist an beiden Enden mit Gewindekappen aus Stahl verschlossen (NPT-Gewinde) mit jeweils 8 Gewindegängen pro Inch und 1,3" Einschraubtiefe. ---------------------------------------------------------------------------- Der Zwischenraum zwischen Zwischen und Außenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt. Eine Zwischenverpackung beinhaltet maximal 10 Innenverpackungen. Außen: Kiste aus Pappe (4G) mit maximal einer Zwischenverpackung |
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D/BAM-1525/18 | Sprengkörper NATO AEP-55 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1527/18 | Experimentalhohlladung "Testcharge panicroom" | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück gemäß ADR/RID 2017 Absatz 5.2.1.10.1 bzw. gemäß IMDG-Code 2016 (Amendment 38-16) Absatz 5.2.1.7.1 bzw. gemäß ICAO-TI Edition 2017-2018 Absatz 4;1.1.13 gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1418/18 | crushed ANDEX LD | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0985/18 | TKX-50 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet maximal 100 g NEM Zwischen: Füllmaterial zwischen den Innenverpackungen und der Außenverpackung. Außen: Kiste aus -Naturholz, einfach (4C1), -Naturholz mit staubdichten Wänden (4C2), -Sperrholz (4D), -Holzfaserwerkstoff (4F) Eine Kiste beinhaltet maximal 5 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 500 g NEM. |
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D/BAM-2304/17 | CP1 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1043/18 | IMR 4166 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-1045/18 | IMR 4955 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-1047/18 | IMR 7977 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus antistatischem Kunststoff, beinhaltet maximal 3,65 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 2 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,3 kg NEM |
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D/BAM-0896/18 | delaborierte Explosivstoffe aus Fundmunition | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 30 kg NEM Zwischen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet eine Innenverpackung Außen: -Kiste aus Naturholz mit abnehmbaren Deckel (UN4C1) -Kiste aus starrem Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (UN4H2) -Kiste aus Sperrholz (UN4D) -Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (UN1H2) -IBC aus starrem Kunststoff (UN11H2) |
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D/BAM-3300/17 | THPP (Titanium hydride Potassium Perchlorate) | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Dose aus leitfähigem Kunststoff, beinhaltet maximal 41 g NEM Zwischen: nicht erforderlich Aussen: Kiste aus leitfähigem Kunststoff, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen |
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D/BAM-3301/17 | ZPP (Zirconium Potassium Perchlorate) | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Dose aus leitfähigem Kunststoff, beinhaltet maximal 41 g NEM Zwischen: nicht erforderlich Aussen: Kiste aus leitfähigem Kunststoff, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen |
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D/BAM-0593/18 | N565 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit mindestens 1,2 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 1 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 6 Innenverpackungen alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff mit mindestens 0,6 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen |
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D/BAM-0606/18 | N565 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit mindestens 1,2 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 1 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/X8/S/..../FIN/VTT-089), beinhaltet maximal 6 Innenverpackungen alternativ: Innen: Behälter aus Kunststoff mit mindestens 0,6 l Nennvolumen, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/X7/S/..../FIN/TTK-180), beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen |
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D/BAM-0251/18 | Bi-Directional Booster PYX | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seitlichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoffplatten befinden sich in der Außenverpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2560/17 | Pentex W | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0263/18 | Treibladungshülsen, verbrennlich, leer | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, beinhaltet die Treibladungshülsen in loser Schüttung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-0264/18 | grobstückige Produktionsreste von Treibladungshülsen, verbrennlich, leer | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, beinhaltet die Produktionsreste in loser Schüttung. Die Innenverpackung darf maximal 25 kg NEM enthalten. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4GW/Y422/S/../D/BAM 12550 ** ), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-1562/17 | R 901 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-1563/17 | R 902 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-1564/17 | R 903 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-1565/17 | R 904 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-1566/17 | R 905 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-1567/17 | R 907 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal 10 kg NEM |
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D/BAM-3324/17 | BP 01 Light Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3325/17 | BP 02 Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3326/17 | BP03 - Magnum Pistol | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3327/17 | BP 06 Light Rifle | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3328/17 | BP 07 Medium Rifle | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3329/17 | BP08 - Heavy Rifle | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-3330/17 | BP09 - Magnum Rifle | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff oder Weißblech mit einem Nennvolumen von mindestens 5 Litern, beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-0042/18 | UPPER COMPOSITE BRE | gemäß Zeichnung Z 3565012 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Container 01362 oder Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Belugacontainer APCO A0.DE.22680 |
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D/BAM-3361/17 | ADS-CM-Modul mit und ohne Deflektor | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Pro Außenverpackung sind maximal 60 kg NEM enthalten. |
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D/BAM-3390/17 | diverse Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2018-01-31. |
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D/BAM-3126/17 | 125 mm HL Geschoss BK 14 | 1.1F |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3211/17 | WPT 105 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 18,5 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2018-03-31. |
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D/BAM-3017/17 | Electric Detonator 0015 XS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-3018/17 | Electric Detonator 0015 XS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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D/BAM-2851/17 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück gemäß ADR/RID 2017 Absatz 5.2.1.10.1 bzw. gemäß IMDG-Code 2016 (Amendment 38-16) Absatz 5.2.1.7.1 bzw. gemäß ICAO-TI Edition 2017-2018 Absatz 4;1.1.13 gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2852/17 | Shaped Charge 61g Puncher Slot und Shaped Charge 61g Slot |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe mit Platten aus Metallschaum mit acht oder neun Aussparungen für Hohlladungen, so in einem Kreis angeordnet, dass die Höhlungen der Hohlladungen zur Mitte der Platten zeigen. In der Mitte jeder Platte befindet sich eine mit Kunststoff ausgefüllte Bohrung, die einen Hohlladungseffekt so schwächt, dass die gegenüberliegenden Hohlladungen nicht initiiert werden. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Auf Grund der besonderen Anordnung der Hohlladungen ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-1624/17 | Zerstörladung MB48 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2414/17 | LSC-Linearcutter AES | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0215/17 | B2 Granules 0589.EXP.0213/17 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, thermisch verschweißt, der einen Sack aus antistatischem Kunststoff mit maximal 125 g NEM enthält Zwischen: Kiste aus Pappe, beinhaltet eine Innenverpackung in einer Schaumstoffhalterung Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) mit unterteilenden Trennwänden aus Pappe, die die Kiste in 2x4 Felder unterteilen. In jedem Feld befindet sich eine Zwischenverpackung. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 8 Zwischenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 1 kg NEM. |
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D/BAM-2855/17 | Riocord F+5,0 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-2856/17 | Cordtex Premium und Cordtex 18 |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-2841/17 | delaborierte Explosivstoffe aus Fundmunition | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 30 kg NEM Zwischen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet eine Innenverpackung Außen: -Kiste aus Naturholz mit abnehmbaren Deckel (UN4C1) -Kiste aus starrem Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (UN4H2) -Kiste aus Sperrholz (UN4D) -Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (UN1H2) -IBC aus starrem Kunststoff (UN11H2) Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2017-12-31. |
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D/BAM-2224/17 | Teststellung Kategorie 1, Transportkoffer 1 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Glasgefäß mit Spanndeckelverschluss, beinhaltet maximal 0,3 kg NEM. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (4B), beinhaltet maximal 24 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,2 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Teststellung Kategorie 1, Transportkoffer 1". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für die Lagerung nicht erforderlich. Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2017-12-31. |
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D/BAM-2696/17 | Teststellung Kategorie 1 und 2, Transportkoffer 3 |
1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Glasgefäß mit Spanndeckelverschluss, beinhaltet maximal 0,3 kg EGDN-haltigen Sprengstoff. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (4B), beinhaltet maximal 24 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,2 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Teststellung Kategorie 1 und 2, Transportkoffer 3". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für die Lagerung nicht erforderlich. Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2017-12-31. |
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D/BAM-2697/17 | Teststellung Kategorie 2, Transportkoffer 1, (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Glasgefäß mit Spanndeckelverschluss, beinhaltet maximal 0,3 kg NEM. Zwischen: Schaumeinlagen, die die Außenverpackung komplett ausfüllen und Aussparungen für die Innenverpackungen aufweisen. Außen: Kiste aus Aluminium (4B), beinhaltet maximal 24 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 7,2 kg NEM. Die beschriebene Verpackung ist Bestandteil des Gegenstandes "Teststellung Kategorie 2, Transportkoffer 1". Eine darüber hinausgehende Außenverpackung ist für die Lagerung nicht erforderlich. Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2017-12-31. |
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D/BAM-3329/16 | Exel Connectadet SL | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet nicht mehr als 10 Gegenstände. Ein Zündschlauch ist jeweils in Schlauchringe gelegt und alle Gegenstände sind oberhalb der Verbinderblöcke durch Klebeband aneinander gebündelt. Die Verbinderblöcke mit den Sprengkapseln liegen alle an der gleichen kurzen Seite der Außenverpackung. Die beiden kurzen Seiten sowie die obere und untere Seite der Außenverpackung sind durch eine Einlage aus Pappe zusätzlich verstärkt (BB1xPE1572g/m2). Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-315XLS) |
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D/BAM-3334/16 | Exel Connectadet SL | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet nicht mehr als 10 Gegenstände. Ein Zündschlauch ist jeweils in Schlauchringe gelegt und alle Gegenstände sind oberhalb der Verbinderblöcke durch Klebeband aneinander gebündelt. Die Verbinderblöcke mit den Sprengkapseln liegen alle an der gleichen kurzen Seite der Außenverpackung. Die beiden kurzen Seiten sowie die obere und untere Seite der Außenverpackung sind durch eine Einlage aus Pappe zusätzlich verstärkt (BB1xPE1572g/m2). Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-2308/17 | Vesuvit THH | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn Fässer als Außenverpackung verwendet werden. |
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D/BAM-2303/17 | Shaped Charge 22.7g Frac Optimized und Shaped Charge 22.7g Fractune GH |
1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und die Ausrichtung des Versandstücks gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0989/17 | Hexacord T 150 und Hexacord T 165 |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen --------------------------------------- und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0990/17 | Hexacord T 150 und Hexacord T 165 |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0991/17 | Hexacord PT 150 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0992/17 | HNS Cord PT 250 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0993/17 | Octoslim PT 185 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3603/14 | Detonating Cord PYX Cord T 300 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. ------------------------------------ Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-2339/17 | PEFL-26A oder BP 01 Light Pistol |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6kg NEM. |
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D/BAM-2340/17 | PEFL-28 oder BP 02 Pistol |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6kg NEM. |
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D/BAM-2341/17 | BP 03 Magnum Pistol | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6kg NEM. |
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D/BAM-2342/17 | PEFL-19 oder BP 06 Light Rifle |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 1kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12kg NEM. |
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D/BAM-2343/17 | PEFL-18 or BP 07 Medium Rifle | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 1kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12kg NEM. |
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D/BAM-2344/17 | BP 08 Heavy Rifle | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 1kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12kg NEM. |
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D/BAM-2345/17 | BP 09 Magnum Rifle | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1100ml, beinhaltet maximal 1kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, beinhaltet maximal 12 Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 12kg NEM. |
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D/BAM-0587/17 | Pulverstangen NG | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2263/17 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus leitfähigem Polyethylen (äußeres Abmaß: 285 mm hoch, 95 mm tief und 230 mm breit), beinhaltet maximal 2 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal zwei Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-2264/17 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus leitfähigem Polyethylen (äußeres Abmaß: 285 mm hoch, 95 mm tief und 230 mm breit), beinhaltet maximal 2 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal zwei Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-2266/17 | SP2 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus leitfähigem Polyethylen (äußeres Abmaß: 285 mm hoch, 95 mm tief und 230 mm breit), beinhaltet maximal 2 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet maximal zwei Innenverpackungen. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 4 kg NEM. |
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D/BAM-1639/17 | C/S 0600 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Dose aus Kunststoff mit einem Volumen von mindestens 1 Liter, beinhaltet maximal 1 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN 4G), beinhaltet maximal 6 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 6 kg NEM alternativ Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: UN 1H2/X33/S/..../B/CURTEC 060141 Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel, beinhaltet maximal 20 kg NEM |
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D/BAM-1886/17 | Fragmenting Gun System | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit einer Wandstärke von mindestens 5 mm, beinhaltet einen Gegenstand. Ein Papprohr besteht aus zwei Halbschalen, die durch Klebebänder, Gurte oder Kabelbinder miteinander verbunden sind. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Holzkiste aus OSB-3 12mm mit Vollholzlaschen 23 mm KD und Längskufen. Alle Hölzer sind gemäß der ISPM 15 hitzebehandelt. |
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D/BAM-1887/17 | Fragmenting Gun System | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit einer Wandstärke von mindestens 5 mm, beinhaltet einen Gegenstand. Ein Papprohr besteht aus zwei Halbschalen, die durch Klebebänder, Gurte oder Kabelbinder miteinander verbunden sind. Zwischen: nicht erforderlich Außen: 24'x4'x2' Cargo Basket (TYPE 168) |
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D/BAM-1926/17 | Electric Detonator Z 480 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1927/17 | Electric Detonator 1018 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1928/17 | Electric Detonator 1019 S | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1929/17 | Electric Detonator 0015 FD | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (UN4G) |
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D/BAM-1931/17 | Electric Detonator 1019 S | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1932/17 | Electric Detonator 1018 | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1933/17 | Electric Detonator 2026 | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1934/17 | Electronic Detonator 1015 E HMX | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1935/17 | Electric Detonator 0015 FD | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1426/17 | Granular S | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-1672/17 | Nitrocord 6-N | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1148/17 | STARTLINE 10 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1142/17 | Fragmenting Gun System | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung oder Behälter aus Pappe oder Hülsen aus Pappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) aus Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoff (4F) |
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D/BAM-0243/17 | Sprenggelatine EBG 945 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet 25 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Innenverpackung |
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D/BAM-0870/17 | Electronic Detonator 1018 ES HNS und Electronic Detonator 1019 E HNS |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr (Wanddicke mind. 2 mm) mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0871/17 | Electronic Detonator 1018 ES HNS und Electronic Detonator 1019 E HNS |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren (Wanddicke mind. 2 mm) zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0872/17 | Electronic Detonator 1018 ES HNS und Electronic Detonator 1019 E HNS |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0915/17 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0916/17 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen, mit maximal 50 Zündern Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), mit einer Innenverpackung |
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D/BAM-0917/17 | SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0209/17 | NKP-A | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus elektrisch leitfähigem Kunststoff, beinhaltet nicht mehr als 125g NEM. Zwischen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), mit Unterteilungen aus Wellpappe, jeder Teilbereich beinhaltet maximal eine Zwischenverpackung. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 1kg NEM. |
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D/BAM-0726/17 | Linear explosive assembly "Ariane 5 LEA for PLF long" (P/N P847994) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0842/17 | RS12 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0843/17 | RS20 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0844/17 | RS24 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0845/17 | RS30 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0846/17 | RS36 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0847/17 | RS40 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0848/17 | RS50 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0849/17 | RS52 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0850/17 | RS60 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0851/17 | RS62 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0852/17 | RS70 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1,0 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-0559/17 | Zündverstärker ISL 1 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2017-06-30. |
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D/BAM-0911/17 | Wachspapier mit TNT-Anhaftungen (max. 5 Masse-% TNT) |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 17,0 kg Bruttoinhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-0374/17 | Vihtavuori Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (1350 ml Volumen) mit maximal 1,0 kg NEM Zwischen: keine Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 6 Innenverpackungen in zwei Reihen nebeneinander in einer 2x3 Konfiguration. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 6 kg NEM. |
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D/BAM-0412/17 | Gefechtsköpfe Milan | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: UN4C1/Y67/S/01/D/BAM 9848-DVG, behinhaltet 8 Gegenstände mit insgesamt max. 14,8Kg NEM. Die Leerräume in der Verpackung sind mit Verpackungsmaterial aufgefüllt. |
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D/BAM-0857/17 | 25 Cal Neck-Down (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe, beinhaltet einen Beutel mit 1\,000 Patronen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: 4G/Y15/S/15 USA/M5547, beinhaltet 10 Innenverpackungen mit insgesamt 10\,000 Patronen und max. 3,9 kg NEM |
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D/BAM-0858/17 | 22 Cal Neck-Down (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe, beinhaltet einen Beutel mit 1\,000 Patronen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: 4G/Y15/S/15 USA/M5547, beinhaltet 10 Innenverpackungen mit insgesamt 10\,000 Patronen und max. 2,6 kg NEM |
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D/BAM-0520/17 | Austinite | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbaren Deckel verwendet werden oder sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigem Werkstoff enthalten ist. Metallene IBCs sind nicht zugelassen. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-3323/16 | Dynadet-C2-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3324/16 | Dynadet-C2-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3325/16 | Dynadet-C2-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3326/16 | Dynadet-C4-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3327/16 | Dynadet-C4-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3331/16 | Exel MS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe |
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D/BAM-3332/16 | Exel LP | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe |
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D/BAM-3337/16 | Exel LP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3366/16 | Exel MS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit nicht mehr als 10 Sprengkapseln in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3.95042, Index C entsprechen. Die Sprengkapseln liegen an der verstärkten kurzen Seite der Außenverpackung. Die Verstärkung besteht aus zwei L-Profilen (VB1xPE1560g/m2), welche die kurze Seite der Außenverpackung komplett abdecken und zusätzlich mindestens 120 mm jeder langen Seite. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G/Y28/S/YR/S/SP-11 74 12-ID) |
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D/BAM-3926/16 | Andex | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Papier, wasserbeständig und ölbeständig Kunststoff Textilgewebe, mit Auskleidung oder Beschichtung Kunststoff Kunststoffgewebe, staubdicht Behälter aus Pappe, wasserbeständig Metall Kunststoff Holz, staubdicht Einwickler aus Papier, wasserbeständig Wachspapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich ------------------- Außen: Säcke aus Kunststoffgewebe (5H1, 5H2, 5H3) Papier, mehrlagig, wasserbeständig (5M2) Kunststofffolie (5H4) Textilgewebe, staubdicht (5L2) Textilgewebe, wasserbeständig (5L3) Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoff (4F) Pappe (4G) starrem Kunststoff (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff (1H1, 1H2) Kanister aus Stahl (3A1, 3A2) Kunststoff (3H1, 3H2) Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbaren Deckel verwendet werden oder sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigem Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-3927/16 | Nitrocord 6 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3928/16 | Nitrocord 10 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3929/16 | Nitrocord 12 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3930/16 | Nitrocord 20 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3931/16 | Nitrocord 40 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3932/16 | Nitrocord 80 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3933/16 | Nitrocord 100 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Pappe Metall Kunststoff Holz Spulen Einwickler aus Kraftpapier Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich --------------------------- Außen: Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) einem anderen Metall (4N) Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Fässer aus Stahl (1A1, 1A2) Aluminium (1B1, 1B2) einem anderen Metall (1N1, 1N2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff(1H1, 1H2) Nebenbestimmungen: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3956/16 | Nobelan | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-3957/16 | Nobelit 310 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-0486/16 | Vihtavuori Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (1350 ml Volumen) mit 0,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet 6 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 3 kg NEM. |
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D/BAM-2320/16 | Sprengkörper (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3635/16 | Sprengkörper NATO AEP-55 ohne Einlage | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3636/16 | Sprengkörper NATO AEP-55 mit Einlage | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0738/16 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Blöcke aus antistatischem Polyäthylenschaum mit vorgeformten Aussparungen, mit Klebestreifen sicher befestigt um eine einzelne in drei separate Komponenten demontierte Hohlladung so zu halten, dass der Abstand eine Übertragung zwischen den Komponenten verhindert. Jede Komponente enthält nicht mehr als 39g NEM. Zwischen: Luftdicht verschlossene Kunststoffbeutel mit jeweils einer Innenverpackung. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Auspolsterung aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke mindestens 6 mm) und einer Zwischenverpackung. Nebenbestimmungen: Auf Grund der besonderen Anordnung der Hohlladungen ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-3944/15 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-2958/16 | Nitrotriazolon (NTO) Oxynitrotriazol (ONTA) (mit max. 1,0 % Graphit) |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2959/16 | HNS (mit max. 1,0 % Graphit) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4017/15 | tool 1-11/16" HMX STANDARD CUTTER 1680T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4018/15 | tool 1 13/16" HMX STANDARD CUTTER 1813T001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-4024/15 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Aluminiumverbundfolie, beinhaltet einen Gegenstand Zwischen: Zweiwellige Wellpappe, doppelt gelegt an allen langen Seiten der Außenverpackung, oben und unten verschlossen mit geformten Pappeinlagen aus zweiwelliger Wellpappe. Beinhaltet eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (UN4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-2964/16 | Exel Handidet SL | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, mit jeweils nicht mehr als 10 Gegenständen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. 3.95042 C entsprechen. Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe, mit jeweils nicht mehr als 20 Gegenständen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 4 Innenverpackungen ------------------------------------------------ Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Innenverpackungen untereinander sind durch 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Alternativ: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Innenverpackungen Zwischen den maximal 8 Säcke aus Kunststoff und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Säcke aus Kunststoff (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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D/BAM-2965/16 | Exel MS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, mit jeweils nicht mehr als 10 Gegenständen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. 3.95042 C entsprechen. Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe, mit jeweils nicht mehr als 20 Gegenständen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 4 Innenverpackungen ------------------------------------------------ Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Innenverpackungen untereinander sind durch 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Alternativ: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Innenverpackungen Zwischen den maximal 8 Säcke aus Kunststoff und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Säcke aus Kunststoff (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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D/BAM-2966/16 | Exel LP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, mit jeweils nicht mehr als 10 Gegenständen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. 3.95042 C entsprechen. Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe, mit jeweils nicht mehr als 20 Gegenständen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 4 Innenverpackungen ------------------------------------------------ Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Innenverpackungen untereinander sind durch 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Alternativ: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Innenverpackungen Zwischen den maximal 8 Säcke aus Kunststoff und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Säcke aus Kunststoff (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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D/BAM-2790/16 | Electronic Igniter for Setting Tool (EIST) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Gegenstandes. Die Pappröhren sind mit Kunststoffdeckeln verschlossen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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D/BAM-2792/16 | Igniter for Setting Tool (IST) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Gegenstandes. Die Pappröhren sind mit Kunststoffdeckeln verschlossen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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D/BAM-2783/16 | article with primary explosives | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Energetics Technology DCU500, DCU510, DCU520, DCU525, DCU 525 A2 und DCU 530 Schutzbehälter Das Innere der Schutzbehälter besteht aus gießbarem Polymer-gebundenen Zuschlagsstoff mit ausgeformte Kammern für die Aufnahme von Substanzen oder Gegenständen. Die Schutzbehälter dürfen mit folgender Menge an Explosivstoff beladen werden: DCU500: maximal 2,8 g NEM DCU510: maximal 12,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM pro Kammer DCU520: maximal 26,9 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM pro Kammer ------------- DCU525: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 2 x 1,25 g NEM pro eckige Kammer und 1 x 1,25 g NEM pro runder Kammer DCU 525 A2: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 2 x 1,25 g NEM pro eckige Kammer und 1 x 1,25 g NEM pro runder Kammer DCU530: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM je Kammer |
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D/BAM-2784/16 | detonator, electric, miscellaneous manufacturer detonator, non-electric, miscellaneous manufacturer |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Energetics Technology DCU500, DCU510, DCU520, DCU525, DCU 525 A2 und DCU 530 Schutzbehälter Das Innere der Schutzbehälter besteht aus gießbarem Polymer-gebundenen Zuschlagsstoff mit ausgeformte Kammern für die Aufnahme von Substanzen oder Gegenständen. Die Schutzbehälter dürfen mit folgender Menge an Explosivstoff beladen werden: DCU500: maximal 2,8 g NEM DCU510: maximal 12,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM pro Kammer DCU520: maximal 26,9 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM pro Kammer ------------- DCU525: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 2 x 1,25 g NEM pro eckige Kammer und 1 x 1,25 g NEM pro runder Kammer DCU 525 A2: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 2 x 1,25 g NEM pro eckige Kammer und 1 x 1,25 g NEM pro runder Kammer DCU530: maximal 25,0 g NEM, jedoch nicht mehr als 1,5 g NEM je Kammer |
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D/BAM-2034/16 | Sprengfolie LF2 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-2165/16 | Shaped Charge 22.7g DP2 encapsulated Strip | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1994/16 | GRANDEX | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbaren Deckel verwendet werden oder sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigem Werkstoff enthalten ist. Metallene IBCs sind nicht zugelassen. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-2117/16 | Shaped Charge 23g BH encapsulated | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2118/16 | Shaped Charge 23g DP encapsulated und Shaped Charge 23g DPEX encapsulated |
1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1333/16 | Octoslim PT 185 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,2 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-1555/16 | 25 Cal Straight Wall (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe, beinhaltet einen Beutel mit 1\,000 Patronen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: 4G/Y15/S/15 USA/M5547, beinhaltet 10 Innenverpackungen mit insgesamt 10\,000 Patronen und max. 5,21 kg NEM |
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D/BAM-1556/16 | 25 Cal Straight Wall Super, Ladungsstärke: Red-Super |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe, beinhaltet einen Beutel mit 1\,000 Patronen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: 4G/Y15/S/15 USA/M5547, beinhaltet 10 Innenverpackungen mit insgesamt 10\,000 Patronen und max. 5,83 kg NEM |
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D/BAM-0881/16 | RS36 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Als Innenverpackungen werden Behälter aus Kunststoff verwendet. Eine Innenverpackung beinhaltet maximal 1,0kg NEM. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-0882/16 | RS36 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Als Außenverpackung werden Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) verwendet. Pro Fass sind maximal 10,0kg NEM enthalten. |
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D/BAM-0929/16 | Pyrotechnischer Schwarzpulver | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Innenverpackungen: Behälter aus Kunststoff mit 0,25kg NEM, 0,5kg NEM oder 1kg NEM. PP50: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn Fässer als Außenverpackung verwendet werden. |
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D/BAM-1188/16 | Cast Booster D5 und Cast Booster D6 |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1211/16 | 2-Inch Meteor-Booster | 1.2C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Gegenstand ist verpackt in eingeschweißter aluminisierter ESD Folie. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet einen Gegenstand mit insgesamt maximal 0,36 kg NEM |
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D/BAM-0320/16 | Geschosse 40 mm mit Selbstzerlegungsleuchtsatz | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0362/16 | Geschosse 100 mm, gesägt | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe, mit Trennwänden aus Verpackungsmaterial um die Geschosshälften voneinander getrennt in der Außenverpackung zu fixieren. Die gesägten Geschosshälften müssen gegen das Entweichen von Explosivstoff geschützt sein. |
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D/BAM-0675/16 | Shaped Charge 30g Slot und Shaped Charge 32g Slot |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe mit Platten aus Metallschaum mit acht oder neun Aussparungen für Hohlladungen, so in einem Kreis angeordnet, dass die Höhlungen der Hohlladungen zur Mitte der Platten zeigen. In der Mitte jeder Platte befindet sich eine mit Kunststoff ausgefüllte Bohrung, die einen Hohlladungseffekt so schwächt, dass die gegenüberliegenden Hohlladungen nicht initiiert werden. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Auf Grund der besonderen Anordnung der Hohlladungen ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-0756/16 | Shaped Charge 30g Puncher Slot und Shaped Charge 32g Puncher Slot |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kiste aus Pappe mit Platten aus Metallschaum mit acht oder neun Aussparungen für Hohlladungen, so in einem Kreis angeordnet, dass die Höhlungen der Hohlladungen zur Mitte der Platten zeigen. In der Mitte jeder Platte befindet sich eine mit Kunststoff ausgefüllte Bohrung, die einen Hohlladungseffekt so schwächt, dass die gegenüberliegenden Hohlladungen nicht initiiert werden. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Auf Grund der besonderen Anordnung der Hohlladungen ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-0406/16 | Senatel Magnafrac B | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-0402/16 | Senatel Ultrex B | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-0408/16 | Senatel Powerfrag B | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-0493/16 | HNS Slim PT 250 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die beiden Querlagen werden nicht durch einen Schlauch getrennt. Die Innen-verpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. ----------- Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,2 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0494/16 | HNS Slim PT 250 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die beiden Querlagen werden nicht durch einen Schlauch getrennt. Die Innen-verpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. ------------------ Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,2 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0415/16 | Octoslim 40 PT 185 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 1,5 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0416/16 | Octoslim 40 PT 185 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512 ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 1,5 kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-3287/13 | Powder 217 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff oder Metall, beinhaltet nicht mehr als 1 kg NEM. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM. |
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D/BAM-0168/16 | HNS Slim 40 T 250 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0344/16 | nicht schlagwettersicherer Sprengmomentzünder So/Al/0/So 10 U | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0364/16 | Ebbos-A-Sprengmomentzünder | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3947/15 | tool 4.150" SUPER CUTTER 4150T201 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-3948/15 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Aufgrund der Beschaffenheit der Gegenstände, ist die Sondervorschrift PP70 nicht anzuwenden. |
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D/BAM-3391/15 | RS12 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit Schraubdeckel, mit einem Nennvolumen von 1350 ml, beinhaltet maximal 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 14 Innenverpackungen mit insgesamt 7 kg NEM. |
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D/BAM-3392/15 | RS40 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff mit Schraubdeckel, mit einem Nennvolumen von 1350 ml, beinhaltet maximal 1,0 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G) Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 18 Innenverpackungen mit insgesamt 18 kg NEM. |
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D/BAM-2867/15 | Ba10 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2870/15 | Ba9 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2871/15 | A0 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2875/15 | SP3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2878/15 | TUBAL 3000 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2882/15 | TUBAL 5000 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2883/15 | TUBAL 7000 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-3437/15 | Composition B aus Munitionsrecycling | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2942/15 | Sprengkörper (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2266/15 | Schwarzpulver Lex 1 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn Fässern als Außenverpackung verwendet werden. |
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D/BAM-3134/15 | DEE7000 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3135/15 | DYM7000 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2961/15 | Mk1 Laser Initiator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen, mit maximal 25 Gegenständen Zwischen: nicht erforderlich Außen: 4A/Y23/S/../14/NL/T 2514 Die Außenverpackung beinhaltet maximal eine Innenverpackung |
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D/BAM-2421/15 | Granate, EFP-SF, DM 1490 A3 (SMArt) | 1.1F |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), mit Schaumstoffteilen ausgekleidet, beinhaltet maximal 4 Gegenstände alternativ Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (4C1), mit Schaumstoffteilen ausgekleidet, beinhaltet maximal 1 Gegenstand |
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D/BAM-2752/15 | Sprengkörper aus TNT oder Comp-B mit metallener Hülle | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) oder Kiste aus Naturholz, einfach (4C1) |
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D/BAM-2053/15 | Auslösevorrichtung 3" | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Verpackung aus AlCuMgPb mit folgendem Aufbau: Deckel (O 210 mm, Dicke 6 mm) mit Entlüftungsloch (O 3 mm) Zwischenscheibe (O A 210 mm, O I 130 mm, Dicke 52 mm) Zwischenscheibe mit eingefräster Nut zur Aufnahme des Detonators (O A 210 mm, O I 130 mm, Dicke 25 mm) Deckel (O 210 mm, Dicke 6 mm) mit Entlüftungsloch (O 3mm) Die Elemente sind an mindestens 4 Positionen mit Gewindestangen (M20x380) und Muttern aneinander fixiert. Der Gegenstand befindet sich zwischen den beiden Zwischenscheiben. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-2194/15 | Auslösevorrichtung 5" | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Verpackung aus AlCuMgPb mit folgendem Aufbau: Deckel (O 280 mm, Dicke mind. 12 mm) mit Entlüftungsloch (O 4 mm) Zwischenscheibe (O A 280 mm, O I 195 mm, Dicke 69 mm) Zwischenscheibe mit eingefräster Nut zur Aufnahme des Detonators (O A 280 mm, O I 195 mm, Dicke 25mm) Deckel (O 280 mm, Dicke mind. 12 mm) mit Entlüftungsloch (O 4 mm) Die Elemente sind an mindestens 4 Positionen mit Gewindestangen (M20x380) und Muttern aneinander fixiert. Der Gegenstand befindet sich zwischen den beiden Zwischenscheiben. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-2658/15 | Expandable Hollow Retrievable Gun System | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt befördert werden. |
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D/BAM-2428/15 | HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2429/15 | Shaped Charge Dynawell 6.5 g Puncher und Shaped Charge DynaFlow 6.5g UNIPU |
1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1890/15 | diverse Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1/X4/S/ ... / D/BAM 6707), beinhaltet max. 1 kg NEM |
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D/BAM-1667/15 | i-kon II Detonator und i-kon II Detonator RX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Jeder Artikel besteht aus einem Zünder und einem mind. 15 m langem Zünderdraht der auf einer Rolle aus Kunststoff aufgewickelt ist. Der Zünder steckt (mit dem Boden der Zünderhülse voran) ungefähr bis zur Hälfte seiner Länge in einer Schutzumhüllung. Jede Schutzumhüllung besteht aus einem Hartpapprohr von 60 mm Länge und 39 mm Durchmesser, welches mit Gips gefüllt ist und eine gebohrte Aufnahmeöffnung für den Zünder enthält. Zwischen: Trenneinlagen aus Pappe, die Trenneinlagen unterteilen die Artikel innerhalb der Außenverpackung in 4 Lagen. In jeder Lage befinden sich 8 Artikel, aufgeteilt in 2 Reihen. Außen: Kiste aus Pappe UN4G/Y17.5/ .. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 32 Artikel. alternativ -------------------------------------------- Innen: Jeder Artikel besteht aus einem Zünder und einem mind. 6 m langem Zünderdraht der in einer 8-er-Form zu einer Puppe gewickelt ist. Der Zünder steckt (mit dem Boden der Zünderhülse voran) ungefähr bis zur Hälfte seiner Länge in einer Schutzumhüllung. Jede Schutzumhüllung besteht aus einem Hartpapprohr von 60 mm Länge und 39 mm Durchmesser, welches mit Gips gefüllt ist und eine gebohrte Aufnahmeöffnung für den Zünder enthält. Zwischen: Trenneinlagen aus Pappe, die Trenneinlagen unterteilen die Artikel innerhalb der Außenverpackung in 5 Lagen. In jeder Lage befinden sich 8 Artikel, aufgeteilt in 2 Reihen. Außen: Kiste aus Pappe UN4G/Y17.5/ .. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 40 Artikel. |
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D/BAM-1796/15 | Lovex D 013 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 5,0 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 2 Innenverpackungen mit insgesamt max. 10 kg NEM |
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D/BAM-1797/15 | Lovex S 015 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 5,0 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 2 Innenverpackungen mit insgesamt max. 10 kg NEM |
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D/BAM-4075/13 | Lovex D 013 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 16 Innenverpackungen mit insgesamt max. 8 kg NEM |
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D/BAM-4076/13 | Lovex S 015 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 16 Innenverpackungen mit insgesamt max. 8 kg NEM |
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D/BAM-1665/15 | i-kon II Detonator und i-kon II Detonator RX |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1424/15 | 2,4,6-Trinitrobenzolsulfonsäure (TNBS) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Sack aus Kunststoff Außen: Kiste aus Pappe (4G) Pro Außenverpackung sind nicht mehr als 3kg NEM enthalten. |
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D/BAM-0594/15 | Gassatz FGP 2 Granulat | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden Verpackungen aus Metall verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1297/15 | Linear explosive assembly "Atlas V 68' PLF LEA" (P/N P311522) und Linear explosive assembly "Atlas V 77' PLF LEA" (P/N P311523) |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0985/15 | Shaped Charge DYNAWELL 25g DP3 und Shaped Charge DYNAWELL 25g DPEX3 |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1177/15 | HNS Cord PT 250 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. -------------------------------------------- Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-1179/15 | HNS Cord PT 250 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal quer über die gesamte Schnecke. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwischen den Innenverpackungen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamten Außenverpackung ausfüllt. ----------------------------------------------- Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage dieser Art. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 156 Meter (512ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0853/15 | Silberazid angefeuchtet mit mind. 30 Masse-% Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 800 g Silberazid Zwischen: Behälter aus Kunststoff (Plastikdose mit Schraubdeckel), beinhaltet max. eine Innenverpackung. Die Zwischenräume der Zwischen und Außenverpackung sind mit wassergesättigtem Polstermaterial komplett ausgefüllt. Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2), beinhaltet max. 3 Zwischenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 2,4kg NEM Die Außenverpackung muss so gebaut und versiegelt sein, dass ein Verdampfen der Befeuchtungslösung verhindert wird. |
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D/BAM-0551/15 | diverse Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kanister aus Kunststoff mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) mit einem Volumen von mindestens 1 Liter. Pro Kanister sind maximal 0,5kg NEM enthalten. |
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D/BAM-0246/15 | Cassette Assy Corner mit 1 Detonator OD06 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hartschaumstoffplatte von mind. 72mm Dicke mit Aussparungen für zwei Gegenstände. Insgesamt 5 Hartschaumstoffplatten übereinander mit nicht mehr als 10 Gegenständen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen, an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätzlich je eine Hartschaumstoffplatte. Eine Außenverpackung beinhaltet max. 0,0135kg NEM. |
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D/BAM-0248/15 | Cassette Assy Main mit 2 Detonatoren | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hartschaumstoffplatte von mind. 72mm Dicke mit Aussparungen für einen Gegenstand. Insgesamt 5 Hartschaumstoffplatten übereinander mit nicht mehr als 5 Gegenständen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen, an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätzlich je eine Hartschaumstoffplatte. Eine Außenverpackung beinhaltet max. 0,0135kg NEM. |
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D/BAM-0279/15 | SB 411 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, sicher verschlossen, beinhaltet maximal 20 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal eine Innenverpackung |
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D/BAM-0621/15 | Octocord PT 165 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. Nebenbestimmungen: PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0622/15 | Octocord PT 185 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0623/15 | Octocord T 190 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0624/15 | Hexacord PT 150 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0625/15 | Hexacord T 150 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0950/15 | Octocord PT 165 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0951/15 | Octocord PT 185 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0952/15 | Octocord T 190 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 3 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-0953/15 | Hexacord PT 150 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Quadratische Kartoneinlage aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle), die die gesamte Außenverpackung ausfüllt. Auf der Kartoneinlage liegt zentriert die Sprengschnur, flach zu einer einzelnen Schnecke gewickelt. Das äußere Ende der Sprengschnur läuft sicher befestigt zweimal über einen Streifen aus Pappe (Dicke: 1,2 mm) quer über die gesamte Schnecke. Die einzelnen Wicklungen sind jeweils durch einen Schlauch aus Fiberglas oder Weich-PVC voneinander getrennt. Der Schlauch ist groß genug um eine Überzündung auf die benachbarte Windung zu verhindern. Die Innenverpackung ist vakuumverpackt in einem Sack aus Kunststoff. Zwischen: Zwei dreieckige Kartoneinlagen aus zweiwelliger Wellpappe (Dicke: mind. 6mm, 2.4 BC-Welle) oberhalb der Innenverpackung, die rechts und links neben dem quer über die Schnecke geführten Sprengschnurendes liegen und die die gesamten Außenverpackung ausfüllen. Zwischen der obersten Innenverpackung und der Außenverpackung befindet sich eine weitere Kartoneinlage. Außen: Kiste aus Pappe (4G), in der sich maximal 155,5 Meter (510ft) Sprengschnur mit insgesamt nicht mehr als 2,8kg NEM befinden. PP 71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z.B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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D/BAM-4322/14 | Gassatz TGP | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Pro Verpackung sind maximal 13kg NEM enthalten. |
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D/BAM-3236/14 | ZIP | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-0129/15 | Pressure Cartridge Assembly Part Number 17411-1 | 1.4C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3854/14 | Optischer Detonator OD 06 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappröhren, mit jeweils einem Zünder und nicht mehr als 9 Horden aus Weichschaumstoff mit jeweils 4 Aussparungen für 4 Zünder mit Lichtleiter. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätlich je eine Hartschaumstoffplatte |
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D/BAM-3996/14 | TOVEX T und TOVEX SE |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-2694/14 | C/S 0200 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kombinationsverpackung Kunststoffgefäß mit Deckel und Schraubverschluss in einer Kiste aus Pappe, beinhaltet nicht mehr als 7,0kg NEM UN 6HG2/X30/S/..../CH 2254/ P+FW oder UN 6HG2/Y35/S/..../CH 2254/ NCW alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie, beinhaltet höchstens 7,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich ------------- Außen: Fass aus Pappe UN 1G/X80/S/..../ CH 2384/ LFF Pro Außenverpackung sind maximal 7,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie, beinhaltet höchstens 5,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe UN 1G/X25/S/..../ CH 2474/ iz oder UN 1G/Y30/S/..../S/ SP-12 20 01 ID Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie von mind. 0,1mm Wanddicke, beinhaltet höchstens 7,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe UN 4G/Y30/S/..../D/ BAM 4721 WEBI Pro Außenverpackung sind maximal 7,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie von mind. 0,1mm Wanddicke, beinhaltet höchstens 5,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich --------------- Außen: Kiste aus Pappe UN 4G/Y18/S/..../D/ BAM 5864 WEBI oder UN 4G/X20/S/..../D/ BAM 4679 WEBI Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff UN 1H2/X33/S/..../B/ CURTEC 060141 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff UN 1H2/X22/S/..../NL/ CURTEC/ 1299 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 4,0kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2696/14 | S 5360 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kombinationsverpackung Kunststoffgefäß mit Deckel und Schraubverschluss in einer Kiste aus Pappe, beinhaltet nicht mehr als 7,0kg NEM UN 6HG2/X30/S/..../CH 2254/ P+FW oder UN 6HG2/Y35/S/..../CH 2254/ NCW alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie, beinhaltet höchstens 7,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich ------------- Außen: Fass aus Pappe UN 1G/X80/S/..../ CH 2384/ LFF Pro Außenverpackung sind maximal 7,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie, beinhaltet höchstens 5,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe UN 1G/X25/S/..../ CH 2474/ iz oder UN 1G/Y30/S/..../S/ SP-12 20 01 ID Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie von mind. 0,1mm Wanddicke, beinhaltet höchstens 7,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe UN 4G/Y30/S/..../D/ BAM 4721 WEBI Pro Außenverpackung sind maximal 7,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: Sack aus PE-Folie von mind. 0,1mm Wanddicke, beinhaltet höchstens 5,0kg NEM Zwischen: nicht erforderlich --------------- Außen: Kiste aus Pappe UN 4G/Y18/S/..../D/ BAM 5864 WEBI oder UN 4G/X20/S/..../D/ BAM 4679 WEBI Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff UN 1H2/X33/S/..../B/ CURTEC 060141 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 5,0kg NEM enthalten. alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff UN 1H2/X22/S/..../NL/ CURTEC/ 1299 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 4,0kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2711/14 | Kartusche für technische Zwecke (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2712/14 | Power Cartridges Dynamit Nobel Typ AZEL 6 | 1.4C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3231/14 | X-TERMINATOR | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3528/14 | SGP2_SMECQ tablets und TGP_SMECQ tablets |
1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Pro Verpackung sind maximal 13kg NEM enthalten. |
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D/BAM-3230/14 | TRUE BLUE oder PCL 504 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3232/14 | TAC | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3233/14 | BIG GAME | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3234/14 | HUNTER | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3235/14 | MAGNUM | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3237/14 | ENFORCER | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3238/14 | WILD BOAR | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,45kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet max. 10 Innenverpackungen mit insgesamt nicht mehr als 4,5kg NEM |
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D/BAM-3512/14 | HL 32 mm | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die Nettoexplosivstoffmasse je Packstück darf 0,25 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-1676/14 | Detonating Cord PYX Cord T 300 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein.\ PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-2249/14 | EI-Niesen 98 (PCode 0244) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel UN 1H2/X22/S/..../NL/CURTEC/1299 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 4kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2978/14 | RS12 (PC 02435) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack oder Behälter aus Kunststoff, mit maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 14 Innenverpackungen alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel UN 1H2/X22/S/..../NL/CURTEC/1299 Das Fass muss ein Volumen von mindesten 10 Liter haben. Pro Außenverpackung sind maximal 4kg NEM enthalten. |
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D/BAM-2320/14 | SB 411 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1616/14 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM. |
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D/BAM-2294/14 | Cassette Assy Corner mit 1 Detonator OD06 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horde aus Hartschaumstoff mit Aussparungen für 2 Gegenstände. Max. 5 Horden übereinander mit max. 10 Gegenständen pro Außenverpackung. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätzlich je eine Hartschaumstoffplatte. Pro Außenverpackung nicht mehr als 0,0135kg NEM |
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D/BAM-2296/14 | Cassette Assy Main mit 2 Detonatoren OD06 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horde aus Hartschaumstoff mit Aussparung für 1 Gegenstand. Max. 5 Horden übereinander mit max. 5 Gegenständen pro Außenverpackung. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätzlich je eine Hartschaumstoffplatte. Pro Außenverpackung nicht mehr als 0,0135kg NEM |
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D/BAM-2122/14 | unbrauchbare Zünderreste mit Draht | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Geschlossener Container, max. 10 m3 |
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D/BAM-2120/14 | GG-Garob 7 | 1.1C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2032/14 | KARTUSCHEN, ERDÖLBOHRLOCH (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, verschweißt, mit jeweils einer Kartusche pro Sack Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen, und zusätzlicher Wellpappe zwischen Außenverpackung und Innenverpackung. Kisten ausreichend mit Verpackungsmaterial füllen, um eine Bewegung des Inhalts während des Transports zu vermeiden |
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D/BAM-2143/14 | Electric Detonator DYNAWELL 1018 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-2042/14 | TNT aus Munitionsrecycling | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP46: Für geschupptes oder geprilltes TNT in trockenem Zustand und einer höchsten NEM von 30 kg werden staubdichte Säcke (5H2) empfohlen. |
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D/BAM-1986/14 | Hexogen | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Der Explosivstoff ist mit ca. 3-4% Wachs phlegmatisiert. Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2016-06-30. |
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D/BAM-1603/14 | 4-Chlor-3,5-dinitrobenzonitril | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 35 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (1G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1416/14 | Hexogen (RDX), granulated | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Zwischenverpackungen erforderlich. |
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D/BAM-1417/14 | Octogen (HMX), granulated | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Zwischenverpackungen erforderlich. |
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D/BAM-1716/14 | Holex 6201 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Luftpolsterfolie, PPP-C-795, Cl 2, anti-statisch umhüllt den Gegenstand Zwischen: 1 Beutel MIL DTL-117, Ty II, Cl E, Sy Außen: 4-Zoll-Rohrbehälter mit einer Kiste |
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D/BAM-1180/14 | eDev II Detonator | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1182/14 | eDev II Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schutzhülle, bestehend aus einem Pappzylinder mit Gipskern, beinhaltet jeweils einen Zünder mit Zünderdrähten mit einer Mindestlänge von 6 m. Der Zünder steckt ca. bis zur Hälfte (mit dem detonierenden Ende voran) in der Schutzhülle. Die Zünderdrähte müssen so gebündelt sein (in 8-er Schlaufen), dass die Schutzhülle sich ungefähr mittig des Bündels befindet, weg von den Wänden der Außenverpackung. Zwischen: Einlagen aus Pappe, die die Zünder in fünf Lagen unterteilen. Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 40 Zünder. |
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D/BAM-1289/14 | ZÜNDVERSTÄRKER, ohne Detonator (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0238/14 | Gassatz SGP2 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 6,5kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel (1H2), beinhaltet max. 2 Innenverpackungen |
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D/BAM-0026/14 | ZÜNDVERSTÄRKER, ohne Detonator (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0288/14 | Emulex 5 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. Metallene IBC sind nicht zugelassen. |
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D/BAM-0962/14 | Pentex 25F | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4850/13 | Nitrotriazolon | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-5041/13 | Austinite | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-4077/13 | Lovex S 030 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 7,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 2 Innenverpackungen mit insgesamt max. 15 kg NEM |
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D/BAM-4078/13 | Lovex S 035 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet max. 7,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 2 Innenverpackungen mit insgesamt max. 15 kg NEM |
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D/BAM-4079/13 | Lovex S 071 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 16 Innenverpackungen mit insgesamt max. 8 kg NEM |
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D/BAM-4753/13 | Lovex S 030 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 16 Innenverpackungen mit insgesamt max. 8 kg NEM |
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D/BAM-4754/13 | Lovex S 035 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet max. 0,5 kg NEM Zwischen: Trennwand aus Pappe zwischen den Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 16 Innenverpackungen mit insgesamt max. 8 kg NEM |
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D/BAM-4003/13 | K-Dinitrobenzofuroxan | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus leitfähigem Kunststoff, der maximal 0,3 kg NEM beinhaltet. Der Explosivstoff ist mit mindestens 40 Masse-% Wasser angefeuchtet. Der Kunststoffsack ist mit einem Kunststoffkabelbinder dicht verschlossen und befindet sich in einem Behälter aus leitfähigem Kunststoff, der mit einem leicht klemmenden Innendeckel und äußerem Schraubdeckel verschlossen wird. Zwischen: Der Zwischenraum zwischen den Innen und Außenverpackungen ist mit Füllmaterial aufgefüllt Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), beinhaltet maximal 4 Innenverpackungen |
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D/BAM-4004/13 | Bleimononitroresorcinat | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus leitfähigem Kunststoff, der maximal 0,3 kg NEM beinhaltet. Der Explosivstoff ist mit mindestens 20 Masse-% Wasser angefeuchtet. Der Kunststoffsack ist mit einem Kunststoffkabelbinder dicht verschlossen und befindet sich in einem Behälter aus leitfähigem Kunststoff, der mit einem leicht klemmenden Innendeckel und äußerem Schraubdeckel verschlossen wird. Zwischen: Der Zwischenraum zwischen den Innen und Außenverpackungen ist mit Füllmaterial aufgefüllt Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), beinhaltet maximal 4 Innenverpackungen |
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D/BAM-4361/13 | Shaped Charge 30g BH encapsulated | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-3993/13 | EBBOS-Einhandzünder/ EBBOS Single-Hand-Igniter |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4163/13 | Shaped Charge DynaStage 22.7g GH | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-3750/13 | Barium 5-nitriminotetrazolate | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter, aus Kunststoff dicht verschlossen mit maximal 5g NEM. Der Behälter ist mittig in der Zwischenverpackung platziert. Der Zwischenraum zwischen Innen und Zwischenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt, so dass kein Kontakt zwischen Innen und Zwischenverpackung besteht. Zwischen: Nahtlos gezogenes Stahlrohr mit den Mindestmaßen: Außendurchmesser: 4 1/2" Länge: 8 1/2" Das Stahlrohr ist an beiden Enden mit Gewindekappen aus Stahl verschlossen. Der Zwischenraum zwischen Zwischen und Außenverpackung ist mit Hartschaumplatten aufgefüllt. Außen: Kiste aus Pappe (4G) mit maximal einer Zwischenverpackung |
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D/BAM-3211/13 | Electronic Top Fire Detonator DYNAWELL 0015 TFE und Electronic Top Fire Detonator DYNAWELL 0018 TFE |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-3215/13 | Electronic Top Fire Detonator DYNAWELL 0015 TFE und Electronic Top Fire Detonator DYNAWELL 0018 TFE |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-3060/13 | Sprengstoff aus Mine M6 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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D/BAM-3773/13 | RS20 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Sack oder Behälter aus Kunststoff, mit maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 14 Innenverpackungen alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2), beinhaltet maximal 4kg NEM |
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D/BAM-3774/13 | RS24 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Sack oder Behälter aus Kunststoff, mit maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 14 Innenverpackungen alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2), beinhaltet maximal 4kg NEM |
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D/BAM-3775/13 | RS30 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Sack oder Behälter aus Kunststoff, mit maximal 0,5kg NEM. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 14 Innenverpackungen alternativ: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2), beinhaltet maximal 4kg NEM |
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D/BAM-3776/13 | RS40 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3777/13 | RS50 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3778/13 | RS52 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3779/13 | RS60 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3780/13 | RS62 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3781/13 | RS70 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3782/13 | RS80 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3784/13 | Austrogel D | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, sofern der Stoff in starrem Kunststoff enthalten ist, der gegen Salpetersäureester undurchlässig ist. |
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D/BAM-2879/13 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2880/13 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2893/13 | Treibladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2896/13 | SP2 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2897/13 | SP3 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2898/13 | SP4 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2899/13 | SP5 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2900/13 | SP7 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2901/13 | SP8 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2902/13 | SP9 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2903/13 | SP10 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2904/13 | SP11 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung \ Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2905/13 | SP12 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2906/13 | SP13 (PB Clermont-Belgique) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff (HDPE) mit Schraubverschluss, beinhaltet max. 500 g NEM Zwischen: Trennwände aus Pappe, pro Trennbereich max. eine Innenverpackung Aussen: Kiste aus Pappe (4G), mit max. 20 Innenverpackungen und nicht mehr als 10 kg NEM Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-3028/13 | WPT 101 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 18,5 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3179/13 | Druckzünder 75 (Oberteil) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horde aus Pappe (Eierpappe), zur Aufnahme von maximal 20 Gegenständen. Zwischen: Unterteilende Trennwände zwischen den einzelnen Horden Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet nicht mehr als 5 Innenverpackungen mit maximal 100 Gegenständen. |
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D/BAM-3218/13 | AMP Tablet | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus antistatischem Kunststoff mit maximal 125 g NEM. Zwischen: Kiste aus Pappe, mit Schaumstoffblock in dem maximal eine Innenverpackung fixiert ist. Außen: Kiste aus Pappe (4G), durch 3-lagige Pappe unterteilt in 2x4 Abschnitte für jeweils eine Zwischenverpackung. Eine Außenverpackung beinhaltet maximal 8 Zwischenverpackungen mit insgesamt maximal 1 kg NEM. |
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D/BAM-3341/13 | AMP Tablet | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff mit maximal 11,5 kg NEM. Intermediate: nicht erforderlich Outer: Faß aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2), beinhaltet maximal eine Innenverpackung mit maximal 11,5 kg NEM. |
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D/BAM-3366/13 | Micro Gas Generator Type KSMGMG-5 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter, aus Kunststoff dicht verschlossen mit maximal 25g NEM. Der Behälter ist mittig in der Zwischenverpackung platziert. Der Zwischenraum zwischen Innen und Zwischenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt, so dass kein Kontakt zwischen Innenverpackung und den Wänden und Enden der Zwischenverpackung besteht. Zwischen: Nahtlos gezogenes Stahlrohr mit den Mindestmaßen: Außendurchmesser: 4" Wanddicke: 0,337" Länge: 14" Das Stahlrohr ist an beiden Enden mit Gewindekappen aus Stahl verschlossen (NPT-Gewinde) mit jeweils 8 Gewindegängen pro Inch und 1,3" Einschraubtiefe. -------------------- Der Zwischenraum zwischen Zwischen und Außenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt. Außen: Kiste aus Pappe (4G) alternativ Kiste aus Naturholz (4C1) alternativ Kiste aus Sperrholz(4D) jeweils mit maximal einer Zwischenverpackung |
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D/BAM-3187/13 | Micro Gas Generator Type KSMGMG-5 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horde aus Styropor mit Löchern zur Aufnahme je eines Gegenstandes Pro Horde nicht mehr als 100 Gegenstände Zwischen: Kiste aus Pappe, beinhaltet nicht mehr als 5 übereinandergestapelte Horden, die jeweils durch Papier voneinander getrennt sind Aussen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet eine Zwischenverpackung mit maximal 500 Gegenständen Nebenbestimmungen: Die UN 6(d)-Prüfung wurde am 22.03.2013 bestanden. |
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D/BAM-2659/13 | Propellant 9273 Granule | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Dicht verschließbare Beutel aus antistatischem Kunststoff mit maximal 125 g NEM. Zwischen: Kisten aus Pappe, mit Schaumstoffeinlagen, die ein Verrutschen während des Transportes verhindern, mit jeweils einer Innenverpackung. Außen: Kisten, aus Pappe (4G), mit Trennwänden aus 3-fach verstärkter Pappe in 8 Fächer unterteilt für jeweils eine Zwischenverpackungen. Pro Außenverpackung max. 1 kg NEM. |
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D/BAM-1393/13 | El Niesen 110 (P-Code 0237) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1394/13 | El Niesen 130 (P-Code 0236) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1395/13 | El Niesen 145 (P-Code 0242) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1396/13 | El-Niesen 150 EA (P-Code 0245) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1397/13 | 4,6 mm EI-Forte (P-Code 123) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Eine Versandverpackung beinhaltet maximal 25 kg NEM. Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-2265/13 | Anstichanzündhütchen (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2266/13 | Anstichanzündhütchen Nr. 3019 | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0758/12 | DETINEL BC DET | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff in dem jeweils 10 Zündschläuche zu einer Spule gerollt sind, wobei die Verbinderblöcke nebeneinander liegen. Zwischen: Die Säcke werden senkrecht nebeneinander in der Außenverpackung platziert. Nach jeweils zwei Säcken befindet sich eine Trennwand aus Pappe. Außen: Kiste aus Pappe (4G) mit maximal 8 Innenverpackungen |
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D/BAM-1856/13 | Shaped Charge DYNAWELL 8g DP TTG, Shaped Charge DYNAWELL 8g DPEX TTG und Shaped Charge APEX 8g DP TTG |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1857/13 | Shaped Charge DYNAWELL 15g BH, Shaped Charge APEX 15g BH und Shaped Charge AECO 15g BH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1858/13 | Shaped Charge DYNAWELL 6.5g BH, Shaped Charge APEX 6.5g BH und Shaped Charge AECO 6.5g BH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1859/13 | Shaped Charge DYNAWELL 26g DP, Shaped Charge DYNAWELL 26g DPEX, Shaped Charge APEX 26g SDP, Shaped Charge AECO 26g DP und LRI 26g SDP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1861/13 | Shaped Charge DYNAWELL 23g GH, Shaped Charge DYNAWELL 23g GH DPEX, Shaped Charge APEX 23g GH, Shaped Charge AECO 23g GH und LRI 23g GH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1863/13 | Shaped Charge DYNAWELL 23g DP, Shaped Charge DYNAWELL 23g DP2, Shaped Charge DYNAWELL 23g DPEX, Shaped Charge APEX 23g SDP, Shaped Charge AECO 23g DP und LRI 23g DP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1864/13 | Shaped Charge APEX 15g DP, Shaped Charge AECO 15g DP und LRI 15g DP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1865/13 | Shaped Charge DYNAWELL 15g DP Shallow Gas, Shaped Charge DYNAWELL 15g DPEX Shallow Gas, Shaped Charge APEX 15g DP Shallow Gas und LRI 15g DP Shallow Gas |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1866/13 | Shaped Charge APEX 23g GH Heavy Oil und LRI 23g GH Heavy Oil |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1867/13 | Shaped Charge APEX 32g SBH und LRI 32g SBH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1868/13 | Shaped Charge APEX 28g SBH und LRI 28g SBH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1869/13 | Shaped Charge DYNAWELL 23g BH, Shaped Charge APEX 23g BH, Shaped Charge AECO 23g BH und LRI 23g BH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1870/13 | Shaped Charge DYNAWELL 19g DP, Shaped Charge APEX 19g DP und Shaped Charge AECO 19g DP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1871/13 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g GH und Shaped Charge APEX 22.7g GH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1873/13 | Shaped Charge DYNAWELL 39g DP, Shaped Charge DYNAWELL 39g DPEX, Shaped Charge APEX 39g SDP und LRI 39g SDP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1876/13 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g BH und Shaped Charge APEX 22.7g BH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1877/13 | Shaped Charge DYNAWELL 32g DP, Shaped Charge DYNAWELL 32g DPEX, Shaped Charge APEX 32g DP und LRI 32g DP |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) ---------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-1678/13 | Nebelgranate 81 mm HC-NbGr89 | 1.3G |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1791/13 | Trinitrochlorbenzen (Pikrychlorid) | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-1800/13 | Styphnyldichlorid | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 46 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Kunststoff (1H2), mit maximal einer Innenverpackung alternativ: Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 11,5 kg NEM Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1537/13 | Selective Electronic Detonator DYNAWELL 0015 SFDE RDX und Selective Electronic Detonator DYNAWELL 0026 SFDE HNS |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen, mit maximal 50 Zündern Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), mit einer Innenverpackung Nebenbestimmungen: Die UN 6(d) Prüfung wurde am 27.07.2011 bestanden. |
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D/BAM-1082/13 | (TAG)2DNAAT | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter, aus Kunststoff dicht verschlossen mit maximal 5g NEM. Der Behälter ist mittig in der Zwischenverpackung platziert. Der Zwischenraum zwischen Innen und Zwischenverpackung ist mit Polstermaterial aufgefüllt, so dass kein Kontakt zwischen Innen und Zwischenverpackung besteht. Zwischen: Nahtlos gezogenes Stahlrohr mit den Mindestmaßen: Außendurchmesser: 4 1/2" Länge: 8 1/2" Das Stahlrohr ist an beiden Enden mit Gewindekappen aus Stahl verschlossen. Der Zwischenraum zwischen Zwischen und Außenverpackung ist mit Hartschaumplatten aufgefüllt. --------------- Außen: Kiste aus Pappe (4G) mit maximal einer Zwischenverpackung |
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D/BAM-1238/13 | ISL-Hexal | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-1251/13 | anorganisches Granulat mit TATP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Glas mit gesichertem Verschluss, mit Polsterfolie umwickelt. Ein Behälter enthält ca. 200g anorganisches Granulat auf das < 1,0g TATP fein verteilt aufgetragen ist. Zwischen: Polstermaterial, dass den Zwischenraum zwischen Innen und Außenverpackung komplett ausfüllt und die Innenverpackung im Zentrum der Außenverpackung fixiert. Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Innenverpackung Nebenbestimmungen: Im Beförderungspapier und auf dem Versandstück ist die offizielle Benennung der N. A. G.-Eintragung zu ergänzen durch die technische Benennung des Gutes. |
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D/BAM-1252/13 | anorganisches Granulat mit HMTD | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Glas mit gesichertem Verschluss, mit Polsterfolie umwickelt. Ein Behälter enthält ca. 200g anorganisches Granulat auf das < 1,0g HMTD fein verteilt aufgetragen ist. Zwischen: Polstermaterial, dass den Zwischenraum zwischen Innen und Außenverpackung komplett ausfüllt und die Innenverpackung im Zentrum der Außenverpackung fixiert. Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Innenverpackung Nebenbestimmungen: Im Beförderungspapier und auf dem Versandstück ist die offizielle Benennung der N. A. G.-Eintragung zu ergänzen durch die technische Benennung des Gutes. |
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D/BAM-1314/13 | PB 0924 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1315/13 | PB-X 0816 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-1316/13 | VM 1012 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-0539/13 | Dinitrobenzofuroxan (DNBF) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack, aus Kunststoff, beinhaltet maximal 50kg NEM, wasserfeucht Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste, aus Sperrholz (4D) mit einer Innenverpackung alternativ Innen: Sack, aus Kunststoff, beinhaltet maximal 50kg NEM, wasserfeucht Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass, aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2) mit einer Innenverpackung |
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D/BAM-0392/13 | Electric Detonator DYNAWELL 0015 FD (with crimping sleeve or with side initiation block) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0396/13 | Electric Detonator System DYNAWELL 0015 FDS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0397/13 | Electric Detonator System DYNAWELL 0026 FDS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0398/13 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0015 S (detonator only or with side initiation block) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0399/13 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0026 S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0402/13 | Electronic Detonator DYNAWELL 1015 E HMX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0403/13 | Electric Detonator DYNAWELL 1018 HMX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0404/13 | Electric Detonator DYNAWELL 1019 S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0405/13 | Electric Detonator DYNAWELL 1020 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0406/13 | Electric Detonator DYNAWELL 1423 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0407/13 | Electric Detonator DYNAWELL Z 480 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Papprohr mit je einem Zünder Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A), verstärkt mit 15 mm Sperrholz und 1.5 mm Stahlplatten an beiden Enden der Papprohre |
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D/BAM-0587/13 | Shaped Charge DYNAWELL 19g GH und Shaped Charge APEX 19g GH |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) --------------- Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Der Gegenstand darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-4106/12 | HE-Primer 155 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4283/12 | Linear explosive assembly "Ariane 5 Long LEA" (P/N P311149) |
1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3654/11 | Shaped Charge BAKER 15g SDP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3655/11 | Shaped Charge BAKER 16g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3656/11 | Shaped Charge BAKER 17g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3657/11 | Shaped Charge BAKER 17g SDP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3658/11 | Shaped Charge BAKER 22.7g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3659/11 | Shaped Charge BAKER 23g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3660/11 | Shaped Charge BAKER 25g GH DPEX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3086/12 | Time Delay Fuse; EGB ENB/D/163/10 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Transport-Schutzkappe aus Stahl (DWG-Nr. 088011), montiert auf der Wirkseite jeder Zündeinrichtung; jeweils eine Zündeinrichtung in einem antistatischen Plastikbeutel in einem Papprohr mit einer Mindestwanddicke von 3 mm. Zwischenverpackung: Kisten aus Pappe mit nicht mehr als fünf Innenverpackungen getrennt durch zwei Trennwände aus Pappmaché mit einer Mindestdicke von 12,7 mm und fixiert durch Polstermaterial aus Pappe oben, mittig und unten. Außenverpackung: Kisten aus Pappe (4G) mit nicht mehr als zwei Zwischenverpackungen. |
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D/BAM-3624/11 | Shaped Charge DYNAWELL 3.6g DP Shaped Charge DYNAWELL 3.6g DPEX Shaped Charge AECO 3.6g DP |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3625/11 | Shaped Charge DYNAWELL 3.6g Puncher | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3626/11 | Shaped Charge DYNAWELL 6.5g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3627/11 | Shaped Charge DYNAWELL 6.5g DP Shaped Charge DYNAWELL 6.5g DPEX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3628/11 | Shaped Charge DYNAWELL 6.5g Puncher | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3629/11 | Shaped Charge DYNAWELL 8g DP Shaped Charge DYNAWELL 8g DPEX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3630/11 | Shaped Charge DYNAWELL 8g DP TTG Shaped Charge DYNAWELL 8g DPEX TTG |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3633/11 | Shaped Charge DYNAWELL 11g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3634/11 | Shaped Charge DYNAWELL 13g DP TTG Shaped Charge DYNAWELL 13g DPEX TTG Shaped Charge TTG 13g |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3635/11 | Shaped Charge DYNAWELL 15g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3636/11 | Shaped Charge DYNAWELL 15g DP Shaped Charge DYNAWELL 15g DPEX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3637/11 | Shaped Charge DYNAWELL 15g DPEX Shallow Gas | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3639/11 | Shaped Charge DYNAWELL 19g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3640/11 | Shaped Charge DYNAWELL 20g DP Shaped Charge DYNAWELL 20g DPEX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3641/11 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3643/11 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3643/12 | Panzermine 75 | 1.1F |
In folgender besonderen Verpackung: Palette mit Holzaufsatzgatter, mit maximal 36 Minenpaketen (72 Minen) Minenpaket: 2 Stück Panzerminen werden mit einem Abstandshalter aus Kunststoff oder Styropor (mit der Druckeinrichtung zueinander) und einem Kunststoffband zu einem Minenpaket verbunden. |
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D/BAM-3644/11 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g GH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3646/11 | Shaped Charge DYNAWELL 23g DP Shaped Charge DYNAWELL 23g DPEX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3652/11 | LRI 23g GH Heavy Oil | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3653/11 | Shaped Charge BAKER 15g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Holzeinlagen mit formschlüssigen Aussparungen für die Gegenstände und unterteilende Trennwände aus festen Materialien zum Auffangen von Bruchstücken sowie Vorrichtungen zum Unterbinden des Hohlladungseffektes. Jede Innenverpackung enthält maximal 50 Gegenstände in zwei Lagen zu jeweils maximal 25 Gegenständen. Zwischen: Stahlkäfig mit 1 Innenverpackung Außen: Aluminiumverbundfolie Sondervorschrift für die Verpackung: Die Hohlladungen werden paarweise verpackt und die konischen Höhlungen der Hohlladungen müssen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-3826/12 | Propellant 6190 Tablet | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Dicht verschließbare Beutel aus antistatischem Kunststoff mit maximal 125 g NEM. Zwischen: Kisten aus Pappe, mit Schaumstoffeinlagen, die ein Verutschen während des Transportes verhindern, mit jeweils einer Innenverpackung. Außen: Kisten, aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Zwischenverpackungen. |
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D/BAM-3405/12 | Uni tronic 600 | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3407/12 | Uni tronic 600 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schutzhülle, bestehend aus einem Pappzylinder mit Gipskern, beinhaltet jeweils einen Zünder mit Zünderdrähten mit einer Mindestlänge von 6 m. Der Zünder steckt ca. bis zur Hälfte (mit dem detonierenden Ende voran) in der Schutzhülle. Die Zünderdrähte müssen so gebündelt sein (in 8-er Schlaufen), dass die Schutzhülle sich ungefähr mittig des Bündels befindet, weg von den Wänden der Außenverpackung. Zwischen: Einlagen aus Pappe, die die Zünder in fünf Lagen unterteilen. Außen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 40 Zünder. |
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D/BAM-3279/12 | Picrylaminodinitropyridin (PYX) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Sperrholz (4D) oder Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal 20kg NEM |
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D/BAM-3084/12 | Shaped Charge DYNAWELL 6g Puncher Custom1 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Kisten aus Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2659/12 | Schwarzpulver Y 5930-2 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffröhrchen mit Kunststoff oder Korkstopfen Beinhaltet Schwarzpulver in Tabletten gepresst, mit Aluminiumumhüllung. Die Tabletten sind voneinander und von dem Verschluss des Röhrchens durch Zwischenscheiben aus Pappe (1mm Dicke), alternativ aus Kork (3mm Dicke) getrennt. Eine Innenverpackung beinhaltet maximal 25 Tabletten mit nicht mehr als 62,5g NEM Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 6 Zwischenverpackungen Nebenbestimmungen: Der Stoff darf mit Frachtflugzeugen befördert werden. |
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D/BAM-2599/12 | Hydromite 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-2145/12 | DYNAclip E - Electronic Seismic Clip Detonator | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2147/12 | DYNAclip E - Electronic Seismic Clip Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schaumstoffeinlage, mit einer Dicke von mind. 102 mm, in der nicht mehr als 100 Gegenstände gelagert werden. Nicht mehr als 3 Schaumstoffeinlagen übereinander. Außen: Kisten, aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 300 Gegenständen. Nebenbestimmungen: Die UN 6(d) Prüfung wurde am 17.08.2011 bestanden. |
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D/BAM-1517/12 | LMP-103S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 5 Liter Treibstoff Zwischen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal eine Innenverpackung Der Zwischenraum zwischen Innen und Zwischenverpackung ist mit saugfähigem Polstermaterial gefüllt. Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), mit maximal 11 Innenverpackungen |
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D/BAM-1957/12 | Hodgdon CFE 223 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die NEM pro Innenverpackung darf nicht mehr als 454 g betragen. |
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D/BAM-1959/12 | Hodgdon Superformance | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die NEM pro Innenverpackung darf nicht mehr als 454 g betragen. |
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D/BAM-1961/12 | Winchester WC 748 | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die NEM pro Innenverpackung darf nicht mehr als 454 g betragen. |
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D/BAM-1962/12 | Hodgdon Retumbo | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die NEM pro Innenverpackung darf nicht mehr als 454 g betragen. |
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D/BAM-1963/12 | IMR 8208XBR | 1.3C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Die NEM pro Innenverpackung darf nicht mehr als 454 g betragen. |
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D/BAM-1743/12 | DYNAclip - Electric Seismic Clip Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schaumstoffeinlage, mit einer Dicke von mind. 78 mm, in der nicht mehr als 100 Gegenstände gelagert werden. Nicht mehr als 3 Schaumstoffeinlagen übereinander. Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 300 Gegenständen. Nebenbestimmungen: Die UN 6(d) Prüfung wurde am 27.09.2011 bestanden. |
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D/BAM-1949/12 | Treibladungspulver Abfall Feucht | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 45kg feuchten Treibladungspulverabfall mit mindestens 25 Masse-% Wasser. Die Innenverpackung ist mit Wasser aufgefüllt, so dass der Treibladungspulverabfall komplett mit Wasser bedeckt ist. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Stahl, mit abnehmbaren Deckel (1A2), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1964/12 | PIM | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 25kg feuchte Pulverrohmasse, mit mindestens 25 Masse-% Wasser Zwischen: nicht erforderlich Aussen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal eine Innenverpackung |
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D/BAM-1965/12 | TPHG | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff, beinhaltet maximal 25kg feuchte Pulverrohmasse, mit mindestens 25 Masse-% Wasser Zwischen: nicht erforderlich Aussen: Kiste aus Pappe (4G), beinhaltet maximal eine Innenverpackung |
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D/BAM-2006/12 | diverse pyrotechnische Sätze (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff, beinhaltet maximal 20g NEM Zwischen: Behälter aus Metall mit Ausblaseöffnungen, beinhaltet maximal 9 Innenverpackungen mit insgesamt maximal 70g NEM Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Zwischenverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2012-08-31. |
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D/BAM-2057/12 | Perfacord 80 HMX LS XHV | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Einsatz aus geschäumten Kunststoff mit Aufnahmekanälen, jeweils mit nicht mehr als 5,5 m Sprengschnur, die durch Kunststoff-Clips in Schlaufen gehalten wird. Die Schlaufen sind so geschlungen, dass nicht mehr als 0,46 m Schnur zwischen den einzelnen Clips liegt. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit nicht mehr als 29 Innenverpackungen oder 152,4 m Sprengschnur mit Papppolstern zwischen jeder Schicht bei gegenübeliegenden Schlaufen. Mindestens 19 mm Pappe befindet sich am Boden der Kiste. Zwischen der Innenverpackung und den Seitenwänden befindet sich eine Doppelschicht aus Pappe. Nebenbestimmungen: Die NEM darf 17 g/m nicht überschreiten. |
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D/BAM-2058/12 | 2 1/2" SHORTY POWER CHARGE | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Beutel oder Folie aus antistatischem Kunststoff mit jeweils einem Gegenstand. Außen: Pappkarton (4G) mit maximal 10 Innenverpackungen. |
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D/BAM-2059/12 | shaped charge 2.75 in, BH, HMX, 14.7 gram | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2060/12 | Panzermine 75 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2012-10-31. |
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D/BAM-2061/12 | Druckzünder 75 (Oberteil) und Druckzünder 75 (Unterteil) |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Befristung: Der Bescheid verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 2012-10-31. |
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D/BAM-1452/12 | N 110 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff, mit maximal 3,5 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 4 Innenverpackungen alternativ Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 15 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (1G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1520/12 | diverse Triebladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff, mit maximal 3,5 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 4 Innenverpackungen alternativ Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 20 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fass aus Pappe (1G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1662/12 | N 310 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff, mit maximal 2 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 4 Innenverpackungen alternativ Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 9 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1664/12 | diverse Triebladungspulver (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff, mit maximal 2 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 4 Innenverpackungen alternativ Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 15 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-1666/12 | N 320 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff, mit maximal 2 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 4 Innenverpackungen alternativ Innen: Sack aus Kunststoff, mit maximal 12 kg NEM Inhalt Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal einer Innenverpackung |
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D/BAM-3821/11 | Bolzenschubkartuschen 6,8/11 M | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Karton, mit maximal 10 Kartuschenstreifen aus Kunststoff, jeweils mit maximal 12 Kartuschen Zwischen: Auskleidung der Zwischenräume zwischen Innen und Außenverpackung mit Füllmaterial (Verpackungspolsterkissen aus Altpapier) Außen: Kiste aus Pappe (4G), mit maximal 10 Innenverpackungen |
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D/BAM-1067/12 | TS 11 (Typ x) | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff mit Schraubdeckel, beinhaltet max. 0,5kg NEM Zwischen: Formstück aus Schaumstoff, die Innenverpackungen sind vollständig in dem Formstück versenkt und versetzt angeordnet Außen: Kiste aus Aluminium (4B), mit maximal 4 Innenverpackungen |
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D/BAM-1236/12 | Senatel Ultrex | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-1238/12 | Senatel Powerpac | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-1240/12 | Senatel Magnafrac | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-1242/12 | Senatel Pulsar | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden und sofern der explosive Stoff in einem flüssigkeitsundurchlässigen Werkstoff enthalten ist. Es dürfen als Außenverpackungen Säcke (5H2 oder 5H3) verwendet werden. |
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D/BAM-0739/12 | DETINEL BC | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0759/12 | DETINEL BC LOOP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein.\ PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-0399/12 | RIOFUSE MGE | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Wenn die Enden der Anzündschnur dicht verschlossen sind, sind keine Innenverpackungen erforderlich. |
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D/BAM-0171/12 | Shaped Charge APEX 18g DP | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. Nebenbestimmungen: Die Lagergruppenzuordnung ist nur in Verbindung mit der bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hinterlegten Verpackungsmethode gültig. |
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D/BAM-0302/12 | Gegenstände mit Explosivstoff, N.A.G. (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horden aus Styropor, max. 29 Stück übereinandergelagert, mit Aussparungen zur Aufnahme der Sprengschnur. Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als einer Innenverpackung, mit jeweils max. 3 kg NEM. Nebenbestimmungen: Im Beförderungspapier und auf dem Versandstück ist die offizielle Benennung der N. A. G.-Eintragung zu ergänzen durch die technische Benennung des Gutes. |
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D/BAM-0305/12 | TNT Laborladungen | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Nettoexplosivstoffmasse je Packstück darf 150 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-4571/11 | P/N H447381 | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4575/11 | .22 lang Platz | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4576/11 | 8mm K | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4577/11 | .315 K | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4578/11 | 9mm PAK | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4580/11 | 9mm RK | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4170/11 | Primed cambric | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Sack in Fässern aus Pappe (1G) mit flexiblem Deckel aus HDPE. Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 5 kg nicht überschreiten.\ alternativ\ Innen: Sack aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-4121/11 | "Rottweil" R 905 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4122/11 | "Rottweil" R 904 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4123/11 | "Rottweil" R 903 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4124/11 | "Rottweil" R 902 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4125/11 | "Rottweil" R 907 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4126/11 | "Rottweil" R 901 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 500 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4127/11 | "Rottweil" P 804 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 300 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4128/11 | "Rottweil" P 805 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 300 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4129/11 | "Rottweil" P 806 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 350 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4130/11 | "Rottweil" P 801 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Maximal 300 g NEM pro Versandstück. Nebenbestimmungen: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-3939/11 | DYNAclip - Electric Seismic Clip Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Schaumstoffeinlage, mit einer Dicke von mind. 78 mm, in der nicht mehr als 50 Gegenständen gelagert werden. Nicht mehr als 3 Schaumstoffeinlagen übereinander. Außen: Kisten, aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 150 Gegenständen. |
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D/BAM-3940/11 | DYNAclip - Electric Seismic Clip Detonator | 1.4B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-3941/11 | DYNAclip - Electric Seismic Clip Detonator | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2866/11 | Vormischung GECO SUPER FLASH | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall (1A2 oder 1B2) als Außenverpackung verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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D/BAM-4087/11 | Sprengkörper DM52 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen aus Alu-Verbundfolie sind zulässig. |
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D/BAM-4569/11 | Hohlladungen (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-4570/11 | Hohlladungen (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid) |
Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-4572/11 | P/N H543012RE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horden aus Styropor, max. 29 Stück übereinandergelagert, mit Aussparungen zur Aufnahme der Sprengschnur. Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als einer Innenverpackung, mit jeweils max. 0,17 kg NEM. Nebenbestimmungen: Im Beförderungspapier und auf dem Versandstück ist die offizielle Benennung der N. A. G.-Eintragung zu ergänzen durch die technische Benennung des Gutes. |
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D/BAM-4573/11 | P/N H524167 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Horden aus Pappe, mit jeweils max. 12 Sprengkapseln, die voneinander in gleichmäßigen Abständen getrennt sind. Zwischen: Kisten aus Spanholz, mit mehrlagigen Pappen als Polsterung an Boden und Decke der Kiste.\Jede Kiste beinhaltet max. 1 Innenverpackung. Außen: Kisten aus Pappe (4G), jede beinhaltet jeweils max. 2 Zwischenverpackungen, nebeneinander platziert, Zwischenräume sind mit Polstermaterial aufgefüllt. |
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D/BAM-3935/11 | Receiver Booster | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in mindestens 27 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seitlichen Mindestabstand von 18 mm haben. Zwei dieser Schaumstoffplatten befinden sich in der Außenverpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich eine mind. 15 mm dicke Schaumstoffplatte ohne Löcher aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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D/BAM-3892/11 | Propellant 9273 AlB | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Fässer aus Kunststoff mit Schraubdeckel (1H2) mit maximal 0,9 kg NEM Zwischen: Kiste aus Kunststoff mit Deckel mit nicht mehr als 8 Innenverpackungen in einem Einleger aus Schaumstoff mit 8 Formausschnitten Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit je einer Zwischenverpackung |
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D/BAM-3662/11 | Cordtex 10N | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-3555/11 | Cordtex 6N | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlusseinrichtung, die so fest verschlossen ist, dass kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-1889/11 | Eurodyn 2000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern dieser Stoff in starrem Kunststoff enthalten ist, der gegen Salpetersäureester undurchlässig ist. Es dürfen als Außenverpackungen keine Säcke verwendet werden. Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-3179/11 | Richtsplitterladungen leicht | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Sprengkörper dürfen in den militärischen Originalverpackungen (Verschlag aus Holz) gelagert werden. |
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D/BAM-2667/11 | Lovex S 011 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden. Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird. Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2668/11 | Lovex D 032 oder Accurate No. 2 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird. Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2669/11 | Lovex S 020 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2670/11 | Lovex D 036 oder Accurate No. 5 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. Die NEM je Versandstück darf 15 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2671/11 | Lovex D 037.1 oder Accurate No. 7 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2672/11 | Lovex D 037, Lovex D 037.2 oder Accurate No. 9 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2673/11 | Lovex S 040 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird. Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2674/11 | Lovex D 060 oder Accurate XMP 5744 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2675/11 | Lovex S 053 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2676/11 | Lovex D 063 oder Accurate 1680 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2677/11 | Lovex S 060 oder Accurate 2015 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird. Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2678/11 | Lovex D 073.4 oder Accurate 2230 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2679/11 | Lovex D 073.5 oder Accurate 2460 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2680/11 | Lovex D 073, Lovex D 073.6 oder Accurate 2520 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2681/11 | Lovex S 062 oder Accurate 4064 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2682/11 | Lovex S 065 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird. Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2683/11 | Lovex S 070 oder Accurate 4350 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Innenverpackung darf 0,5 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2684/11 | Lovex D 100 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackungen sind nicht erforderlich, wenn als Außenverpackungen Fässer verwendet werden.\ Werden Fässer aus Metall als Außenverpackung (1A2 oder 1B2) verwendet, so müssen diese so hergestellt sein, dass eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks auf Grund innerer oder äußerer Ursache verhindert wird.\ Nebenbestimmungen: Die NEM je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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D/BAM-2609/11 | Shaped Charge DYNAWELL 22.7g BH2 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-2508/11 | Perunit DE | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern dieser Stoff in starrem Kunststoff enthalten ist, der gegen Salpetersäureester undurchlässig ist. Als Außenverpackungen dürfen keine Säcke verwendet werden. Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-0390/11 | IBD - Optical Detonators OD06-23 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Pappröhren, mit jeweils einem Zünder und nicht mehr als 9 Horden aus Weichschaumstoff mit jeweils 4 Aussparungen für 4 Zünder mit Lichtleiter. Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen an den Seiten und an Boden und Decke. Oben und unten zusätlich je eine Hartschaumstoffplatte. |
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D/BAM-2359/11 | EXEL Handidet SL | Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Alfosäcke, mit jeweils nicht mehr als 10 Gegenständen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen (siehe Anlage zu diesem Bescheid). Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen ------------------------------------------------ Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe, mit jeweils nicht mehr als 20 Gegenständen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 4 Innenverpackungen Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Innenverpackungen untereinander sind durch 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Innenverpackungen Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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D/BAM-1783/11 | Kartuschen für technische Zwecke | 0080.EXP.10.0001 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid), Bescheid mit Anlage (PDF) |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, verschweißt, mit jeweils einer Kartusche pro Sack Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen, und zusätzlicher Wellpappe zwischen Außenverpackung und Innenverpackung. Kisten ausreichend mit Verpackungsmaterial füllen, um eine Bewegung des Inhalts während des Transports zu vermeiden |
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D/BAM-1784/11 | Kartuschen, Erdölbohrloch | 0080.EXP.10.0002 (siehe Anlage (PDF) zu diesem Bescheid), Bescheid mit Anlage (PDF) |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff, verschweißt, mit jeweils einer Kartusche pro Sack Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen, und zusätzlicher Wellpappe zwischen Außenverpackung und Innenverpackung. Kisten ausreichend mit Verpackungsmaterial füllen, um eine Bewegung des Inhalts während des Transports zu vermeiden |
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D/BAM-2280/11 | EXEL B Connector | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2282/11 | EXEL Connectadet SL | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2284/11 | EXEL U Det | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2285/11 | EXEL U Det | Bescheid mit Anlage (PDF) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Alfosäcke, mit jeweils nicht mehr als 10 Gegenständen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen (siehe Anlage zu diesem Bescheid). Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 10 Innenverpackungen ------------------------------------------------ Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe, mit jeweils nicht mehr als 20 Gegenständen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 4 Innenverpackungen Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Innenverpackungen untereinander sind durch 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit jeweils nicht mehr als 8 Innenverpackungen Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach DIN EN 622-5) von mindestens 5 mm Dicke. Die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 1 oder 2 Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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D/BAM-2310/11 | EXEL Handidet SL | 1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-2346/11 | Shaped Charge DYNAWELL 50g GH | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: When the shaped charges are packed singly, the conical cavity shall face downwards and the package marked "THIS SIDE UP". When the shaped charges are packed in pairs, the conical cavities shall face inwards to minimize the jetting effect in the event of accidental initiation. |
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D/BAM-2347/11 | Shaped Charge DYNAWELL 50g GH | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP70: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-1321/11 | Sprengstoff ESATITE | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung Nebenbestimmungen: Zusätzlich zum Sprengstofftyp ist auf dem Versandstück der Handelsname des Sprengstoffes anzugeben. |
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D/BAM-1233/11 | Semtex 90 PETN FORMBAR | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-0433/11 | Shaped Charge DYNAWELL 8 g DP und DPEX | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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D/BAM-0308/11 | HI-Skor 700X und HI-Skor 800X | EG-BM Nr. ENB/P/089/05 Issue 1 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 3,629 kg Treibladungspulver Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit nicht mehr als zwei Innenverpackungen oder Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 0,454 kg Treibladungspulver Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit nicht mehr als zehn Innenverpackungen ---------------------------- oder Innen: Behälter aus Kunststoff mit maximal 0,114 kg Treibladungspulver Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit nicht mehr als vierzig Innenverpackungen |
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II.3/4180/10 | Shaped Charge DYNAWELL 8g DP TTG | EG-BM Nr. 0080.EXP.05.0004 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4181/10 | Shaped Charge DYNAWELL 9g Puncher TTG Strip | EG-BM Nr. 0080.EXP.06.0014 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4184/10 | Shaped Charge DYNAWELL 16g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.02.0042 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4190/10 | Shaped Charge BAKER 15g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.02.0040 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4191/10 | Shaped Charge BAKER 15g SDP | EG-BM Nr. 0080.EXP.03.0086 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4192/10 | Shaped Charge BAKER 16g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.98.0041 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4193/10 | Shaped Charge BAKER 17g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.98.0042 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4194/10 | Shaped Charge BAKER 17g SDP | EG-BM Nr. 0080.EXP.03.0087 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4195/10 | Shaped Charge BAKER 22.7g GP Shaped Charge BAKER 22.7g BH Shaped Charge BAKER 22.7g (big hole) Shaped Charge TCP 22.7g (big hole) |
EG-BM Nr. 0080.EXP.98.0039 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4196/10 | Shaped Charge BAKER 23g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.98.0038 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4197/10 | Shaped Charge BAKER 32g DP | EG-BM Nr. 0080.EXP.02.0044 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4198/10 | Shaped Charge BAKER 61g GP | EG-BM Nr. 0080.EXP.98.0040 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4199/10 | Hyperjet 4505 RDX, P447660 | EG-BM Nr. 0080.EXP.04.0056 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4200/10 | Ultrajet 4505 HMX, P447496 | EG-BM Nr. 0080.EXP.04.0055 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4201/10 | Donor Charge | EG-BM Nr. 0080.EXP.06.0001 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4202/10 | Shaped Charge DYNAWELL 8.5g Puncher Custom 1 | EG-BM Nr. 0080.EXP.08.0006 | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4574/11 | 6mm Flobert Platz | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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D/BAM-4433/10 | Pulver 5,56 Green Swiss oder Pulver 5,6 mm Gw Pat 05 | EGI Bescheinigung Nr. 4´204´490 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Beschreibungen der zulässigen Versandverpackungen mit dazugehörigen Nettoexplosivstoffmengen richten sich nach den lfd. Nummern 1 bis 8 der Transport-klassifizierungsbescheinigung Nr. 4´204´490, ausgestellt durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) der Schweiz. |
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D/BAM-4434/10 | Pulver C 15280 Wiesel oder Pulver ZLP für 120 mm Mörsermunition | EGI Bescheinigung Nr. 4´204´490 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Beschreibungen der zulässigen Versandverpackungen mit dazugehörigen Nettoexplosivstoffmengen richten sich nach den lfd. Nummern 1 bis 7 der Transportklassifizierungsbescheinigung Nr. 4´205´572, ausgestellt durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) der Schweiz. |
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D/BAM-4435/10 | Pulver PC 1500 oder Pulver 7,62 mm NATO | EGI Bescheinigung Nr. 4´204´490 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Beschreibungen der zulässigen Versandverpackungen mit dazugehörigen Nettoexplosivstoffmengen richten sich nach den lfd. Nummern 1 bis 7 der Transportklassifizierungsbescheinigung Nr. 4´205´572, ausgestellt durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) der Schweiz. |
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D/BAM-4436/10 | Pulver PC 5221 30 mm Raufoss Röhren oder Pulver 30 mm Full Calibre | EGI Bescheinigung Nr. 4´204´490 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Beschreibungen der zulässigen Versandverpackungen mit dazugehörigen Nettoexplosivstoffmengen richten sich nach den lfd. Nummern 1 bis 7 der Transportklassifizierungsbescheinigung Nr. 4´205´572, ausgestellt durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) der Schweiz. |
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D/BAM-4611/10 | Titacord 12 | EG-BM Nr. 0080.EXP.00.0041 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-4612/10 | Titacord 15 | EG-BM Nr. 0080.EXP.00.0042 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-4613/10 | Titacord 20 | EG-BM Nr. 0080.EXP.00.0043 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-4614/10 | Titacord 40 | EG-BM Nr. 0080.EXP.00.0044 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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D/BAM-4615/10 | Titacord 70 | EG-BM Nr. 0080.EXP.00.0045 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: PP71: Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. PP72: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern die Gegenstände in Rollen vorliegen. |
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II.3/4204/10 | Austrogel P | EG-BM Nr. 1453.EXP.10.0177 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/4242/10 | Emulex H | EG-BM Nr. 0589.EXP.4239/10 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Außenverpackungen dichte Fässer mit abnehmbarem Deckel verwendet werden. Metallene IBC sind nicht zugelassen. |
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II.3/4234/10 | Propellant 9273 (AIB) | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Neben der Verpackungsmethode P114b sind auch die im Klassifizierungsbescheid II.3/4233/10 genannten Alternativen zulässig. |
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II.3/4246/10 | Treibladungspulver PC 0122 (4,6 mm blank) | EGI 4´205´572 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Beschreibungen der zulässigen Versandverpackungen mit dazugehörigen Nettoexplosivstoffmengen richten sich nach den lfd. Nummern 1 bis 7 der Transportklassifizierungsbescheinigung Nr. 4´205´572, ausgestellt durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI) der Schweiz. |
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II.3/1554/10 | Emulex 3 | EG-BM Nr. 0589.EXP.1551/10 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/1558/10 | Emulex 4 | EG-BM Nr. 0589.EXP.1555/10 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3744/10 | NOBELCORD 6 | 1453.EXP.07.0136 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3899/10 | i-kon Detonator | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0846/00 |
1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3901/10 | i-kon Detonator | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0846/00 |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3903/10 | i-kon Detonator VS | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0992/03 |
1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3905/10 | i-kon Detonator VS | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0992/03 |
1.1B |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/2727/10 | E-Cord | LOM01EXP4293 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/2731/10 | Exel Connectadet | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3524/10 | Seperationssystem 9SSEA5S für ISS und VEB-ATV | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: nicht erforderlich Zwischen: nicht erforderlich Außen: VEB terestere cont. CASA-VEB-D-T-00000 1/2 oder VEB maritime cont. 9b ARM 180000 1/2 oder ISS Container |
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II.3/2980/10 | Pt-(DACH)-dinitrat | II.2-275/10 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffflasche mit maximal 100 mg Explosivstoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/3529/10 | Treibladungshülse mit Zündhütchen Kaliber 5,56 mm (siehe zu diesem Bescheid) | Bescheid mit | 1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3531/10 | Treibladungshülse mit Zündhütchen Kaliber 9 mm (siehe zu diesem Bescheid) | Bescheid mit | 1.4D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3694/10 | Pt-(DACH)-dinitrat | II.2-275/10 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Kunststoffflasche (weich) mit maximal 100 g Explosivstoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht erforderlich Nebenbestimmungen: Die Gesamtnettoexplosivstoffmasse darf 250g nicht überschreiten. |
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II.3/1931/09 | Sprengstoff Riocoal A | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1932/09 | Sprengstoff Riocoal B | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1933/09 | Sprengstoff Riocoal C | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1934/09 | Sprengstoff Riocoal D | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1948/09 | 1. Zündverstärker Pentex 4002. Zündverstärker HE-Booster 121 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1949/09 | Zündverstärker HE-Booster 119 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1950/09 | Zündverstärker HE-Booster 120 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1758/09 | Zündeinrichtung aus KB 44 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: in der Versandverpackung |
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II.3/1867/09 | Kartuschen1. Slow Set Power Charge # 10 Baker Style2. Slow Set Power Charge # 20 Baker Style3. Standard Power Charge # 10 Baker Style4. Standard Power Charge # 20 Baker Style | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: in jeder zugelassenen Verpackung |
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II.3/1260/09 | Treibladungspulver TLP V (Röhrchenpulver) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1263/09 | Treibladungspulver TLP V (7-Kanal-Pulver) | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1251/09 | Sprengstoff Eurodyn 3000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1278/09 | AEROTECH-Treibstoffe "Blackjack", "White Lightning", "Redline", "Blue Thunder", "Mojave Green" und "Warp9" | 1.4C |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/1233/09 | Sprengschnur Cordtex 24S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1235/09 | Sprengschnur Cordtex 40S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1234/09 | Sprengschnur Cordtex 5S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0990/09 | Hexogen, RDX, Type 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0991/09 | Hexogen, RDX,, 98%, phlegmatised | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0992/09 | Octogen, B Grade (HMX) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0993/09 | Octogen (HMX), 98%, phlegmatised | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0828/09 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 22.7g BH DPEX | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0698/09 | Explosivstoff aus delaborierten Handgranaten | Teilweise mit anhaftenden Metallteilen | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0895/09 | Sprengkapsel EST-DM 11 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0809/09 | Zündverstärker Pentex 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0810/09 | Zündverstärker Pentex 500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0811/09 | Zündverstärker Pentex 1000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0812/09 | Zündverstärker Pentex 1700 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0813/09 | Zündverstärker Pentex 500 T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0814/09 | Zündverstärker Pentex 1000 T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0306/09 | Sprengstoff EXAN M | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0412/09 | UPPER COMPOSITE BRE | gemäß Zeichnung Z 3565012 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Transportrig SP0602.07-00 |
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II.3/0414/09 | Triebwerk HM7 | gemäß A5DF-132-1000-C-004-SEP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Triebwerk Container |
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II.3/0415/09 | Interstage Skirt (ISS) | gem. ESC-A equipped EZ 1026825 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: ISS Container |
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II.3/0416/09 | Pyro cutter CISAILLE 7CC100DPWH0 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0417/09 | ARIANE 5 - EPS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Container gemäß Zeichnung Z 1021719 |
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II.3/0275/09 | Jagdschwarzpulver POW-EX Fg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0276/09 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0277/09 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFFg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0278/09 | Böllerpulver 1 oder HS-Böllerpulver oder TNM-2 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0279/09 | Böllerpulver 2 oder TNM-1 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0280/09 | Böllerpulver 3 oder TNM-5 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0082/09 | Sprengstoff aus delaborierter Submunition MW-1 | Teilweise mit anhaftenden Kunststoffteilen | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0055/09 | Kartusche RocKracker 60/500S | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3943/08 | Hohlladung TCP 22.7g oder Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 22.7g DP |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3915/08 | Zündverstärker NKG-20 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung 1395-011/2007 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1218/09 | Sprengstoff Nobelit 216P | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3694/08 | Explosivstoff RDX WITH OIL AND POLYMER | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 113/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3695/08 | Explosivstoff RDX WITH WATER | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 110/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3696/08 | Explosivstoff RDX WITH WAX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 111/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3697/08 | Explosivstoff RDX WITH POLYMER | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 112/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3698/08 | Explosivstoff HMX WITH WAX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 154/06 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3699/08 | Explosivstoff HMX WITH POLYMER | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 155/06 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3700/08 | Explosivstoff PETN WITH OIL | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 097/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3701/08 | Explosivstoff PETN WITH WAX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 100/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3702/08 | Explosivstoff PETN WITH WATER | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 101/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3704/08 | Sprengladung 13124 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3710/08 | Treibstoff Triethylenglykoldinitrat (TEGN) | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3638/08 | Anzündhütchen Primer Assembly 2-350220-1 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3531/08 | Sprengschnur Cordtex 40T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3532/08 | Sprengschnur Cordtex 100T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3533/08 | Sprengschnur Cordtex 12N | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3534/08 | Sprengschnur Cordtex 20N | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3535/08 | Sprengschnur Cordtex 40N | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3536/08 | Sprengschnur Cordtex 80N | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3537/08 | Sprengschnur Cordtex 100N | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3397/08 | Optical Detonator OD-6 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Pappröhren und nicht mehr als 9 Horden aus Weichschaumstoff mit Aussparungen für jeweils 4 Zünder mit Lichtleiter Außen: Kisten aus Pappe (4G) mit Sperrholzplatten innen an den Seiten und Boden und Deckel und oben und unten je eine Hartschaumstoffplatte |
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II.3/3264/08 | Fest-Treibstoffsegment (LAR) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3279/08 | Sprengschnur STARTLINE 100 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3626/08 | Treibladungspulver Winchester WC 231 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3627/08 | Treibladungspulver Winchester WC 296 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3628/08 | Treibladungspulver Winchester WST (Super Target) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3629/08 | Treibladungspulver Winchester WSF (Super Field) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3630/08 | Treibladungspulver Winchester WFL (WAA Lite) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3631/08 | Treibladungspulver Winchester WSH (Super Handicap) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3632/08 | Treibladungspulver Winchester WC 760 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3633/08 | Treibladungspulver Winchester Supreme 780 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3634/08 | Treibladungspulver Hodgdon Hybrid 100V | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3011/08 | 1. Power Tools Starter Cartridge 2. Power Tools Cracker Cartridge |
1.4S |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/3183/08 | Power Tools Simplex Patronen 15 g, 30 g, 45 g, 75 g | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2977/08 | Sprengstoff EXAN HD | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2742/08 | Zünder DYNADET-C4-0ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2743/08 | Zünder DYNADET-C4-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2744/08 | Zünder DYNADET-C4-100ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2745/08 | Zünder DYNADET-C4-100ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2735/08 | Treibladungspulver OBP 390 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) innen beschichtet mit Aluminiumfolie, Volumen mind. 25 l Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 18,2 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2231/08 | Explosivstoff TNT/HMX 15:85 bis 45:55 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0798/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2232/08 | Explosivstoff TNT/RDX 10:90 bis 75:25 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0797/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2233/08 | Explosivstoff PETN (formbar) | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0796/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1915/08 | Sprengstoffkörper aus delaborierter Submunition MW-1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2131/08 | Sprengstoff Senatel Powerex | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1696/08 | Sprengstoff ERGODYN 37SE | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1976/08 | Sprengschnur Sprewacord 12 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1582/00 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1977/08 | Sprengschnur Sprewacord 20 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1583/00 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1978/08 | Sprengschnur Sprewacord 40 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1584/00 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1979/08 | Sprengschnur Sprewacord 100 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1585/00 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1980/08 | Sprengschnur Sprewacord 12S | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1783/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1981/08 | Sprengschnur Sprewacord 20S | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1784/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1982/08 | Sprengschnur Sprewacord 40S | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1785/05 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1750/08 | Sprengstoff EXAN | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1584/08 | Zünder DYNASEIS-U-0ms 5A | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1586/08 | Zünder DYNASEIS-UD-0ms 5A | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1593/08 | Zünder DYNADET-C2-250ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1594/08 | Zünder DYNADET-C2-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1595/08 | Zünder DYNADET-C4-250ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1596/08 | Zünder DYNADET-C4-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1516/08 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 22.7g BH2 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1556/08 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 23g BH oder Hohlladung Shaped Charge AECO 23g BH oder Hohlladung LRI 23g BH |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1491/08 | Sprengstoff Centra Extend | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1493/08 | Sprengstoff Senatel Powerfrag | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1495/08 | Sprengstoff Senatel Magnafrac | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1499/08 | Zünder Percussion Initiator NB HNS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A). Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 828. |
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II.3/1500/08 | Zünder Percussion Initiator NB HNS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Je eine Sprengkapsel in einer leitfähigen Packtüte in einem Loch in dem Einsatz zur Einschlagverpackung Zwischen: Zwei Einschlagverpackungen mit je 25 Sprengkapseln in einem Alfosack Außen: Ein Alfosack in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 834. |
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II.3/1390/08 | Zünder DYNADET-K-C2-250ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1391/08 | Zünder DYNADET-K-C2-250ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1361/08 | Treibladungspulver Vihtavuori N 550 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1278/08 | Treibladungspulver 160-220µM | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1279/08 | Treibladungspulver PCL 512 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 25 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1280/08 | Treibladungspulver 93 GG | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1281/08 | Treibladungspulver ECH 1043 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1282/08 | Treibladungspulver .50 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1283/08 | Treibladungspulver K6260 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1284/08 | Treibladungspulver PR410 LOWSONIC | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 15 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1285/08 | Treibladungspulver .22 LR-N | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1286/08 | Treibladungspulver .22 LR-S | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1287/08 | Treibladungspulver PCL 2595 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1263/08 | Treibladungspulver PR 350 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1264/08 | Treibladungspulver K5310-13 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1265/08 | Treibladungspulver .22LR ECH 1003 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1266/08 | Treibladungspulver 93 GH | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1267/08 | Treibladungspulver ECH 1078 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1268/08 | Treibladungspulver K 15130-13 Qualität T3X/4 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1269/08 | Treibladungspulver K 15130-13 Qualität T3X/3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1270/08 | Treibladungspulver 9 mm Type K 6210 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1271/08 | Treibladungspulver K5810 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1272/08 | Treibladungspulver K5811 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1273/08 | Treibladungspulver PR 844 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1274/08 | Treibladungspulver .22 MAGNUM | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1275/08 | Treibladungspulver SP 3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1276/08 | Treibladungspulver K 503 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1277/08 | Treibladungspulver PCL 507 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 45 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 30 kg nicht überschreiten. Oder: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Volumen 60 l, Ø 38 cm Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0694/08 | Zündverstärker ELI | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0721/08 | Sprengstoff Semtex PI SE M | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0648/08 | Sprengschnur Sipecord 6 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1240/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0649/08 | Sprengschnur Sipecord 12 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1936/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0650/08 | Sprengschnur Sipecord 20 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1937/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0651/08 | Sprengschnur Sipecord 40 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1938/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0652/08 | Sprengschnur Sipecord 80 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1239/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0653/08 | Sprengschnur Sipecord 100 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1939/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0439/08 | Sprengstoff Nobelit E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0441/08 | Sprengstoff Nobelit EP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0325/08 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 26g DPEX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0264/08 | Zünder DYNADET-C4-25ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0266/08 | Zünder DYNADET-C4-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0251/08 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 8.5g Puncher Custom 1 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0107/08 | Delaborierter Raketentreibstoff RTS aus Delaborierungsprozessen | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.3677/07 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0068/08 | Treibladungspulver Vihtavuori N 570 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0523/08 | Momentzünder 0-U | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0524/08 | Momentzünder 0-HU | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0525/08 | Kurzzeitzünder DEM-U | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0526/08 | Kurzzeitzünder DEM-HU | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0527/08 | Langzeitzünder DED-U | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0528/08 | Langzeitzünder DED-HU | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0529/08 | Langzeitzünder DEP-U | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0530/08 | Langzeitzünder DEP-HU | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0531/08 | Momentzünder 0-U | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0532/08 | Momentzünder 0-HU | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0533/08 | Kurzzeitzünder DEM-U | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0534/08 | Kurzzeitzünder DEM-HU | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0535/08 | Langzeitzünder DED-U | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0536/08 | Langzeitzünder DED-HU | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0537/08 | Langzeitzünder DEP-U | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0538/08 | Langzeitzünder DEP-HU | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schutzelemente Die Schutzelemente sind anzuwenden bei Drähten kürzer als 8 m. Sie müssen der Zeichnung Nr. IND 202 000, Ochranny element 1xMB entsprechen. Zwischen: Behälter aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) oder Innen: Spulen Die Zünder müssen in dem Loch in der Mitte der Spule sein. Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3569/07 | Kartuschen für Bolzensetzgeräte Kaliber 6.3/10 Farbcodes Braun, Grün, Gelb, Rot | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3570/07 | Kartuschen für Bolzensetzgeräte Kaliber 6.3/16 Farbcodes Grün, Gelb, Blau, Rot | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3577/07 | Zündverstärker CB Charge 150 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3578/07 | Zündverstärker CB Charge 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3579/07 | Zündverstärker CB Charge 400 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3580/07 | Zündverstärker CB Charge 500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3581/07 | Zündverstärker CB Charge 1000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3582/07 | Zündverstärker CB Charge 1500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0289/08 | Indetshock MS25/50 oder Indetshock/Shockstar 25/50 oder Indetshock/Shockstar MS25/50 oder MS25/50 |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0290/08 | Indetshock TS oder T200 oder T500 oder TS |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0291/08 | SHOCKSTAR Dual Delay oder Indetshock/Shockstar Dual Delay oder Dual Delay |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0292/08 | SHOCKSTAR Bunch Connector oder Bunch Connector oder Indetshock Surface Bunch-Verbindungsblock |
mit Sprengschnur | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0293/08 | Indetshock MS25/50 oder Indetshock/Shockstar 25/50 oder Indetshock/Shockstar MS25/50 oder MS25/50 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung Innen: Schutzelemente Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung OCHRANNY ELEMENT PRO BALENI NEEL. ROZBUSEK 1.4S entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0294/08 | Indetshock TS oder T200 oder T500 oder TS |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung Innen: Schutzelemente Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung OCHRANNY ELEMENT PRO BALENI NEEL. ROZBUSEK 1.4S entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0295/08 | SHOCKSTAR Surface oder Indetshock/Shockstar Surface oder Indetshock Surface oder INDETSHOCKSURFACE |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Connector-Elemente Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0296/08 | SHOCKSTAR Dual Delay oder Indetshock/Shockstar Dual Delay oder Dual Delay |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Connector-Elemente und Schutzelemente Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung OCHRANNY ELEMENT PRO BALENI NEEL. ROZBUSEK 1.4S entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0297/08 | SHOCKSTAR Bunch Connector oder Bunch Connector oder Indetshock Surface Bunch-Verbindungsblock |
ohne Sprengschnur | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Connector-Elemente Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3245/07 | verbrennliche Treibladungshülse Muzzle Loader Typ 1/2007 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3398/07 | Pulverrohmasse PRM 20/20/60 NG/DEGN/NC | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0812/99 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3399/07 | Pulverrohmasse PRM 40/60 DEGN/NC | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0810/99 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3400/07 | Pulverrohmasse PRM 40/60 NG/NC | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0568/98 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3401/07 | Pulverrohmasse PRM 35/10/55 DEGN/RDX/NC | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0570/98 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3402/07 | Pulverrohmasse PRM 35/10/55 NG/RDX/NC | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0570/98 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3163/07 | Zünder DYNADET-C2-100ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3164/07 | Zünder DYNADET-C2-100ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2967/07 | Sprengstoff PETN formbar | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.2866/07 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3005/07 | Zünder UNI Tronic 500 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3006/07 | Zünder UNI Tronic 500 | Mindestdrahtlänge 6 m | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Jeder Zünder muss in einer Schutzhülle stecken aus einem Pappzylinder, 60 mm lang mit 39 mm Durchmesser, mit einem Gipskern mit einer zentralen Bohrung für den Zünder. Die Zünderdrähte müssen so gebündelt sein, dass die umhüllten Zünder ungefähr in der Mitte der Kiste sind. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 70 Zünder in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2730/07 | Zünder DYNADET-C2-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2732/07 | Zünder DYNADET-C2-25ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2733/07 | Zünder DYNADET-C2-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 10 Zünder in einem Verpackungsschuh aus Kunststoff in einem Sack aus Kunststoff. Der Verpackungsschuh muss der Zeichnung Transportkassett 3. 95042 C entsprechen. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2751/07 | Zündstoff Tetrazen mit nicht weniger als 30 Masse-% Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff Zwischen: Unterteilungen aus Kunststoff Außen: Kisten aus Sperrholz (4D) In einer Innenverpackung dürfen nicht mehr als 150 g an explosivem Stoff (Menge als Trockensubstanz) enthalten sein. In einem Abteil zwischen unterteilenden Trennwänden darf nicht mehr als eine Innenverpackung sein, die fest eingesetzt sein muss. |
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II.3/2752/07 | Zündstoff Diazol mit nicht weniger als 40 Masse-% Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff Zwischen: Unterteilungen aus Kunststoff Außen: Kisten aus Sperrholz (4D) In einer Innenverpackung dürfen nicht mehr als 150 g an explosivem Stoff (Menge als Trockensubstanz) enthalten sein. In einem Abteil zwischen unterteilenden Trennwänden darf nicht mehr als eine Innenverpackung sein, die fest eingesetzt sein muss. |
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II.3/2500/07 | Sprengschnur LEPC | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2467/07 | Zünder i-kon-Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2468/07 | Zünder i-kon-Detonator RX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2469/07 | Zünder i-kon-Detonator VS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2470/07 | Zünder i-kon-Detonator XT | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2471/07 | Zünder i-kon-Detonator X-414 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2472/07 | Zünder i-kon-Detonator X-418 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2539/07 | HE-Primer 156 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2546/07 | Jagdschwarzpulver POW-EX Fg | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2547/07 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFg | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2548/07 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFFg | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 62,5 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 16 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2549/07 | Böllerpulver 1 oder HS-Böllerpulver oder TNM-2 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2550/07 | Böllerpulver 2 oder TNM-1 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2551/07 | Böllerpulver 3 oder TNM-5 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Bescheid festgelegt. Verpackung: Innen: Nicht mehr als je 125 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe in einer Kiste aus Pappe mit nicht mehr als 8 Kunststoffröhrchen Außen: 6 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2573/07 | Zündstoff Kaliumbenzanat mit nicht weniger als 30 Masse-% Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff Zwischen: Unterteilungen aus Kunststoff Außen: Kisten aus Sperrholz (4D) In einer Innenverpackung dürfen nicht mehr als 150 g an explosivem Stoff (Menge als Trockensubstanz) enthalten sein. In einem Abteil zwischen unterteilenden Trennwänden darf nicht mehr als eine Innenverpackung sein, die fest eingesetzt sein muss. |
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II.3/2299/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL 48mm - 1 7/8" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2300/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL 45mm - 1 3/4" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2301/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL 43mm - 1 11/16" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2302/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL X-type 54mm - 2 1/8" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2303/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL X-type 48mm - 1 7/8" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2304/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL X-type 45mm - 1 3/4" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2305/07 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL X-type 43mm - 1 11/16" St HMX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3607/07 | Zündverzögerer Crodet K | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3608/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Crodet MS | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3609/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Crodet LP | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3610/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Crodet Dual System | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3611/07 | Zündverzögerer Crodet K | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3612/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Crodet MS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3613/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Crodet LP | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3614/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Crodet Dual System | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff und Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3615/07 | Zündverzögerer Crodet K | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3616/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Crodet MS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3617/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Crodet LP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3618/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Crodet Dual System | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff und Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3619/07 | Zündverzögerer Detinel K | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3620/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Detinel MS | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3621/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Detinel LP | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3622/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Detinel Dual System | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3623/07 | Zündverzögerer Detinel K | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3624/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Detinel MS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3625/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Detinel LP | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3626/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Detinel Dual System | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff und Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3627/07 | Zündverzögerer Detinel K | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3628/07 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder Detinel MS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3629/07 | nichtelektrischer Langzeitzünder Detinel LP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3630/07 | nichtelektrischer Zünder mit Zündverzögerer Detinel Dual System | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Verbinderblock aus Kunststoff und Kunststoffhalter Die Abstände zwischen den Röhrchen und ihre Wanddicke müssen mindestens denen in Zeichnung Nr. DD-5572-05 entsprechen. Zwischen: Säcke aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2574/07 | Zündstoff CaStyp mit nicht weniger als 30 Masse-% Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus leitfähigem Kunststoff Zwischen: Unterteilungen aus Kunststoff Außen: Kisten aus Sperrholz (4D) In einer Innenverpackung dürfen nicht mehr als 150 g an explosivem Stoff (Menge als Trockensubstanz) enthalten sein. In einem Abteil zwischen unterteilenden Trennwänden darf nicht mehr als eine Innenverpackung sein, die fest eingesetzt sein muss. |
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II.3/2025/07 | Treibladungspulver Vihtavuori N 32C / TinStar | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1929/07 | Sprengstoff TNT aus Panzerabwehrmine DM21 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2042/07 | Sprengkapsel, geladen für i-kon X-416 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2044/07 | Sprengkapsel, geladen für OSEIS electronic detonator | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1496/07 | Electric Detonator System DYNAWELL 0015 FDS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: 50 Zünder in 50 Rohren aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A) |
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II.3/1498/07 | Electric Detonator System DYNAWELL 0026 FDS | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: 50 Zünder in 50 Rohren aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Stahl (4A) |
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II.3/1416/07 | Sprengstoff Titan 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1417/07 | Sprengstoff Titan 3 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1418/07 | Sprengstoff Unexx 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1419/07 | Sprengstoff Unexx 3 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1614/07 | Sprengstoff A-IX-1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1317/07 | Zünder DYNADET-s-U-25ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1617/07 | Zünder DYNADET-s-U-25ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1695/07 | Sprengstoff Wasagit Metanit | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/1063/07 ungültig. |
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II.3/1696/07 | Sprengstoff Wasagit Metanit Spezial | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/1064/07 ungültig. |
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II.3/1331/07 | Sprengkapsel mit elektrischer Auslösung So/Cu/0/Schk 1/So 10 U (Scherkapsel) |
EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.6239/03 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Pappe mit je zwei Sprengkapseln Zwischen: Unterteilende Trennwand aus Sperrholz Außen: Kiste aus Sperrholz (4D) Die Verpackung entspricht den Zeichnungen 44103-02.01/4 und 44103-02.02/4 |
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II.3/1170/07 | DAVEYDET elektrischer U-Kurzzeitzünder Typ: U-Sprengkurzzeitzünder Y/Al/25/N 57B-U |
BAM-ZEVU-008 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1171/07 | DAVEYDET elektrischer U-Langzeitzünder Typ: U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/500/N 57B-U |
BAM-ZEVU-009 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1172/07 | DAVEYDET elektrischer U-Langzeitzünder 100/200ms Typ: U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/100; 200/N57B-U | BAM-ZEVU-031 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1173/07 | DAVEYDET U-type RK series Typ: nichtschlagwettersicherer U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/250/N57 B-U |
BAM-ZEVU-033 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1174/07 | DAVEYDET elektrischer HU-Kurzzeitzünder Typ: HU-Sprengkurzzeitzünder Y/Al/25/N 155B-HU |
BAM-ZEVHU-006 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1175/07 | DAVEYDET elektrischer HU-Langzeitzünder Typ: HU-Sprenglangzeitzünder Y/Al/500/N 155B-HU |
BAM-ZEVHU-007 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1176/07 | DAVEYDET elektrischer U-Momentzünder Typ: U-Sprengmomentzeitzünder Y/Al/0/N 57B-U |
BAM-ZEMU-013 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1177/07 | DAVEYDET elektrischer HU-Momentzünder Typ: HU-Sprengmomentzünder Y/Al/0/N 155B-HU |
BAM-ZEMHU-003 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1032/07 | Sprengstoff F17 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0545/07 | 1. Seilschneider Holex MODEL 2801 GUILLOTINE 2. Seilschneider Technical Ordinance Inc. CUTTER, Reefing line P.N. 215834 3. Seilschneider Dynamit Nobel CUTTER Typ MSKV Bem.9041 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0546/07 | 1. Kartuschen Power Cartridges Holex Typ 6201, 6202, 3602, 5534, 3200-1 2. Kartuschen Power Cartridges Dynamit Nobel Typ AZEL6 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0547/07 | Ventilöffner Conax EAGER PAK SUB-ASSEMBLY P/N: 1611-106-01 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0561/07 | Modellraketenmotoren Cesaroni Pro38, Pro54, Pro75, Pro98 mit Anzündung |
Identifikationsnummer BAM-RG-005 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Außenverpackung muss eine Kiste aus Pappe sein. |
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II.3/0559/07 | Sprengstoff PERUNIT E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0320/07 | Schieber 7 PPV 10 DPWH DASSAULT PYRO PIN PUSHER | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0321/07 | Ventil PYRO VALVE NF EVP2000A0100 A 02 D | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0252/07 | Sprengschnur NOBELCORD 12 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0322/07 | Acceleration Rocket Frame, top assy, gemäß A5-13453-30001 (ARF) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung Innen: ARF festgelegt auf dem unteren Teil der Außenverpackung, Schaumstoffblock im oberen Teil der Außenverpackung Außen: Kiste aus Sperrholz (4D), Baumusterzulassung: 4D/Y 126/S/../F/BVT 211230/ DAHER LHOTELLIER |
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II.3/0228/07 | Anzündpille T29 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0232/07 | Hohlladung Junk Shot AI HMX 70mm | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0233/07 | Hohlladung Junk Shot AI HMX 120mm | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/0234/07 | Hohlladung Junk Shot AI HMX 200mm - 7 7/8" | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/0208/07 | HRD-Steuerbehälter mit Sprengmomentzünder TL2 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4800/06 | Anzündpille T32 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4801/06 | Anzündpille T32 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0142/07 | Sprengstoff PERUNIT 28 E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.31/0945/04 ungültig. |
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II.3/4511/06 | Sprengschnur Sprewacord 12H | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.3304/06 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4447/06 | DAVEYDET U-type RK series Typ: nichtschlagwettersicherer U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/250/N57 B-U |
BAM-ZEVU-033 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4342/06 | Explosivstoff SWELLNEX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4224/06 | Delaborierungsrückstand (Wachs mit TNT-Partikeln) | TNT-Anteil unter 2 % | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3931/06 | Zünder i-kon SNS | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünder in Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/3933/06 | Zünder i-kon X-421 | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünder in Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/3641/06 | Zünder i-kon SNS | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünder in Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/3643/06 | Zünder i-kon X-421 | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünder in Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/3794/06 | Sprengschnur NOBELCORD 10 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3795/06 | Sprengschnur NOBELCORD 20 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3796/06 | Sprengschnur NOBELCORD 40 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3797/06 | Sprengschnur NOBELCORD 80 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3798/06 | Sprengschnur NOBELCORD 100 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3608/06 | Anzündpille T 24 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3489/06 | Zünder Percussion Initiator DYNAWELL Custom 3 - 0005 TCO |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 50 Gegenstände in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrung. Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A). Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 828 Aufnahmeblock Ausführung C. |
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II.3/3330/06 | Sprengschnur DYNACORD 12 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3331/06 | Sprengschnur DYNACORD 20 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3332/06 | Sprengschnur DYNACORD 24 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3333/06 | Sprengschnur DYNACORD 40 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3334/06 | Sprengschnur DYNACORD 60 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3335/06 | Sprengschnur DYNACORD 80 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3336/06 | Sprengschnur DYNACORD 100 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3337/06 | Sprengschnur DYNACORD 150 S | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2534/06 | Anzündpille T 24 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2846/06 | Sprengstoff Permon DAP M | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0435/07 | Sprengstoff Permon DAP M | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0434/07 | Sprengstoff INFERNIT 45 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2845/06 | Sprengstoff INFERNIT 45 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2153/06 | Sprengstoff Oktogen (PBXN-3) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2683/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 6.5g DP oder Hohlladung Shaped Charge AECO 6.5g DP |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2684/06 | Hohlladung Shaped Charge AECO 15g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2686/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 23g GH oder Hohlladung Shaped Charge AECO 23g GH |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2687/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 26g DP oder Hohlladung Shaped Charge AECO 26g DP |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2688/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 26g GH oder Hohlladung Shaped Charge AECO 26g GH |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2359/06 | Sprengstoff Special Gelatine 80% | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 080.EXP.97.0145 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1947/06 | Sprengstoff Oktolit (Octol) aus 84/48 SLPSGR 66 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2844/06 | Sprengstoff EMSIT V | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0433/07 | Sprengstoff EMSIT V | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1796/06 | Zündverstärker TITABOOST | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.05.0043 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1522/06 | Treibladungspulver N 6082 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2843/06 | Zündverstärker Semtex RAZOR Booster | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0404/07 | Zündverstärker Semtex RAZOR Booster | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1249/06 | Zünderkomponente UTM | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0403/07 | Schneidladung Semtex RAZOR | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1176/06 | Elektronischer Zünder X-503 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1178/06 | Elektronischer Zünder X-503 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2842/06 | Schneidladung Semtex RAZOR | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1112/06 | Zünder HotShot Electronic Detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1087/06 | Zünder OSEIS electronic detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1098/06 | Zünder OSEIS electronic detonator | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Vier Lagen Zünder, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1100/06 | Zünder OSEIS electronic detonator | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Vier Lagen Zünder, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1102/06 | Zünder OSEIS electronic detonator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0807/06 | Gestreckte Ladung RDX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Für die Ladung in ganzer Länge: Spulen Das Ende der Ladung muss an der Spule befestigt sein. Für Einzelstücke: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0908/06 | Zünderkomponente i-kon iTM | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0512/06 | elektronische Sprengzünderkapsel i-kon MIC | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0689/06 | Kartuschen RocKracker 27,5/10S, 27,5/10E, 27,5/30S, 27,5/30E, 27,5/60S, 27,5/60E, 42/60S, 42/60E, 42/100S, 42/100E, 60/100S, 60/100E, 60/200S, 60/200E, 60/300S, 60/300E | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0502/06 | Stahlhüllen 105-155 mm mit TNT | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0442/06 | Treibladungspulver ALLIANT 380 (OEM) | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0338/06 | Treibladungspulver Norma URP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0219/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 9g Puncher TTG Strip | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0220/06 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 9g Puncher TTG Strip | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0274/06 | Treibladungspulver Norma 200 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0275/06 | Treibladungspulver Norma 201 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0276/06 | Treibladungspulver Norma 202 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0277/06 | Treibladungspulver Norma 203B | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0278/06 | Treibladungspulver Norma 204 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0279/06 | Treibladungspulver Norma MRP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0280/06 | Treibladungspulver Norma MRP 2 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/4772/05 | DAVEYTRONIC Typ: Elektronischer Zünder |
BAM-ZEIC-017 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0100/06 | Treibladungspulver Hi-Skor 700X | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0101/06 | Treibladungspulver Hi-Skor 800X | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0102/06 | Treibladungspulver IMR 3031 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0103/06 | Treibladungspulver IMR 4064 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0104/06 | Treibladungspulver IMR 4198 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0105/06 | Treibladungspulver IMR 4227 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0106/06 | Treibladungspulver IMR 4320 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0107/06 | Treibladungspulver IMR 4350 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0108/06 | Treibladungspulver IMR 4831 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0109/06 | Treibladungspulver IMR 4895 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0110/06 | Treibladungspulver IMR 7828 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0111/06 | Treibladungspulver IMR 7828SSC | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0112/06 | Treibladungspulver PB | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0113/06 | Treibladungspulver SR 4756 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0114/06 | Treibladungspulver SR 4759 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0115/06 | Treibladungspulver SR 7625 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0116/06 | Treibladungspulver Trail Boss | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/4800/05 | Treibladungspulver SUNAR 308-Win | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Versandverpackung; die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/4801/05 | Treibladungspulver SUNAR 7,62 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Versandverpackung; die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/4802/05 | Treibladungspulver SUNAR 30-06S | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Versandverpackung; die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/4803/05 | Treibladungspulver SUNAR 5,56 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Versandverpackung; die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/4804/05 | Treibladungspulver SUNAR 35 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Versandverpackung; die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/4770/05 | Power Charge PC 2010 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4211/05 | Jagdschwarzpulver POW-EX Fg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4207/05 beschrieben. Verpackung: Innen: Je 1 g Schwarzpulver in Hartgelatinekapseln Zwischen: Je 50 Kapseln in einem unterteilten Kunststoffeinsatz in einem Pappkarton Außen: Je 12 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4212/05 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4207/05 beschrieben. Verpackung: Innen: Je 1 g Schwarzpulver in Hartgelatinekapseln Zwischen: Je 50 Kapseln in einem unterteilten Kunststoffeinsatz in einem Pappkarton Außen: Je 12 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4213/05 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFFg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4207/05 beschrieben. Verpackung: Innen: Je 1 g Schwarzpulver in Hartgelatinekapseln Zwischen: Je 50 Kapseln in einem unterteilten Kunststoffeinsatz in einem Pappkarton Außen: Je 12 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4214/05 | Jagdschwarzpulver POW-EX FFFFg | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4207/05 beschrieben. Verpackung: Innen: Je 1 g Schwarzpulver in Hartgelatinekapseln Zwischen: Je 50 Kapseln in einem unterteilten Kunststoffeinsatz in einem Pappkarton Außen: Je 12 Zwischenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4215/05 | Böllerpulver 1 oder HS-Böllerpulver oder TNM-2 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4208/05 beschrieben. Verpackung: Innen: Je 40 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Je 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4216/05 | Böllerpulver 2 oder TNM-1 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4208/05 beschrieben. Innen: Je 40 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Je 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4217/05 | Böllerpulver 3 oder TNM-5 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Wie in dem unveröffentlichten Prüfbericht Nr. P 4208/05 beschrieben. Innen: Je 40 g Schwarzpulver in Kunststoffröhrchen mit Kunststoffdeckel oder Korken Zwischen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Außen: Je 25 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4118/05 | Elektrischer Sprengmomentzünder DYNADET-Cu-HU-0ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4119/05 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-HU-25ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4120/05 | Elektrischer Sprenglangzeitzünder DYNADET-Cu-HU-100ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4121/05 | Elektrischer Sprenglangzeitzünder DYNADET-Cu-HU-250ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4060/05 | Dentex HBX-1 HBX-3 HTA HTA-15 Minol TGA Torpex-1 Torpex-2 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3886/05 | Treibladungspulver M1 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3444/05 | Rohrschneider Tubing Cutter DYNAWELL 54mm - 2 1/8" | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3463/05 | Treibstoff aus Booster Nike Hercules, geschnitten | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3318/05 | Picryl Chloride | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3319/05 | Styphnyl Dichloride | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3505/05 | DAVEYDET elektrischer U-Kurzzeitzünder Typ: U-Sprengkurzzeitzünder Y/Al/25/N 57B-U |
BAM-ZEVU-008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3506/05 | DAVEYDET elektrischer U-Langzeitzünder Typ: U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/500/N 57B-U |
BAM-ZEVU-009 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3507/05 | DAVEYDET elektrischer U-Momentzünder Typ: U-Sprengmomentzünder Y/Al/0/N 57B-U |
BAM-ZEMU-013 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3508/05 | DAVEYDET elektrischer U-Langzeitzünder 100/200msTyp: U-Sprenglangzeitzünder Y/Al/100; 200/N57B-U | BAM-ZEVU-031 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3509/05 | DAVEYDET elektrischer HU-Kurzzeitzünder Typ: HU-Sprengkurzzeitzünder Y/Al/25/N 155B-HU |
BAM-ZEVHU-006 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3510/05 | DAVEYDET elektrischer HU-Langzeitzünder Typ: HU-Sprenglangzeitzünder Y/Al/500/N 155B-HU |
BAM-ZEVHU-007 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/3511/05 | DAVEYDET elektrischer HU-Momentzünder Typ: HU-Sprengmomentzünder Y/Al/0/N 155B-HU |
BAM-ZEMHU-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Bei der Verwendung von Spulen als Innenverpackungen müssen sich die Zünder in den Naben befinden. |
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II.3/2851/05 | Plastiksprengstoff NSH 711 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2798/05 | Kartusche Verin 7 VP 100 DL | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2513/05 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 26 g DP | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2515/05 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 26 g DP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2524/05 | Zünder i-kon Detonator X-416 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2526/05 | Zünder i-kon Detonator X-416 | Mindestdrahtlänge 3 m | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Vier Lagen Zünder, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/2315/05 | HE-Primer 144 oder Dynoprime T |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2520/05 | Zünder i-kon Detonator X-418 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2522/05 | Zünder i-kon Detonator X-418 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zündern in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2211/05 | Treibladungspulver VT N 310 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2212/05 | Treibladungspulver VT N 330 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2213/05 | Treibladungspulver VT N 140 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2214/05 | Treibladungspulver VT N 160 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2044/05 | Sprengstoff aus Mine M6 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2256/05 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL MS | BAM-ZNE-016 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Auf dem Boden der Außenverpackung befindet sich eine Masonite-Platte, die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils eine Masonite-Platte getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 30 Gegenstände. |
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II.3/2257/05 | Langzeitzündeinrichtung EXEL LP | BAM-ZNE-017 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Auf dem Boden der Außenverpackung befindet sich eine Masonite-Platte, die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils eine Masonite-Platte getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 30 Gegenstände. |
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II.3/2258/05 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL Handidet | BAM-ZNE-018 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Auf dem Boden der Außenverpackung befindet sich eine Masonite-Platte, die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils eine Masonite-Platte getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 30 Gegenstände. |
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II.3/4769/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL MS | BAM-ZNE-016 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/4770/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL LP | BAM-ZNE-017 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/4771/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET | BAM-ZNE-018 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/2999/05 | Anzündschnur PL5 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3000/05 | Anzündschnur PL6 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3001/05 | Anzündschnur PL8 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3002/05 | Anzündschnur PL10 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1922/05 | Verzögerungskörper Sealer Element | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2672/05 | Nicht elektrische Zünder DAVEYNEL oder DAVEYNEL 2 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2673/05 | Nicht elektrische Zündverzögerer DAVEYNEL oder DAVEYNEL 2 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2674/05 | Kombinationen nicht elektrischer Zünder und Zündverzögerer DAVEYQUICK Systeme oder DAVEYQUICK 1 Systeme oder DAVEYQUICK 2 Systeme |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1471/05 | Sprengmomentzünder DYNADET-Cu-A-0ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1473/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-A-30ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1475/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-Cu-A-250ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1372/05 | Treibladungspulver SP 3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kraftpapier Kunststoff Kunststoffgewebe,staubdicht Textilgewebe, staubdicht Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1373/05 | Treibladungspulver PCL 504 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kraftpapier Kunststoff Kunststoffgewebe,staubdicht Textilgewebe, staubdicht Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1554/05 | Treibladungspulver A0 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1555/05 | Treibladungspulver A1 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1556/05 | Treibladungspulver AS | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1557/05 | Treibladungspulver SP13 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1324/05 | Anzündschnur DM41 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1321/05 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1549/05 | Transportversion-HRD-Löscher | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1578/05 | Sprengmomentzünder DYNASEIS-U-0ms5A | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1579/05 | Sprengmomentzünder DYNASEIS-UD-0ms5A | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1580/05 | Sprengmomentzünder DYNADET-A-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1581/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-A-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1582/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-A-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1583/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-A-500ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1584/05 | Sprengmomentzünder DYNADET-HU-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1585/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-HU-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1586/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-HU-100ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1587/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-HU-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1588/05 | Sprengmomentzünder DYNADET-TE-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1589/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-TE-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1590/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-TE-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1591/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-TE-500ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1592/05 | Sprengmomentzünder DYNADET-U-0ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1593/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-U-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1594/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-U-100ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1595/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-U-250ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1596/05 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-U-500ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1597/05 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-VA-25ms | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1378/05 | Zünder OSD (Orica Seismic Detonator) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1380/05 | Zünder OSD (Orica Seismic Detonator) | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1269/05 | Treibladungspulver HODGDON H 4831 SC | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/1132/05 | Zünder UNI Tronic Detonator 235 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus antistatischem Kunststoff, jeder Sack enthält nicht mehr als 160 elektrische Zünder Zwischen: Käfig aus galvanisiertem Stahldraht, Drahtdurchmesser nicht kleiner als 0,9 mm, mit Maschenöffnung nicht größer als 13 mm x 13 mm Jeder Käfig enthält nur eine Innenverpackung. Außen: Kiste aus Pappe (4G) Jede Kiste enthält nur eine Zwischenverpackung. |
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II.3/0880/05 | Schneidschnur DECOUPEX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.02.0108 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0881/05 | Kidde Graviner Schneidschnur 5" | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1171/03 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1050/05 | DETONATOR DR7009 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.4397/02 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Dickwandige Behälter aus Aluminium für je 1 Detonator Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten |
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II.3/1051/05 | DETONATOR DR7009 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.4397/02 |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0874/05 | Mischung aus Metallspänen, TNT und Wasser Wassergehalt mind. 4 Masse-% |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) |
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II.3/0841/05 | Igniter V16a | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0842/05 | Zünder nz 20 / nz 21 ohne Booster | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0843/05 | Booster nz 20 / nz 21 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0844/05 | Zündschraube KV-4 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0845/05 | Geschosse mit Leuchtspur bzw. Brandsatz Kal. 12,7 mm bis 18 mm | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1016/05 | Zünder i-kon Detonator RX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1098/05 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1017/05 | Zünder i-kon Detonator RX | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.1098/05 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0823/05 | Treibladungspulver D 698 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0824/05 | Treibladungspulver D 699 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0334/05 | Raketentreibstoff, ausgedüst | (Analysenprotokoll 90/02 vom 21.01.03, Labor Hadinek) | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Pappe (4G) (Bei der Verwendung von Fässern aus Kunststoff wird keine Zwischenverpackung gebraucht) |
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II.3/0372/05 | Blanke wasserdichte Zündschnur, Brenndauer 150 s/m | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0369/05 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0641/05 | Initiators, DEE7050 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff mit Zwischenlagen aus Pappe, mit nicht mehr als 200 Anzündern in einem Raster bis zu 10x20 Zwischen: Kiste aus Stahl mit Löchern, nicht dünner als 1 mm und Öffnungen nicht kleiner als 5 mm Durchmesser, mit einer Innenverpackung und mit Stahldraht gesichert Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit 1 Zwischenverpackung |
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II.3/0642/05 | Initiators, DEG7050 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff mit Zwischenlagen aus Pappe, mit nicht mehr als 200 Anzündern in einem Raster bis zu 10x20 Zwischen: Kiste aus Stahl mit Löchern, nicht dünner als 1 mm und Öffnungen nicht kleiner als 5 mm Durchmesser, mit einer Innenverpackung und mit Stahldraht gesichert Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit 1 Zwischenverpackung |
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II.3/0644/05 | Initiators, DLB7010 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff mit Zwischenlagen aus Pappe, mit nicht mehr als 200 Anzündern in einem Raster bis zu 10x20 Zwischen: Kiste aus Stahl mit Löchern, nicht dünner als 1 mm und Öffnungen nicht kleiner als 5 mm Durchmesser, mit einer Innenverpackung und mit Stahldraht gesichert Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit 1 Zwischenverpackung |
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II.3/1308/05 | Initiators, DLE7010 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff mit Zwischenlagen aus Pappe, mit nicht mehr als 200 Anzündern Zwischen: Kiste aus Stahl mit Löchern, nicht dünner als 1 mm, gesichert mit Stahldraht, mit nicht mehr als 5 Innenverpackungen eingewickelt in Papier Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit 1 Zwischenverpackung |
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II.3/1870/05 | Initiators, DEE6050 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff, mit nicht mehr als 200 Anzündern in einem Raster bis zu 10x20 Zwischen: 2 Beutel aus hitzebeständigem Glasfasergewebe mit nicht mehr als 5 Innenverpackungen Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit nicht mehr als 1 Zwischenver- packung, umschlossen in einem Stahlgeflecht mit nicht weniger als 1.2 mm Drahtstärke |
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II.3/1909/05 | Initiators, DZA7050 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Einsätze aus Kunststoff, mit nicht mehr als 90 Anzündern in einem Raster bis zu 6x15 Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G), mit nicht mehr als 4 Innenver- packungen |
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II.3/0351/05 | TNT-Booster T-160 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1155/05 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1020 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.05.0015 |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1156/05 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1020 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.05.0015 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1157/05 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1020 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.05.0015 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/0094/05 | Gassatz 3110 / Tabletten | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0086/05 |
1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0096/05 | AIM (Auto-Ignition-Material) | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0088/05 |
1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0307/05 | Gassatz 3110 / Granulat | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0305/05 |
1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0049/05 | Mischung aus RDX/TNT/AL/Wachs (40/40/15/5) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0083/05 | Sprengkapsel, geladen für i-kon Detonatoren | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5323/04 | Anzündschnur Safety fuse M700 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5336/04 | Sprengstoff Composition B 4,2" | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5366/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL Connectadet | BAM-STV-008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5369/04 | Sprengzünder DYNASEIS-UD-0ms5A | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1775/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL CONNECTADET | BAM-STV-008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zündverzögerer in je einem Verbinderblock stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt.Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/0327/05 | Zünder Electric Detonator SYSTEM DYNAWELL 2026 | Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.05.0001 Datenblatt TD ZB-P-15 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 555. |
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II.3/5226/04 | Plastiksprengstoff Composition C4 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5233/04 | HE-Primer 137 oder Primer 15 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0347/05 | Zünder mit elektrischer, elektronischer oder nicht elektrischer Auslösung, welche zu Untersuchungen versandt werden | Die Zünder können beschädigt, defekt, zerstört oder nur in Fragmenten vorhanden sein. | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 558. |
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II.3/5149/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 8g DP TTG | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5121/04 | Zündverstärker Receiver Booster | Zeichnungsnummer ZB-P-16 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in mindestens 27 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seitlichen Mindestabstand von 18 mm haben. Zwei dieser Schaumstoffplatten befinden sich in der Außenverpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine mindestens 15 mm dicke Schaumstoffplatte ohne Löcher aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus: Pappe (4G) |
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II.3/5030/04 | Schneidschnur Charge for LOX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schaumstoffblock Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Aluminium (4B) |
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II.3/5031/04 | Schneidschnur Charge for LH2 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Schaumstoffblock Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Aluminium (4B) |
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II.3/5032/04 | Anzünder Allumeur | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5033/04 | Übertragungselement 8LTSH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff/Aluminium Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/5034/04 | Zündverteiler 3RMVH10 M5 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff/Aluminium Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/5035/04 | Verzögerungselement 4RPP20P | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff/Aluminium Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/5036/04 | Verzögerungselement 4RPP5P | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Sack aus Kunststoff/Aluminium Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/5037/04 | Zünder 1DPWH100A | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5038/04 | Zünder 1EPWH 45 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/5039/04 | Schneidschnur 5SNEPS05 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Spezialeinsatz Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Naturholz, einfach (4C1) |
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II.3/4825/04 | Plastiksprengstoff NSP 71 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung PvTT 097/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4828/04 | Zünder Percussion Initiator DYNAWELL Custom 2 - MINI |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 25 Gegenstände in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrung. Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A). Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz ZB-V-1-2. |
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II.3/4829/04 | Zünder Percussion Initiator DYNAWELL Custom 2 - MINI |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Je ein Gegenstand in einer leitfähigen Packtüte in einem Loch in dem Einsatz zur Einschlagverpackung Zwischen: Zwei Einschlagverpackungen mit je 25 Gegenständen in einem Alfosack Außen: Ein Alfosack in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz ZB-V-1-1. |
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II.3/4759/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL MS | BAM-ZNE-016 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4760/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL LP | BAM-ZNE-017 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4761/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET | BAM-ZNE-018 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4762/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET LP | BAM-ZNE-019 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4763/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL CONNECTADET | BAM-STV-008 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4772/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET LP | BAM-ZNE-019 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/4773/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL CONNECTADET | BAM-STV-008 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zündverzögerer in je einem Verbinderblock stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt.Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/4706/04 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1018 HMX | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4707/04 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1018 HMX | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/4708/04 | Zünder Electric Detonator DYNAWELL 1018 HMX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/4561/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 32g DP En | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4562/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 61g BH | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4543/04 | Sprengstoff NOBELIT AL | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.04.0015 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4450/04 | Schwarzpulver, mit Wasser gesättigt | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Die Fässer müssen wasserdicht sein. Das Schwarzpulver muss vollständig von Wasser bedeckt sein. Der Wassergehalt darf sich während der Lagerung nicht verringern. |
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II.3/4633/04 | 23 mm Kopfzünder A-23 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4634/04 | 100 mm Kopfzünder PD-30/dz30 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4635/04 | 122 mm Kopfzünder KZ88, ohne Detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4636/04 | 122 mm Kopfzünder V-15, ohne Detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4637/04 | Tracer 82BZK | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4638/04 | Tracer No. 12 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4639/04 | 82 mm Squib 121 C | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4640/04 | 23 mm Splittersprenggranate | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4641/04 | 20 mm Manöverpatrone | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4642/04 | 20 / 23 mm Geschoss mit Leuchtspur | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4643/04 | 125 mm Treibladungshülse | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4314/04 | Sprengschnur Dynacord 80 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4250/04 | Zünder i-kon Detonator X-413 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4253/04 | Zünder i-kon Detonator X-416 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/4255/04 | Zünder i-kon Detonator X-416 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4149/04 | Sprengkörper M 77 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Horden aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3782/04 | Anzünder NASA Standard Initiator NSI-1 P/N 1-10197-11 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3733/04 | Schlagzünder Percussion Initiator DYNAWELL Custom 1 Outer dimensions same as Halliburton’s HTI |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 25 Gegenstände in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrung. Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A). Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz ZB-V-1-2. |
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II.3/3734/04 | Schlagzünder Percussion Initiator DYNAWELL Custom 1 Outer dimensions same as Halliburton’s HTI |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Je ein Gegenstand in einer leitfähigen Packtüte in einem Loch in dem Einsatz zur Einschlagver- packung Zwischen: Zwei Einschlagverpackungen mit je 25 Gegenständen in einem Alfosack Außen: Ein Alfosack in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz ZB-V-1-1. |
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II.3/3751/04 | Gefechtskopf 2,75" rocket warhead MK2 HBX w/fuze | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3863/04 | Treibladungspulver VT N 330 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/3864/04 | Treibladungspulver VT N 340 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/3754/04 | Sprengstoff EMULINIT 2 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.04.0015 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2484/04 | Sprengkurzzeitzünder DYNADET-VA-25ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2406/04 | Zündverstärker Bi-Directional Booster Z 908 (HMX) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. 1315-BAM-4.32 ungültig. |
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II.3/2407/04 | Zündverstärker Bi-Directional Booster Z 909 (HNS) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. 1315-BAM-4.32 ungültig. |
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II.3/2408/04 | Zündverstärker Bi-Directional Booster Z 1027 (HMX, with rubber plug) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. 1777-BAM-II.31 ungültig. |
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II.3/2409/04 | Zündverstärker Bi-Directional Booster Z 1028 (HNS, with rubber plug) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. 1777-BAM-II.31 ungültig. |
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II.3/2410/04 | Zündverstärker Bi-Directional Booster Z 1116 (HNS, with short shell) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zündverstärker sind in Löcher in 35 mm dicken Schaumstoffplatten aus Polyethylen oder Polyurethan zu stecken. Die Zündverstärker müssen untereinander einen seit- lichen Mindestabstand von 28 mm haben. Zwei dieser Schaumstoff- platten befinden sich in der Außen- verpackung. Zwischen: Zwischen den Platten sowie über der oberen und unter der unteren Platte muss sich je eine 15 mm dicke Schaumstoffplatte aus Polyethylen oder Polyurethan befinden. Außen: Kisten aus Pappe (4G) Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. 1777-BAM-II.31 ungültig. |
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II.3/2391/04 | Sprengstoff DYNAROC 9 A | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.97.0146, Nachtrag C2 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2393/04 | Sprengstoff F19 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.97.0146, Nachtrag C2 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2383/04 | Explosivstoff Kamniktit E 3 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2327/04 | Schneidladung DYNAWELL Linearcutter 53 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/3330/03 ungültig. |
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II.3/1869/04 | Zünder i-kon Detonator X-413 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) alternativ: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1771/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL MS | BAM-ZNE-016 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/1772/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL LP | BAM-ZNE-017 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/1773/04 | Kurzzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET | BAM-ZNE-018 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/1774/04 | Langzeitzündeinrichtung EXEL HANDIDET LP | BAM-ZNE-019 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Nicht mehr als 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Nicht mehr als 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G). Alternativ: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Innenverpackungen untereinander sind durch eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. Alternativ: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich HDF-Platten (nach EN 622-5) mit mindestens 5 mm Dicke, die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils eine oder zwei Platten der gleichen Qualität, mit einer Gesamtdicke von mindestens 10 mm getrennt. |
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II.3/1430/04 | Anzündschnur UNIKORD | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0897/02 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1291/04 | Treibladungspulver, dreibasig aus Munition Kaliber 105 mm |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1452/04 | Treibstoff HODGDON Triple Seven | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen Nicht erforderlich Außen Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 500 g nicht über- schreiten. |
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II.3/2214/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 24g DP | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Säcke aus Kunststoff Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit 'OBEN' gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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II.3/1035/04 | Treibladungspulver VT N 310 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1036/04 | Treibladungspulver VT N 320 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/1029/04 | Antitankmine M6 A2 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt in Handhabungseinrichtung auf Palette festgelegt (originale militärische Beförderungseinrichtung) befördert werden. |
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II.3/0919/04 | Sprengstoff ANDEX LD | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1122/04 | Sprengstoff DYNAROC 6 A | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.97.0145 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0922/04 | Clusterbombe, HE, 600 lb, MK1 / MK4 |
1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt auf Paletten festgelegt befördert werden. |
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II.3/0774/04 | Sprengstoff ERGODYN 30 E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0775/04 | Sprengstoff ERGODYN 24 E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0789/04 | Explosivstoff 2,2',2"-4,4',4"-6,6',6"-Nonanitroterphenyl NONA, angefeuchtet mit mindestens 25 % Wasser-Isopropanol-Mischung (60/40) |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0781/04 | Trinitrotoluene / TNT / - NITRO-CHEM | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0722/04 | Zünder i-kon Detonator VS | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0992/03 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0724/04 | Zünder i-kon Detonator X-414 | Ausnahmebewilligung Nr. 5474/03 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0726/04 | Zünder i-kon Detonator XT | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0603/03 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0728/04 | Zünder i-kon Detonator | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0846/00 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 120 Zünder in vier Lagen, jeweils getrennt durch eine Papplage Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0943/04 | Sprengstoff OSTRAVIT | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0944/04 | Sprengstoff SEMTEX 10 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1456/04 | Sprengstoff PENTRIT NK | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1460/04 | Sprengstoff PENTRITOL Np 10T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1464/04 | Sprengstoff PENTRIT ND | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0795/04 | Patrone, 60 mm, Spreng | 1.2E |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0796/04 | Patrone, 81 mm, Spreng | 1.2E |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0797/04 | Patrone, 107 mm, Spreng | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0798/04 | Geschoss, 155 mm, Spreng, mit Füllkörper, bzw. Spreng |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0799/04 | Cartridge, 165 mm, HEP | 1.1F |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0516/04 | Sprengschnur Detonating Cord DYNAWELL Octocord PT 170 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Ein Wellpappekarton dient als Zwischenverpackung. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe (4G) zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K556 vom 25.09.1998. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/0618/04 | Explosivstoff Powergel Magnum 365 | BAM-EM-040 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0621/04 | Zündverstärker KP Primer | BAM-SZV-038 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0411/04 | Treibladungspulver VT N 530 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1000 g nicht überschreiten. |
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II.3/0413/04 | Treibladungspulver Norma 203B | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0414/04 | Treibladungspulver MRP 2 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Metall Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0523/04 | Explosivstoff Kamniktit E-2 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5747/03 | Sprengstoff SEMTEX 10 SE | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0404/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 1-11/16" DP |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0409/04 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 39g DP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0377/04 | Sprengstoff EXPLUS | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.99.0028 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0378/04 | Sprengstoff EXPLUS TS | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.03.0071 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6154/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 6,5g DP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6155/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 22,7g BH | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6156/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 32g BH | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6157/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 32g DP En | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6158/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 61g BH | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6159/03 | Hohlladung Shaped Charge BAKER 15g SDP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6160/03 | Hohlladung Shaped Charge BAKER 17g SDP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6161/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 32g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/6162/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 32g DP En | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/6163/03 | Hohlladung Shaped Charge DYNAWELL 61g BH | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/6139/03 | Gesteinssprengstoff PERMON 10T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6276/03 | Elektrischer Sprengmomentzünder DYNADET-Cu-A-0ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6277/03 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-A-30ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6278/03 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-A-250ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6279/03 | Elektrischer Sprengmomentzünder DYNADET-Cu-U-0ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6280/03 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-U-25ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6281/03 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-U-100ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6282/03 | Elektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNADET-Cu-U-250ms-H |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6141/03 | 1,1-Diamino-2,2-dinitroethen (FOX-7) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/6111/03 | Treibladungspulver Lovex S 050 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6112/03 | Treibladungspulver Lovex S 053 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6114/03 | Treibladungspulver Lovex S 062 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6116/03 | Treibladungspulver Lovex S 010 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6117/03 | Treibladungspulver Lovex S 011 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6118/03 | Treibladungspulver Lovex S 020 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6119/03 | Treibladungspulver Lovex S 022 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6120/03 | Treibladungspulver Lovex S 035 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6121/03 | Treibladungspulver Lovex S 032 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6122/03 | Treibladungspulver Lovex D 083 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Außenverpackung darf 20 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0139/04 | Treibladungspulver Lovex D 015 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0140/04 | Treibladungspulver Lovex D 013 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0394/04 | Treibladungspulver Lovex D 060 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0212/04 | Treibladungspulver PCL 501 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0213/04 | Treibladungspulver PCL 504 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0214/04 | Treibladungspulver PCL 506 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0215/04 | Treibladungspulver PCL 507 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0216/04 | Treibladungspulver PCL 508 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0217/04 | Treibladungspulver PCL 509 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0218/04 | Treibladungspulver PCL 511 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0219/04 | Treibladungspulver PCL 512 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0220/04 | Treibladungspulver PCL 514 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0221/04 | Treibladungspulver PCL 515 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0222/04 | Treibladungspulver PCL 516 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0223/04 | Treibladungspulver PCL 517 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0224/04 | Treibladungspulver PCL 520 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0225/04 | Treibladungspulver .22 LR-N | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0226/04 | Treibladungspulver .22 LR-S | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0227/04 | Treibladungspulver 7,62 surpression | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0228/04 | Treibladungspulver 9mm surpression | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/0229/04 | Treibladungspulver PR 410/500 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. |
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II.3/3914/04 | Treibladungspulver EI-Niesen 110 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung KPV/Densa. Die Nettoexplosivstoffmasse darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/3915/04 | Treibladungspulver EI-Niesen 130 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung KPV/Densa. Die Nettoexplosivstoffmasse darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/3916/04 | Treibladungspulver EI-Niesen 145 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung KPV/Densa. Die Nettoexplosivstoffmasse darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/3917/04 | Treibladungspulver EI-Niesen 150 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung KPV/Densa. Die Nettoexplosivstoffmasse darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/3918/04 | Treibladungspulver WLP 220 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung KPV/Densa. Die Nettoexplosivstoffmasse darf 25 kg nicht überschreiten. |
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II.3/5854/03 | Treibladungspulver Lovex D 023 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/6109/03 | Treibladungspulver Lovex D 020 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/5847/03 | Prüfzünder PETN | Datenblatt TD Z 1414 und 1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 841. |
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II.3/5937/03 | Sprengmomentzünder TL2 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 100 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 841. |
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II.3/5727/03 | Sprengschnur Octocord PT 170 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innenverpackung gemäß Zeichnung S-V-2-2.2 (Anlage 1 zum Bescheid Nr. II.3/5727/03) Zwischenverpackung: Nicht erforderlich Außenverpackung gemäß Zeichnung S-V-2-1 (Anlage 2 zum Bescheid Nr. II.3/5727/03) Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/5731/03 | Sprengschnur Octocord PT 170 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5781/03 | Treibladungspulver Lovex D 010 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/5793/03 | Hohlladung Junk Shot DYNAWELL HMX 2 1/8" O.D. | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5794/03 | Hohlladung Junk Shot DYNAWELL HMX 4 1/2" O.D. | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5467/03 | TNT-Booster T-250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5468/03 | TNT-Booster T-500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5469/03 | TNT-Booster T-1000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5470/03 | TNT-Booster T-1500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5507/03 | i-kon Detonator X-414 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5509/03 | i-kon Detonator X-414 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/5322/03 | Trinitroresorcin (Styphninsäure), wassergesättigt, mit mindestens 28 Masse-% Wasser |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) |
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II.3/5197/03 | Treibladungspulver RB-403 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5285/03 | Treibladungspulver CH-61 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5286/03 | Treibladungspulver RB-107 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5287/03 | Treibladungspulver CH-21 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5231/03 | Sprengmomentzünder TL2 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 558 |
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II.3/5166/03 | Treibladungspulver NGLKRUT 2014 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5167/03 | Treibladungspulver NGLKRUT 2021 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5168/03 | Treibladungspulver NGLKRUT 2022 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/5169/03 | Treibladungspulver NGLKRUT 2094 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0866/06 | Reste von pyrotechnischen Sätzen | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht mehr als 500 g in Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus starrem Kunststoff (4H2) |
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II.3/4538/03 | Sprengkörper DM 1348 / DM 1385 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4886/03 | Anzündlitze Brennzeit 18 - 28 s/m | BAM-ZA-0008 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4887/03 | Anzündlitze Brennzeit 8 - 12 s/m | BAM-ZA-0011 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4610/03 | Sprengzünder DYNADET-Cu-A-250ms |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4026/03 | Anzündhütchen, elektrisch EL 225 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4028/03 | Anzündhütchen, elektrisch EL 285 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3356/03 | DAVEYTRONIC Typ: elektrischer Zünder mit integrierter elektronischer Zeitzündung |
BAM-ZEIC-017 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Pappe (4G) Die Lage der Zünder in der Innenverpackung muss einer der Zeichnungen (Nr. DD-5503-01, DD-5503-02 oder DD-5503-03) entsprechen. |
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II.3/3328/03 | DYNAWELL Linearcutter 21 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2838/01 ungültig. |
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II.3/3329/03 | DYNAWELL Linearcutter 32 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2839/01 ungültig. |
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II.3/3331/03 | DYNAWELL Linearcutter 85 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2841/01 ungültig. |
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II.3/3332/03 | DYNAWELL Linearcutter 128 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2842/01 ungültig. |
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II.3/3333/03 | DYNAWELL Linearcutter 191 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2843/01 ungültig. |
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II.3/3334/03 | DYNAWELL Linearcutter 255 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2844/01 ungültig. |
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II.3/3335/03 | DYNAWELL Linearcutter 425 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2845/01 ungültig. |
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II.3/3336/03 | DYNAWELL Linearcutter 680 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2846/01 ungültig. |
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II.3/3337/03 | DYNAWELL Linearcutter 935 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2847/01 ungültig. |
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II.3/3338/03 | DYNAWELL Linearcutter 2231 g/m | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Nebenbestimmungen: Mit der Erteilung dieses Bescheids wird der Bescheid Nr. II.3/2848/01 ungültig. |
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II.3/2807/03 | Treibladungspulver-Gemisch, mit Wasser angefeuchtet, gesättigt |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Das Volumen der Fässer soll nicht größer sein als 60 l. Die Fässer sollen wasserdicht sein. |
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II.3/2747/03 | Zündlicht (Portfire) | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2228/03 | Anzündschnur mit Reibkopf | BAM-ZZP-0015 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2460/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0015 S | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2461/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0015 S | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2462/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0015 S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/2463/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0026 S | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2464/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0026 S | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2465/03 | Instantaneous Detonator DYNAWELL 0026 S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/2491/03 | Ammon-Gelit | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0080.EXP.97.0145 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2342/03 | elektrischer Kurzzeitzünder RIODET I | BAM-ZEVU-027 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2343/03 | elektrischer Kurzzeitzünder RIODET AI | BAM-ZEVHU-014 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2124/03 | Sprengstoff ANFOREX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1411/03 | Sprengkapsel Al8/35 G-277 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.4561/02 |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1317/03 | Emulsionssprengstoff Kamniktit E 1 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0902/02 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1349/03 | Momentzünder, elektrisch | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1350/03 | Sprengkräftige Zünder mit 2 unabhängigen Sicherungen mit gekapseltem Booster im Zündergehäuse | 1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1351/03 | Sprengkräftige Zünder mit 2 unabhängigen Sicherungen mit freiem, dünn gekapseltem Booster | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1352/03 | Sprängdeg m46 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1353/03 | Treibladung (mit 7-Kanalpulver) Kaliber 155 bis 203 mm | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1354/03 | Treibladung mit 1-Kanalpulver Kaliber 155 bis 203 mm | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1355/03 | Raketenmotor | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1356/03 | Raketenbehälter Abfeuermechanismus Raketen |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/1357/03 | Patronen, 5,6 bis 9 mm | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1358/03 | Nichtsprengkräftige Zünder mit 2 unabhängigen Sicherungen mit erhöhter Brandgefahr | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1359/03 | Nichtsprengkräftige Zünder mit 2 unabhängigen Sicherungen | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1360/03 | Mörsergranaten (Mortars), Leucht, Kaliber 60 bis 120 mm |
1.2G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1361/03 | Clusterbombe BL 755 | 1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1362/03 | Luft-Luft-Rakete Sidewinder | 1.1E |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2813/03 | Pulvervorkonzentrat N1-54A | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2814/03 | Pulvervorkonzentrat N2-53A | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2815/03 | Pulvervorkonzentrat D1-21 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1256/03 | Anzündmischung IM 1 (Granulat) | BAM-PS-096 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe (6 Fächer) Außen: Nicht mehr als 3 Innenverpackungen versetzt festgelegt in einer Kiste aus Pappe (4G) Bauartzulassung: UN 4G/Y8/S/xxxx/A/PA-02/4716 Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1257/03 | Anzündmischung IM 1/1 (Granulat) | BAM-PS-097 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe (6 Fächer) Außen: Nicht mehr als 3 Innenverpackungen versetzt festgelegt in einer Kiste aus Pappe (4G) Bauartzulassung: UN 4G/Y8/S/xxxx/A/PA-02/4716 Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1258/03 | Anzündmischung IM 2 (Granulat) | BAM-PS-098 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Unterteilende Trennwände aus Pappe (6 Fächer) Außen: Nicht mehr als 5 Innenverpackungen versetzt festgelegt in einer Kiste aus Pappe (4G) Bauartzulassung: UN 4G/Y8/S/xxxx/A/PA-02/4716 Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0515/03 | n-Butyl-2-Nitratoethylnitramin | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Kunststofflaschen, 5 l Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Stahl (1A2), 20 l Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 10 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0934/03 | Treibladungspulver Lovex D 036 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr.0589.EXP.0220/02 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 15 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1138/03 | Stoppine in Hülse | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1139/03 | Stoppine gedeckt, 81 cm | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0876/03 | i-kon Detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0878/03 | i-kon Detonator XT | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0989/03 | i-kon Detonator VS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0991/03 | i-kon Detonator VS | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung aus Pappe Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0786/03 | HE-Booster 126 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0787/03 | Booster 100 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0788/03 | Texiprime 100 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0673/03 | Sprengmomentzünder i-kon Detonator XT | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1050/03 | Elektrischer Anzünder | BAM-ZZE-0016 und BAM-ZZE-0017 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0517/03 | Mischung Treibladungspulver, mit Wasser angefeuchtet, gesättigt |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (1H2) Fässer aus Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoff (4F) Pappe (4G) starrem Kunststoff (4H2) Bei der Verwendung von dichten Fässern aus Kunststoff als Außenverpackung ist keine Innenverpackung erforderlich. |
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II.3/0539/03 | Treibladungspulver Lovex S 030 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Lage aus Pappe Außen: Nicht mehr als 2 Säcke in Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 7,5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0947/03 | Unterwassermine FG 26 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0450/03 | Bombe GP 350 lbs., Mk 54 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0451/03 | Bombe GP 500 lbs., Mk 64 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0452/03 | Bombe GP 750 lbs., Mk 117 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0453/03 | Bombe GP 1000 lbs., Mk 65 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0454/03 | Bombe GP 2000 lbs., Mk 84 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Der Gegenstand darf unverpackt gelagert werden. |
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II.3/0129/03 | Treibladungspulver, grobkörnig (NCW) | Bescheinigung Nr. 119’195/2 SVTI Eidgenössisches Gefahrgutinspektorat | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Kunststoffgewebe, staubdicht Metall Papier Pappe Säcke aus Kraftpapier Kunststoff Kunststoffgewebe,staubdicht Textilgewebe, staubdicht Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoff (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 50 kg nicht überschreiten. Es sind bei der Verwendung von Fässern als Außenverpackung keine Innenverpackungen erforderlich. |
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II.3/0202/03 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-A-500ms | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.3638/01 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0235/03 | Sprenglangzeitzünder DYNADET-TE-250ms | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.0176/02 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4507/02 | Nitroguanidin (Picrit), trocken oder mit weniger als 20 Masse-% Wasser |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4471/02 | Safety Fuse L1A3 | EG-Baumusterprüf- bescheinigung Nr. 0589.EXP.4469/02 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4453/02 | Seemarkierer, Modell 1967B, CP | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4446/02 | Nebelkörper aus 155 mm Geschossen, HC | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4447/02 | Leuchtkörper aus 155 mm Geschossen | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4448/02 | Treibladungspulver M10 / M26 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4449/02 | Treibladungspulver Ballistite | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4450/02 | Treibladungspulver M90 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4451/02 | Treibladungspulver M2A1 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/4452/02 | Treibladungspulver WC870 / 872 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3950/02 | Explosivstoff Tritonal | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3957/02 | nichtelektrischer Langzeitzünder PRIMADET LP |
BAM-ZNE-015 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3958/02 | Oberflächenverbinder PRIMADET EZTL | BAM-STV-006 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3959/02 | nichtelektrischer Zünder-Oberflächenverbinder PRIMADET EZdet. |
BAM-ZNE-014 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3960/02 | nichtelektrischer Kurzzeitzünder PRIMADET MS |
BAM-ZNE-013 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3961/02 | Explosivstoff Hexotonal | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3962/02 | Sprengladung, kunststoffgebunden (PBXN-4) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3963/02 | Treibsätze (Composite) | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3968/02 | Geschoss mit Sprengladung (24 mm Explosionsübungsgranate) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3969/02 | Geschoss mit Sprengladung (20 mm Splitter-Spreng-Granate MiBrPat 90 Boz) | 1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3970/02 | Geschoss mit Sprengladung (35 mm Geschoss ohne Zünder) | 1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3971/02 | 12,7 mm Panzerbrandgeschoss | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3972/02 | Explosivstoff Hexal P-30 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3973/02 | 35 mm Kopfzünder, sprengkräftig | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3893/02 | Zerstörladung S 58 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3897/02 | Sprengstoff Wasaform 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3464/02 | Sprengstoff NITRAM 5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3468/02 | Sprengschnur Supercord 12 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3353/02 | Sprengschnur Supercord 40 R | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2881/02 | TS 1 - Thermisch initiierbare Mischung | BAM-PS-162 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 20 kg nicht überschreiten. oder Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Böden aus Pappe mit unterteilenden Trennwänden aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 20 kg nicht überschreiten. oder Innen: Nicht erforderlich Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit Bauartzulassung UN 1H2/X51/S/.. Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2677/02 | Treibmittelmagazin mit Treibmittelstreifen (Bolzensetzgeräte) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2605/02 | Sprengschnur DAVEYCORD 5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2662/02 | nichtelektrisches Zündsystem Daveyquick 2 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2431/02 | Sprengmomentzünder DYNASEIS-U-0ms 5A | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2433/02 | Sprengmomentzünder DYNASEIS-UD-0ms 5A | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2375/02 | Daveynel 2 Zünder 25 ms (Zeitstufen 3 bis 20) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2378/02 | Daveynel 2 Zünder 100 ms (Zeitstufen 6 bis 12) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2381/02 | Daveynel 2 Zünder 200 ms (Zeitstufen 14 bis 20) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2384/02 | Daveynel 2 Zündverzögerer (0, 17, 25, 42, 65, 100 ms) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2248/02 | Sprengschnur Supercord 20, hart | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2250/02 | Sprengschnur Supercord 12, hart | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2071/02 | Sprengstoff Granulit-T | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1989/02 | Auslösepatrone Typ PP-3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3461/02 | Sprengstoff DYNAROC 6 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3462/02 | Sprengstoff DYNAROC 8 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1064/02 | Gasgeneratorsatz NICAP 850 (Pellets) | BAM-PS-176 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus leitendem Kunststoff für bis zu 3 kg Satz Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Nicht mehr als 6 Behälter in Kisten aus Pappe (4G) mit Fachwerk aus Pappe |
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II.3/0712/02 | Sprengstoff NITRO D8 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1870/02 | Nichtschlagwettersicherer Sprengkurzzeitzünder HU, Typ Y/AI/25/N 155 B-HU |
BAM-ZEVHU-006 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0731/02 | Zündverstärker BOOSTER 500 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0733/02 | Zündverstärker DYNOPRIME 1,0 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0735/02 | Zündverstärker BOOSTER 1000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0737/02 | Zündverstärker DYNOPRIME 1,7 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0739/02 | Zündverstärker BOOSTER 1700 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0743/02 | Zündverstärker DYNOPRIME 25 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0747/02 | Zündverstärker BOOSTER 25 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0749/02 | Zündverstärker DYNOPRIME 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0751/02 | Zündverstärker BOOSTER 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0753/02 | Zündverstärker DYNOPRIME 0,5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0646/02 | Sprengstoff Dynaplex 97 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0648/02 | Sprengstoff Dynaplex 94 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0650/02 | Sprengstoff Dynaplex 2000 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0505/02 | Sprengstoff Saxit 24 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0359/02 | Treibladungspulver ALLIANT Steel | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/1167/02 | Raketenmotor BC-360 | 0589.EXP.0389/02 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1168/02 | Raketenmotor Reload BC-360 | 0589.EXP.0389/02 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0157/02 | Airbag-Treibstoff 7-P001-26 (Pellets) | BAM-PS-166 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff und unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 1 kg nicht überschreiten. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Bis zu 6 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0215/02 | Sprengstoff DYNOMIT | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0217/02 | Zündverstärker Ultraboost | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0112/02 | Gaserzeugende Mischung MGO 50901 (Pellets) | BAM-PS-174 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff max. 5 kg Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Bis zu 5 kg in Fässern aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) oder in Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) |
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II.3/3665/01 | Airbag-Treibstoff 7-P001-26 (Granulat) | BAM-PS-175 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1 kg nicht überschreiten. Zwischen: unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Außen: Bis zu 6 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/3305/01 | Blanke wasserdichte Zündschnur | BAM-ZZ-001 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3427/01 | Blanke wasserdichte Zündschnur DM 31 | BAM-ZZ-002 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3428/01 | Blanke wasserdichte Zündschnur L1A2 | 0589.EXP.815/98 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3429/01 | Wasserdichte Sicherheitsanzündschnur 100 s/m | 0589.EXP.816/98 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3064/01 | Sprengstoff Slurrex | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2788/01 | schlagwettersichere Sprengmomentzünder Daveydet SWS-U-Momentzünder | BAM-ZEMSU-003 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3033/01 | Zeitzünder (Vorbrenner), 2 Sekunden | BAM-ZZP-0011 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3034/01 | Zeitzünder (Vorbrenner), 3 Sekunden | BAM-ZZP-0012 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3035/01 | Zeitzünder (Vorbrenner), 4 Sekunden | BAM-ZZP-0013 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3036/01 | Zeitzünder (Vorbrenner), 5 Sekunden | BAM-ZZP-0014 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3038/01 | Gedeckte Stoppine, einfädig | BAM-ZZS-0012 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3039/01 | Gedeckte Stoppine, zweifädig | BAM-ZZS-0013 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3040/01 | Stoppine | BAM-ZZS-0014 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0874/03 | Zündleitung (gedeckte Stoppine) versch. Längen, mit und ohne Schutzhülse |
1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2390/01 | Zündverstärker HE-Booster 110 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2391/01 | Zündverstärker HE-Booster 111 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2392/01 | Zündverstärker HE-Booster 112 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2393/01 | Zündverstärker HE-Booster 113 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2394/01 | Zündverstärker HE-Booster 114 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2342/01 | Nichtelektrischer Sprenglangzeitzünder INDETSHOCK TS | BAM-ZN-006 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2343/01 | Nichtelektrischer Zündverzögerer INDETSHOCK SURFACE-Bunch-Verbindungsblock (Bündelverbinder) |
BAM-STV-004 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0548/01 | Airbag-Treibstoff 7-P001-26 (Pellets) | BAM-PS-166 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Pappe (4G) starrem Kunststoff (4H2) Maximale Nettoexplosivstoffmasse pro Versandstück 100 kg. |
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II.3/2072/01 | Anzündschnur DM41 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 5 Ringe Anzündschnur DM41 mit einer Länge von je 8 Metern in einem Sack aus Kunststoff Außen: Bis zu 8 Säcke in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1571/01 | Elektronischer Sprengzünder DYNATRONIC N2 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünderdrahtrollen mit Schrumpffolie fixiert Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1572/01 | Elektronischer Sprengzünder DYNATRONIC N2/T | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünderdrahtrollen mit Schrumpffolie fixiert Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1739/01 | i-kon Detonator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zünderdrahtrollen mit Schrumpffolie fixiert Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2797/01 | Airbag-Treibstoff 7-P001-28 (Pellets) | BAM-PS-170 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Pappe (4G) starrem Kunststoff (4H2) Maximale Nettoexplosivstoffmasse pro Versandstück 100 kg. |
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II.3/2799/01 | Airbag-Treibstoff 7-P001-28A (Pellets) | BAM-PS-172 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Pappe (4G) starrem Kunststoff (4H2) Maximale Nettoexplosivstoffmasse pro Versandstück 100 kg. |
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II.3/1223/01 | Sprengkapseln für nichtelektrische Sprengzünder | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Kapseln in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 558. |
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II.3/1051/01 | Treibladungspulver HODGDON Benchmark | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/1052/01 | Treibladungspulver HODGDON Longshot | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/0906/01 | Methyl-2-nitratoethylnitramin (Me-NENA), phlegmatisiert mit mindestens 15 Masse-% Wasser |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0907/01 | Ethyl-2-nitratoethylnitramin (Et-NENA) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Fässer aus Metall Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Der Fassungsraum der Innenverpackungen darf nicht größer sein als 5 Liter. Die Innenverpackungen müssen mit saugfähigem und nicht brennbarem Polstermaterial umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthaltene Flüssigkeit vollständig aufzusaugen. Die Zwischenverpackungen müssen dicht sein. |
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II.3/0908/01 | n-Butyl-2-nitratoethylnitramin (Bu-NENA) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Fässer aus Metall Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Der Fassungsraum der Innenverpackungen darf nicht größer sein als 5 Liter. Die Innenverpackungen müssen mit saugfähigem und nicht brennbarem Polstermaterial umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthaltene Flüssigkeit vollständig aufzusaugen. Die Zwischenverpackungen müssen dicht sein. |
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II.3/0909/01 | Methyl-Ethyl-NENA (58/42) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Fässer aus Metall Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Der Fassungsraum der Innenverpackungen darf nicht größer sein als 5 Liter. Die Innenverpackungen müssen mit saugfähigem und nicht brennbarem Polstermaterial umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthaltene Flüssigkeit vollständig aufzusaugen. Die Zwischenverpackungen müssen dicht sein. |
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II.3/0910/01 | Dinitroxy-diethylnitramin (DINA), phlegmatisiert mit mindestens 15 Masse-% Wasser |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Behälter aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0840/01 | Sprengschnur DAVEYCORD 70 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0841/01 | Sprengschnur DAVEYCORD 40 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0842/01 | Sprengschnur DAVEYCORD 20 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0843/01 | Sprengschnur DAVEYCORD 12 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0844/01 | Sprengschnur DAVEYCORD 6 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0845/01 | Gesteinssprengstoff Dynaroc 5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0846/01 | Gesteinssprengstoff Nitram 9 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0655/01 | nsws Sprengkurzzeitzünder mit Brückenzündpille U Typ Y/Al/25/N 57 B-U |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0575/01 | Primex Sprengstoffmasse | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0547/01 | Airbag-Treibstoff 7-P001-26 (Pulver) | BAM-PS-167 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Dosen aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innen- verpackung darf 1 kg nicht über-schreiten. Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Bis zu 6 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G), fixiert in unterteilenden Trenn- wänden aus Pappe |
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II.3/0452/01 | MGO 39801 (Pulver) | BAM-PS-168 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/3881/02 | MGO 39801 (Formkörper) | BAM-PS-169 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 5 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0423/01 | Daveydet SWS-U-Kurzzeitzünder | BAM-ZEVSU-003 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0220/01 | Elektronische Sprengzünder i-kon | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0077/01 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 16 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0096/01 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 24 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0124/01 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 24 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0126/01 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 16 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0031/01 | Ariane 5 - Oberstufe ESC-A MD/MV Transport to Testfacility Nr. 1028229 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unverpacktem Zustand |
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II.3/2986/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 0026FDE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/2987/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 0015FDE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/2988/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 0026FD | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/2989/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 0015FD | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Maximal 50 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 557. |
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II.3/1645/00 | Raketenmotor Micro-Maxx | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2843/00 | Raketenmotor Micro-Maxx | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Pappe und Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2660/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 0015FDE, codiert | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Aufnahme-Block aus Multiplex-Siebdruckplatten Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Stahl (4A) Die Verpackung muss dem Zeichnungssatz K 787 vom 15.03.1995 entsprechen. |
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II.3/2626/00 | Zündverstärker Booster CHEMINEX 150 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2627/00 | Zündverstärker Booster CHEMINEX 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2628/00 | Zündverstärker Booster CHEMINEX 450 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1894/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 1423 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1896/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 1423 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 555. |
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II.3/2542/00 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 1423 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: Kisten aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2432/00 | Referenzmaterialien 1. RDX (1 mg) in Acetonitril (1 ml) 2. HMX (1 mg) in Acetonitril (1,2 ml) 3. Tetryl (1 mg) in Acetonitril (1,2 ml) 4. TNT (1 mg) in Acetonitril (1,2 ml) 5. Trinitroglycerin (1 mg) in Acetonitril (1 ml) |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Maximal 1,2 ml Lösung ist in einer verschlossenen Glasampulle enthalten. Maximal 4 Ampullen befinden sich in einem Ampullenhalter. Ein Halter ist von absorbierendem und polsterndem Papier umhüllt und in einem Sack aus Kunststoff eingeschweißt. Ein Sack wird mit Polstermaterial in Kisten aus Pappe (4G) verpackt. |
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II.3/2320/00 | Airbag-Treibstoff WASEX 1 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Pappe Säcke aus Kunststoff Papier Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2332/00 | Airbag-Treibstoff 7-P001-15B (Pellets) | BAM-PS-165 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2338/00 | Nitrocellulose CA2 (Stickstoffgehalt 12,0 bis 12,5 %) mit. mindestens 28 % Wasser |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe |
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II.3/2363/00 | Verzögerungskörper, geladen Z 684-2 Z 858-2 Z 862-2 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Polystyroleinsätze mit Löchern für je einen Gegenstand Zwischen: Kisten aus Pappe Außen: Kisten aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung enthält maximal 100 Gegenstände, eine Zwischenverpackung nicht mehr als 5 volle Polystyroleinsätze, eine Außenverpackung nicht mehr als 2 Zwischenverpackungen. In der Zwischenverpackung ist der oberste gefüllte Einsatz mit einem leeren Einsatz abzudecken. |
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II.3/2304/00 | Perforator BAKER 15 Gram D.P. Shaped Charge B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2308/00 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 15 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2312/00 | Perforator BAKER 32 Gram D.P. Shaped Charge B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2314/00 | Perforator BAKER 32 Gram D.P. Shaped Charge B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit 'OBEN' gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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II.3/2316/00 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 32 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2318/00 | Perforator DYNAWELL Shaped Charge 32 Gram D.P. B1 B1 Zn B2 B2 Zn B3 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Kunststoff Metall Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit 'OBEN' gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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II.3/2134/00 | Frühzündeinheit AIM-Disk | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1809/00 | Anzündverzögerer 1.4s | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1701/00 | DYNADET-Cu-nsws-U-Sprengkurzzeitzünder 25ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1703/00 | DYNADET-Cu-nsws-U-Sprenglangzeitzünder 100ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1705/00 | DYNADET-Cu-nsws-U-Sprenglangzeitzünder 250ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1707/00 | DYNADET-Cu-nsws-U-Sprengmomentzünder NME | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1822/00 | Nichtelektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNASHOC SP |
BAM-ZNEV-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. |
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II.3/1823/00 | Nichtelektrischer Sprenglangzeitzünder DYNASHOC LP |
BAM-ZNEV-005 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. |
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II.3/1824/00 | Nichtelektrische Zündeinrichtung DYNASHOC DUODET | BAM-ZNED-001 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. |
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II.3/1825/00 | Zündverzögerer DYNASHOC | BAM-ZNEV-004 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. |
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II.3/1826/00 | Startzünder DYNASHOC | BAM-ZNEM-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Faltschachtel aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 4 Innenverpackungen und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Innenverpackungen untereinander sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. Eine Innenverpackung enthält maximal 20 Gegenstände. |
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II.3/1827/00 | Nichtelektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNASHOC SP |
BAM-ZNEV-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. |
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II.3/1828/00 | Nichtelektrischer Sprenglangzeitzünder DYNASHOC LP |
BAM-ZNEV-005 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. |
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II.3/1829/00 | Nichtelektrische Zündeinrichtung DYNASHOC DUODET | BAM-ZNED-001 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. |
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II.3/1830/00 | Zündverzögerer DYNASHOC | BAM-ZNEV-004 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. |
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II.3/1831/00 | Startzünder DYNASHOC | BAM-ZNEM-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Alfosäcke Außen: Kisten aus Pappe (4G) Zwischen den maximal 8 Alfosäcken und der Außenverpackung befinden sich 5 mm dicke HDF-Platten (nach EN 622-5), die Alfosäcke (1 oder 2 Stück) sind durch jeweils 2 Platten der gleichen Qualität getrennt. |
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II.3/1832/00 | Nichtelektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNASHOC SP |
BAM-ZNEV-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Zündeinrichtungen, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/1833/00 | Nichtelektrischer Sprenglangzeitzünder DYNASHOC LP |
BAM-ZNEV-005 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1834/00 | Nichtelektrische Zündeinrichtung DYNASHOC DUODET | BAM-ZNED-001 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zünder in Verpackungsschuhen aus Kunststoff stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen des Verpackungsschuhs gemäß Zeichnung Nr. Z1309 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Außen: Bis zu 8 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1835/00 | Zündverzögerer DYNASHOC | BAM-ZNEV-004 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zündverzögerer in je einem Verbinderblock stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1836/00 | Startzünder DYNASHOC | BAM-ZNEM-003 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Gegenstände, deren Zünder in je einem Verbinderblock stecken, sind in Alfosäcken als Innenverpackung verpackt. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1122/01 | Gasgeneratorsatz 85 N0 | BAM-PS-164 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff mit 50 kg Satz Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) oder aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Die Metallverpackungen müssen so hergestellt sein, daß eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks aufgrund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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1361-BAM-4.32 | Startzünder DYNASHOC Zündverzögerer DYNASHOC |
BAM-ZNEM-003 BAM-ZNEV-004 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1065/00 | Sprengmomentzünder So/Al/0/So7 A | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1089/00 | Brennmomentanzünder So/U/0/So7 A | BAM-ZZE-0014 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0639/00 | Treibladungspulver Rottweil R 910 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Metall Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 400 g nicht überschreiten. Die Metallverpackungen müssen so hergestellt sein, daß eine Explosionsgefahr infolge eines Anstiegs des Innendrucks aufgrund innerer oder äußerer Ursachen verhindert wird. |
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II.3/0901/00 | Zündverstärker DYNO BOOST 0,5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0556/00 | Scherwalzengranulat AA-2 SRM | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kunststoffgefäß aus elektrisch leitendem Kunststoff Füllvolumen: 30 l Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0513/00 | Raketenmotor Held 1000 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Pappe und Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0379/00 | Sprengschnur Octoslim T 190 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0510/00 | Anzündpille T 46 Alu | Zeichnungsnummer Z 624-31 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 500 Gegenstände in Behältern aus Pappe Zwischen: Abstandsstücke aus Polystyrol zwischen den Behältern Außen: Bis zu 60 Innenverpackungen in einer Kiste aus Pappe (4G) |
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II.3/0379/01 | Sprengschnur Octoslim T 190 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0140/00 | Treibladungspulver HP 38 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0141/00 | Treibladungspulver H 110 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0142/00 | Treibladungspulver H 322 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0143/00 | Treibladungspulver HS 6 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0144/00 | Treibladungspulver Universal Clays | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0079/00 | Sprengschnur Octoslim T 190 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/3747/99 | Explosivstoff Feinsthexogen RDX | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3815/99 | Sprengschnur HNS Cord PT 250 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht der Zeichnung K 829 vom 99-12-15. |
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II.3/3723/99 | Treibladungspulver ALLIANT Reloder 25 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung darf max. 500 g Pulver enthalten. |
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II.3/3726/99 | Treibladungspulver Vectan SP 11 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung darf max. 500 g Pulver enthalten. |
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II.3/3616/99 | Treibladungspulver HODGDON Lil‘ Gun | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/3618/99 | Treibladungspulver HODGDON Titegroup | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/3725/99 | Treibladungspulver HODGDON H 50 BMG | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/3570/99 | DYNADET-CU-A-Sprengkurzzeitzünder 30ms | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3574/99 | DYNADET-CU-A-Sprengmomentzünder | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3423/99 | HNS-Percussion Initiator | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 25 Anzünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrung. Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A). Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 828. |
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II.3/3311/99 | Weichmachergemisch DNDA 57 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Metall Zwischen: Fässer aus Metall Außen: Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) Sperrholz (1D) Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) massiven Kunststoffen (4H2) Der Fassungsraum der Innenverpackungen darf nicht größer sein als 5 Liter. Die Innenverpackungen müssen mit saugfähigem und nicht brennbarem Polstermaterial umgeben sein. Die Menge des saugfähigen Polstermaterials muss ausreichend sein, um die enthaltene Flüssigkeit vollständig aufzusaugen. Die Zwischenverpackungen müssen dicht sein. |
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II.3/3219/99 | Airbag-Hybridgasgenerator APHS-2 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3012/99 | Treibladungspulver Accurate XMR 2015 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/3013/99 | Treibladungspulver Accurate XMP 5744 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Die Nettoexplosivstoffmasse je Innenverpackung darf 500 g nicht überschreiten. Zwischen : nicht erforderlich Außen: Kiste aus Pappe (4 G) |
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II.3/2920/99 | elektronischer Sprengzünder SEISMOTRONIC | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2776/99 | SINCO A2 - Gassatztabletten für Gasgeneratoren | BAM-PS-163 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: bis zu 10 kg in Behältern oder Säcken aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Stahl (4A) Aluminium (4B) Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) oder Innen: bis zu 50 kg in einem Sack aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) |
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II.3/2804/99 | NOBELIT 2160 E | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2806/99 | NOBELIT 2160 EP | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2808/99 | NOBELIT 2000 | 1.1D |
Verpackungsmethode:
Versandverpackung |
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II.3/2601/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-24 (Pellets) | BAM-PS-158 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2604/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-24 (Pulver) | BAM-PS-159 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2607/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-24A (Pellets) | BAM-PS-160 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2610/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-24A (Pulver) | BAM-PS-161 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2561/99 | Explosivstoff Hexogen, angefeuchtet mit mindestens 15 Masse-% Wasser/Ethanol (10/90) |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/2465/99 | Treibladungspulver Bullseye | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2427/99 | Zündverstärker TAT-Booster | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2470/99 | DW-Zünder mit Widerständen | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2483/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 1018 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2484/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 1019S | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2485/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 1015 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2486/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 0015FDV | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2487/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 0015FD | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2488/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 0026FD | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2489/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 0015FDE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2490/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 0026FDE | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2491/99 | elektrische Sprengmomentzünder Dynawell 2026 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2492/99 | U-Sprengkurzzeitzünder SEISMO 90 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2493/99 | U-Sprengmomentzünder 5A UDD-S, 300bar | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 28 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 827. |
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II.3/2392/99 | Zündverstärker DYNO BOOST 1,0 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2393/99 | Zündverstärker DYNO BOOST 1,7 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2233/99 | Treibladungspulver C/S 0600 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 29 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2011/99 | Anzündpille T 43 mit Wendelträger und Leitung | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 100 Gegenstände in einer Faltschachtel aus Pappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: Bis zu 20 Faltschachteln in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/1957/99 | Sprengstoff Emulgit LWC 20 AN | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1964/99 | Sprengstoff Emulgit LWC 10 AN | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1966/99 | Sprengstoff Emulgit LWC Al | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1756/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-13 (Pellets) | BAM-PS-154 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1757/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-13 (Pulver) | BAM-PS-155 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1758/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-13A (Pellets) | BAM-PS-156 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1759/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-13A (Pulver) | BAM-PS-157 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Pappe (1G) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1459/99 | Sprengschnur HNS SLIM PT 250 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/2899/99 | Diguanidinium-5,5´-azotetrazolat | BAM-PS-132 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2900/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Pulver) | BAM-PS-113 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2901/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Pellets) | BAM-PS-114 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2902/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Pellets) | BAM-PS-117 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2903/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Ringe) | BAM-PS-119 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2904/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Ringe) | BAM-PS-121 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2905/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Ringe) | BAM-PS-123 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2906/99 | Gaserzeugende Mischung MGO 50201 (Ringe) | BAM-PS-125 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2907/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Pulver) | BAM-PS-115 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2908/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Pellets) | BAM-PS-116 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2909/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Pellets) | BAM-PS-118 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2910/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Ringe) | BAM-PS-120 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2911/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Ringe) | BAM-PS-122 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2912/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Ringe) | BAM-PS-124 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2913/99 | Gaserzeugende Mischung MBC 40101 (Ringe) | BAM-PS-126 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 1 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1183/99 | Elektronischer Sprengzünder GLOBALDET | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1046/99 | Lenkeinheit (Guidance and Control Unit, GCU,WGU-43 (B)) | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1047/99 | Battery, Thermal, System Power,Zeichnungsnummer 2711727 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1048/99 | Battery, Thermal, System Activation,Zeichnungsnummer 2848404 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1049/99 | Boottle Cutter, Electro-Explosive,Zeichnungsnummer 2803444 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0671/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-16 B (Pellets) | BAM-PS-148 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1307/99 | Nichtelektrische Kurzzeitzünder INDETSHOCK MS 25/50 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1308/99 | Nichtelektrische Zündverzögerer INDETSHOCK SURFACE | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1310/99 | Nichtelektrische Kurzzeitzünder INDETSHOCK MS 25/50T |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1357/99 | Treibladungspulver C/S 0400 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2). Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 29 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2193/99 | Treibladungspulver V/Np 0704 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0149/99 | Treibladungspulver C/S 0400 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2). Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0151/99 | Treibladungspulver C/S 0600 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2). Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 29 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1091/98 | Treibladungspulver V/Np 0700 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0087/99 | Raketenmotoren für Flugmodelle A 8-2 A 8-3 A 8-4 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Pappe und Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0088/99 | Raketenmotoren für Flugmodelle B 4-3 B 4-4 B 4-5 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Pappe und Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0089/99 | Raketenmotoren für Flugmodelle C 6-3 C 6-4 C 6-5 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe Pappe und Kunststoff Säcke aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0090/99 | Raketenmotor für Flugmodelle D 7-3 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0113/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-10 (Pellets) | BAM-PS-086 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0114/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-15 (Pellets) | BAM-PS-101 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0115/99 | Airbag-Treibstoff 7-Z001-01 (Ringe) | BAM-PS-088 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0116/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-16 (Pellets) | BAM-PS-103 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0117/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-17 (Pellets) | BAM-PS-111 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0118/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-18 (Ringe) | BAM-PS-110 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0119/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-19 (Pellets) | BAM-PS-106 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0120/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-20 (Pellets) | BAM-PS-134 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0121/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-21 (Pellets) | BAM-PS-136 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0316/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-11 (Pellets) | BAM-PS-087 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0317/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-12 (Pellets) | BAM-PS-093 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0318/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-14 (Pellets) | BAM-PS-099 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0319/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-14A (Pellets) | BAM-PS-100 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0320/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-15A (Pellets) | BAM-PS-102 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0321/99 | Airbag-Treibstoff 7-Z001-01 (Pellets) | BAM-PS-089 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0322/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-16A (Pellets) | BAM-PS-104 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0323/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-17 (Ringe) | BAM-PS-112 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0324/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-18 (Pellets) | BAM-PS-105 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0325/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-19 (Ringe) | BAM-PS-107 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0326/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-19A (Pellets) | BAM-PS-108 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0327/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-19A (Ringe) | BAM-PS-109 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0328/99 | Airbag-Treibstoff 7-P001-20 (Ringe) | BAM-PS-135 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0329/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-21 (Ringe) | BAM-PS-137 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0330/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-21A (Pellets) | BAM-PS-138 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0331/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-21A (Ringe) | BAM-PS-139 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1113/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-23 (Pellets) | BAM-PS-142 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1116/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-23 (Pulver) | BAM-PS-146 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1119/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-23 A (Pellets) | BAM-PS-143 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1122/98 | Airbag-Treibstoff 7-P001-23 A (Pulver) | BAM-PS-147 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1081/98 | Treibladungspulver C 5740 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1083/98 | Treibladungspulver V/NP 0705 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Densa-Verpackung (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1085/98 | Treibladungspulver S 5360 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2). Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1087/98 | Treibladungspulver C 5650 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1089/98 | Treibladungspulver C/S 0200 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Kombinationsverpackung aus Kunststoffgefäß mit Außenverpackung aus Pappe in Kistenform (6HG2) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 7 kg nicht überschreiten. |
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II.3/1001/98 | Sprengschnur Hexacord PT 150 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Ein Wellpappekarton dient als Zwischenverpackung. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe (4G) zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K556 vom 25.09.1998. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/1002/98 | Sprengschnur Hexacord PT 150 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Ein Wellpappekarton dient als Zwischenverpackung. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe (4G) zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K556 vom 25.09.1998. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/1003/98 | Sprengschnur Octocord PT 165 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Ein Wellpappekarton dient als Zwischenverpackung. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe (4G) zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K556 vom 25.09.1998. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/1004/98 | Sprengschnur Octocord PT 165 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Ein Wellpappekarton dient als Zwischenverpackung. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe (4G) zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K556 vom 25.09.1998. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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II.3/0867/98 | HNS-Percussion Initiator | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Je ein Gegenstand in einer leitfähigen Packtüte in einem Loch in dem Einsatz zur Einschlagverpackung Zwischen: Zwei Einschlagverpackungen mit je 25 Gegenständen in einem Alfosack Außen: Je ein Alfosack in einer Kiste aus Pappe (4G) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 781. |
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II.3/0886/98 | Airbag-Treibstoff 7-Z001-02 (Pellets) | BAM-PS-140 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0898/98 | Airbag-Treibstoff 7-Z001-02 (Ringe) | BAM-PS-141 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0804/98 | Electronic Igniter EIST | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Aufnahme-Block aus Multiplex-Siebdruckplatten Zwischen: Nicht erforderlich Außen: Kisten aus Stahl (4A) Die Verpackung muß dem Zeichnungssatz K 787 vom 15.03.1995 entsprechen. |
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II.3/0830/98 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 1015E HMX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 555. |
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II.3/0904/98 | Sprengmomentzünder DYNAWELL 1015E RDX | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: 25 Zünder in einem Aufnahmeblock aus Sperrholz mit Bohrungen Außen: Ein Aufnahmeblock in einer Kiste aus Stahl (4A) Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 555. |
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II.3/0422/98 | Sprengstoff THO-GUR | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0423/98 | Treibladungspulver Nigu 7-Loch | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/0471/98 | Anzündpille T 45 mit Leitung | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Innen: Faltschachtel aus Pappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: bis zu 5 Faltschachteln in Kisten aus Pappe (4G) |
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II.3/0479/98 | Sprengschnur Octocord T 190 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770 vom 02.03.1993, Änderung C vom 26.06.1997. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur, biegsam müssen befestigt sein. |
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II.3/0650/98 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1000, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2285/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1001, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2286/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1002, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2287/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1003, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2288/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1004, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2289/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1005, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2290/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1006, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2291/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1007, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2292/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1008, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/2293/99 | Airbag-Treibstoff (Pellets) EP-1009, Maße: Durchmesser 4 bis 8 mm Höhe 1,5 bis 6 mm | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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II.3/0003/98 | Sprengschnur Octocord T 190 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur müssen befestigt sein. |
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1943-BAM-II.31 | Sprengstoff Hexoblast 50 oder Military Dynamite M1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1835-BAM-II.31 | Treibladungspulver S6380, US Benite Strands NSP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1985-BAM-II.31 | Anzündpille T 7 mit Leitung | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: bis zu 1000 Anzündpillen in einer Faltschachtel aus Pappe Zwischen: nicht erforderlich Außen: bis zu 10 Faltschachteln in Kisten aus Pappe (4G) |
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1941-BAM-II.33 | Bolzenschneider SL 1056 mit Kartusche PC 154 HI-SHEAR BOLT CUTTER SL 1056 with PRESSURE CARTRIDGE PC 1540 |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1902-BAM-II.31 | Sprengschnur Dynacord 16 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/1808/00 | Anzündverzögerer 1.5s | M 1764 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1865-BAM-II.31 | Treibladungspulver TITEGROUP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung darf max. 500 g enthalten. |
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1986-BAM-II.31 | Anzündpille T 31 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 100 Anzündpillen in einer Halsschachtel aus Pappe Zwischen: Abstandsstücke aus Styropor zwischen den einzelnen Schachteln Außen: Bis zu 60 Halsschachteln in Kisten aus Pappe (4G) |
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1840-BAM-II.31 | Sprengkörper DIAMEX 165 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1843-BAM-II.31 | Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel MS Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel Unidet U-450 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel Unidet U-475 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel Unidet U-500 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel SL 25 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel SL 42 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel SL 67 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel SL 109 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel SL 176 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel LP |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Bis zu 10 Zündeinrichtungen, deren Zünder in Spezialzünderbehältern aus Kunststoff stecken, sind in vakuumverschlossenen Aluminiumbeuteln als Innenverpackung verpackt. Die Abstände zwischen den Röhrchen zur Aufnahme der Zünder und ihre Wanddicke müssen mindestens denen der Spezialzünderbehälter gemäß Zeichnung Nr. TB 176 (s. Anlage zu diesem Bescheid) entsprechen. Zwischen: nicht erforderlich Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen sind in einer Kiste aus Pappe (4G) verpackt. Die Ausrichtung der Innenverpackungen (Zünderbehälter jeweils auf eine Schmalseite der Außenverpackung gerichtet) ist alternierend. |
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1854-BAM-II.31 | Sekundärsprengstoffzünder PL 438 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1830-BAM-II.31 | Prüfzünder PETN 0,6g Prüfzünder PETN 0,175g Prüfzünder PETN 0,25g Prüfzünder PETN 0,45g Prüfzünder 0,375g PETN |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3059/99 | Satzauslöser I, Typ 15 (Zeichnungsnummer Z 1193) |
1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1855-BAM-II.31 | Anzündhütchen EL205 Anzündhütchen EL215 Anzündhütchen EL235 Anzündhütchen EL245 Anzündhütchen EL255 Anzündhütchen EL275 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1816-BAM-II.31 | Sprengschnur Octocord PT 165 Sprengschnur Hexacord T 150 Sprengschnur HNS Cord PT 250 Sprengschnur Octocord PT 185 |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770 vom 02.03.1993, Änderung A vom 30.09.1993. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur, biegsam müssen befestigt sein. |
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1817-BAM-II.31 | Sprengschnur Octocord PT 165 Sprengschnur Hexacord PT 150 |
1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Die Spulen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen und, wie bei einzeln verpackten Spulen, allseitig von drei Papplagen zu umgeben. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K779 vom 23.07.1993 bzw. der Zeichnung K 786 BL. 1 vom 19.04.1994. Die Enden der Sprengschnur müssen dicht verschlossen sein, z. B. mit Hilfe einer Verschlußeinrichtung, die so fest verschlossen ist, daß kein explosiver Stoff entweichen kann. Die Enden der Sprengschnur, biegsam müssen befestigt sein. |
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1815-BAM-II.31 | Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel LP | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1814-BAM-II.31 | Treibladungspulver N 150 Treibladungspulver 20N29 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff; Inhalt: ca. 1000 g Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1803-BAM-II.31 | Sprengmomentzünder Dynawell 1015E RDX Sprengmomentzünder Dynawell 1015E HMX |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit Pappröhren zur Aufnahme je eines Zünders Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1833-BAM-II.31 | VECTAN-Schwarzpulverpreßling Kaliber 36 VECTAN-Schwarzpulverpreßling Kaliber 44/45 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Papprohr mit einer Mindestwand- dicke von 1,75 mm zur Aufnahme von maximal 12 Preßlingen Zwischen: Kiste aus Pappe zur Aufnahme von 4 Innenverpackungen Außen: Kiste aus Pappe (4G) zur Aufnahme von 10 Zwischenverpackungen |
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1799-BAM-II.31 | Momentzünder 0-HU Kurzzeitzünder DEM-HU Langzeitzünder DED-HU Langzeitzünder DEP-HU Momentzünder 0-U Kurzzeitzünder DEM-U Langzeitzünder DED-U Langzeitzünder DEP-U |
BAM-ZEMHU-004 BAM-ZEVHU-009 BAM-ZEVHU-010 BAM-ZEVHU-011 BAM-ZEMU-014 BAM-ZEVU-015 BAM-ZEVU-012 BAM-ZEVU-014 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1648-BAM-II.32 | Treibladungspulver Vectan SP 2 PRACTICAL Treibladungspulver Vectan SP 3 Treibladungspulver Vectan SP 7 Treibladungspulver Vectan SP 10 Treibladungspulver Vectan Ba 9 Treibladungspulver Vectan Ba 10 Treibladungspulver Vectan Tubal 2000 Treibladungspulver Vectan Tubal 3000 Treibladungspulver Vectan Tubal 5000 Treibladungspulver Vectan Tubal 7000 Treibladungspulver Vectan Tubal 8000 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Zylinder aus Pappe mit Metallboden und -deckel, Volumen ca. 1200 ml, Nettomasse ca. 500 g Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1792-BAM-II.31 | Perforator BAKER 16 Gram D.P. Steel RDX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Steel HMX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Steel HNS Perforator BAKER 16 Gram D.P. Zinc RDX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Zinc HMX |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1794-BAM-II.31 | Perforator BAKER 16 Gram D.P. Super Jet Steel RDX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Super Jet Steel HMX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Super Jet Steel HNS Perforator BAKER 16 Gram D.P. Super Jet Zinc RDX Perforator BAKER 16 Gram D.P. Super Jet Zinc HMX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel RDX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel HMX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel HNS Perforator BAKER 61 Gram G.P. Zinc RDX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Zinc HMX Perforator BAKER Shaped Charge 17 Gram D.P. Steel RDX Perforator BAKER Shaped Charge 17 Gram D.P. Steel RDX Perforator BAKER Shaped Charge 17 Gram D.P. Steel RDX Perforator BAKER Shaped Charge 17 Gram D.P. Steel RDX Perforator BAKER Shaped Charge 17 Gram D.P. Steel RDX |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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3067-BAM-II.31 | Airbag-Treibstoff 7-P855-00 (Pellets) | BAM-PS-095 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Fässer aus Pappe (1G) Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Sperrholz (4D) Holzfaserwerkstoffen (4F) Pappe (4G) Die Nettoexplosivstoffmasse je Versandstück darf 100 kg nicht überschreiten. |
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1839-BAM-II.31 | Perforator BAKER 61 Gram G.P. Zinc RDX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel HNS Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel HMX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Steel RDX Perforator BAKER 61 Gram G.P. Zinc HMX |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Hülsen aus Pappe Unterteilende Trennwände in der Außenverpackung Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, müssen die konischen Höhlungen nach unten gerichtet und das Versandstück mit "OBEN" gekennzeichnet sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, müssen die konischen Höhlungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslösung möglichst gering zu halten. |
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1785-BAM-II.31 | Sprengschnur Octocord PT 185 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1790-BAM-II.31 | nsws-U-Sprengmomentzünder Z 1015 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1783-BAM-II.31 | Sprengmomentzünder A-0-HU Sprengkurzzeitzünder A-DEM-HU-25 |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1942-BAM-II.31 | Anzündklebeband (TAPEMATCH®) | BAM-ZZS-0010 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1842-BAM-II.31 | Airbag-Nitramin-Treibladungspulver NL009 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1771-BAM-II.31 | Nitroguanidin, trocken | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1766-BAM-II.31 | Treibladungspulver Hodgdon H 50BMG | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung darf max. 500 g enthalten. |
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1756-BAM-II.31 | Sprengkörper SL 1 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1757-BAM-II.31 | nsws seismischer Sprengzünder Typ U-S 5A nsws seismischer Sprengzünder Typ UD-S 5A nsws Sprengzünder Typ UD |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1776-BAM-II.31 | Goldregenpulver 49 %, 0.3 - 1.5 mm Goldregenpulver 49 %, Mehl bis 0.68 mm |
BAM-PS-059 BAM-PS-059 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Variante 1 (1.3 G): Innen: bis zu 2.0 kg in Behältern aus Pappe oder bis zu 2.5 kg in Polyethylenbeuteln Zwischen: nicht erforderlich Außen: bis zu 10 Innenverpackungen in Fässern aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Pappe (4G) Variante 2 (1.1 D): Innen: Säcke aus Papier, aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, gummiert; Behälter aus Holz, aus Metall, aus Pappe oder aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Stahl (4A), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Naturholz mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F), aus Pappe (4G) oder aus massiven Kunststoffen (4H2); Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2), aus Aluminium mit abnehmbarem Deckel (1B2) oder aus Pappe (1G) |
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1755-BAM-II.31 | Sprengstoff Gelatine-Donarit D | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1745-BAM-II.31 | Sprengschnur Octocord PT 185 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770 vom 02.03.1993, Änderung A vom 30.09.1993. |
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1784-BAM-II.31 | Anzündmischung IM 1 (Granulat) Anzündmischung IM 1/1 (Granulat) Anzündmischung IM 2 (Granulat) |
BAM-PS-096 BAM-PS-097 BAM-PS-098 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 1.0 kg in Behältern aus Pappe oder aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: bis zu 6 Innenverpackungen in Fässern aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Pappe (4G) |
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1760-BAM-II.31 | Airbag-Treibstoff BA-7-P855-00 (Pellets) | BAM-PS-095 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 60 kg in Behältern oder Säcken aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: eine Innenverpackung in Fässern aus Kunststoff (1H2) oder aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Stahl (4A) oder aus Aluminium (4B), oder Naturholz, einfach (4C1) oder aus Sperrholz (4D) oder Holzfaserwerkstoffen (4F) oder aus Pappe (4G) |
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II.3/3057/99 | Anzündverzögerer A/O.1s mit verstärkter Ladung (Zeichnungsnummer M 1785) |
1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1731-BAM-II.31 | DYNADET-HU-Sprenglangzeitzünder 100ms DYNADET-U-Sprenglangzeitzünder 100ms DYNADET-A-Sprenglangzeitzünder 100ms DYNADET-sws-A-Sprengmomentzünder NME DYNADET-sws-A-Sprengkurzzeitzünder 30 ms NME DYNADET-CU-Al-Sprenglangzeitzünder 100ms DYNADET-sws-TE-Sprengkurzzeitzünder 30ms |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1730-BAM-II.31 | elektronischer Sprengzünder DYNATRONIC sws elektronischer Sprengzünder DYNATRONIC sws/T |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1729-BAM-II.31 | Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel U-450 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel U-475 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel U-500 Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel MS Nichtelektrische Zündeinrichtung Nonel Unidet UB |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1726-BAM-II.31 | Sprengmomentzünder Dynawell 1015E RDX | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1725-BAM-II.31 | Detonator DM 1067 A1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kisten aus Pappe mit unterteilenden Trennwänden Zwischen: -- Außen: Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) Zur Sicherung gegen gegenseitiges Berühren der Detonatoren ist das Unterteil gemäß Zeichnung Nr. M 1628-10.2 vom 17.11.89 zu verwenden. Die Innenverpackungen müssen von der Außenverpackung durch einen Zwischenraum von mindestens 25 mm getrennt sein, der mit Polstermaterial gefüllt sein muß. |
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1711-BAM-II.31 | Kassettenbombe CBU-71 A/B Kassettenbombe CBU-71 / B Kassettenbombe CBU-52 B/B Kassettenbombe CBU-58 / B Kassettenbombe CBU-58 A/B |
1.2D |
In folgender besonderen Verpackung: Container-Typ MK-427 |
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1708-BAM-II.31 | nsws-U-Sprengkurzzeitzünder 25ms / Z 684 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1701-BAM-II.31 | Pyrotechnischer Simulator MGSS Pyrotechnischer Simulator DIFCUE |
1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1707-BAM-II.31 | Sprengmomentzünder (Scherkapsel) TL 2 / Z 428 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1697-BAM-II.31 | Treibladungspulver N 105 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff; Inhalt: ca. 500 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1699-BAM-II.31 | Treibladungspulver ALLIANT Bullseye Treibladungspulver ALLIANT Unique Treibladungspulver ALLIANT Red Dot Treibladungspulver ALLIANT Green Dot Treibladungspulver ALLIANT Blue Dot Treibladungspulver ALLIANT Herco Treibladungspulver ALLIANT 2400 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 7 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 12 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 15 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 19 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 22 Treibladungspulver ALLIANT American Select Smokeless Powder Treibladungspulver ALLIANT Power Pistol Smokeless Powder |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff; Inhalt: ca. 450 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1809-BAM-II.31 | Brennmomentzünder (Brückenzünder U) Brennmomentzünder (Brückenzünder A) |
BAM-ZZE-0007 BAM-ZZE-0008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1698-BAM-II.31 | Treibladungspulver N 150 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff; Inhalt: ca. 1000 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1746-BAM-II.31 | Goldregenpulver 49 %, 0,3 - 1,5 mm | BAM-PS-059 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 10 kg in Behältern aus Pappe; Die Innenverpackung muss dicht verschlossen sein. Außen: eine Innenverpackung in Fässern aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Pappe (4G) |
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1695-BAM-II.31 | Nichtelektrischer Sprengmomentzünder 0ms / Z903 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1696-BAM-II.31 | Detonator, Anstich mit Verzögerung (18sec) / M1762 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1694-BAM-II.31 | Preßling HW 95/5 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1693-BAM-II.31 | Treibladungspulver ALLIANT Bullseye Treibladungspulver ALLIANT Unique Treibladungspulver ALLIANT Red Dot Treibladungspulver ALLIANT Green Dot Treibladungspulver ALLIANT Blue Dot Treibladungspulver ALLIANT Herco Treibladungspulver ALLIANT 2400 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 7 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 12 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 15 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 19 Treibladungspulver ALLIANT Reloder 22 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Kunststoff; Inhalt: ca. 450 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1683-BAM-II.31 | Explosivstoff Hexolit (TNT 30 - 50%; Hexogen 70 - 50%) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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II.3/3061/99 | Satzauslöser I (Zeichnungsnummer Z 649) |
1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1664-BAM-II.32 | Treibladungspulver N 105 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff; Inhalt: ca. 1000 g Zwischen:- Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1675-BAM-II.32 | Brandsatz BS 1/3 | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Gefäße aus Metall oder aus Kunststoff (elektrisch leitfähig) Außen: Kisten aus Naturholz, einfach (4C1) mit unterteilenden Wänden |
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1662-BAM-II.32 | Treibladungspulver Kemira N 540 Treibladungspulver Kemira N 550 Treibladungspulver Kemira N 560 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff; Inhalt: ca. 1000 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1768-BAM-II.31 | Airbag-Treibstoff BA-7-P001-10 (Pellets) Airbag-Treibstoff BA-7-P001-11 (Pellets) Airbag-Treibstoff BA-7-P001-12 (Pellets) Airbag-Treibstoff BA-7-Z001-01 (Pellets) Airbag-Treibstoff BA-7-ZP001-01 (Ringe) |
BAM-PS-086 BAM-PS-087 BAM-PS-093 BAM-PS-089 BAM-PS-088 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 60 kg in Behältern oder Säcken aus Kunststoff Außen: eine Innenverpackung in Fässern aus Kunststoff (1H2) oder aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Stahl (4A) oder aus Aluminium (4B), oder Naturholz, einfach (4C1) oder aus Sperrholz (4D) oder Holzfaserwerkstoffen (4F) oder aus Pappe (4G) |
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1649-BAM-II.32 | Polynitropolyphenylen (PNP) | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1679-BAM-II.31 | Treibladungspulver Olin 231 Treibladungspulver Olin 296 Treibladungspulver Olin 540 Treibladungspulver Olin 571 Treibladungspulver Olin WST Treibladungspulver Olin WSL Treibladungspulver Olin WSF Treibladungspulver Olin WAP Treibladungspulver Olin WMR Treibladungspulver Olin 748 Treibladungspulver Olin 760 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Weißblech; Inhalt: ca. 450 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1774-BAM-II.31 | PYROPAK-LCZD-Brennmomentzünder (Brückenzünder A) | BAM-ZZE-0005 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe, aus Holz, aus Metall oder aus Kunststoff; Einwickler aus Papier; Horden mit unterteilenden Wänden aus Kunststoff Zwischen: nicht erforderlich Außen: Kisten aus Stahl (4A), aus Aluminium (4B), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F), aus Pappe (4G) oder aus massiven Kunststoffen (4H2) |
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1654-BAM-II.32 | Trinitrophenol (Pikrinsäure), mit mindestens 30 Masse-% Wasser | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Pappe (1G) Nettoexplosivstoffmasse (Trockensubstanz) je Versandstück: max. 45 kg |
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1638-BAM-II.32 | Treibladungspulver Accurate No. 2 Treibladungspulver Accurate No. 5 Treibladungspulver Accurate No. 7 Treibladungspulver Accurate No. 9 Treibladungspulver Accurate 1680 Treibladungspulver Accurate 2230 Treibladungspulver Accurate 2460 Treibladungspulver Accurate 2520 Treibladungspulver Accurate 3100 Treibladungspulver Accurate 4350 Treibladungspulver Accurate 8700 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Dosen aus Kunststoff mit rechteckigem Grundriß und Kunststoffdeckel, Halsdurchmesser 43 mm, Volumen ca. 1000 ml, Nettomasse ca. 500 g Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1663-BAM-II.32 | Anzündpille T7 mit 20 cm Kupferdraht (1.2 - 1.4 Ohm) Anzündpille T24 mit Leitung (1.2 - 1.4 Ohm) |
Ausnahmebew. Nr. 140/94 A Ausnahmebew. Nr. 189/95 A | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Gefäße aus Pappe, aus Metall oder aus Holz; Einwickler aus Papier; Horden aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaser und Holzspan (4F), aus Stahl (4A) oder aus Aluminium (4B) |
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1640-BAM-II.32 | Trinitroresorcin (Styphninsäure), wassergesättigt | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff Außen: Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel (1H2) |
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1722-BAM-II.31 | Sprengschnur HNS Cord PT 250 Sprengschnur Hexacord T 150 Sprengschnur Octocord PT 165 Sprengschnur Octocord PT 185 Sprengschnur Hexacord PT 150 Sprengschnur Hexacord PT 150ST Sprengschnur Octoslim PT 185 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770. |
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1634-BAM-II.32 | Treibladungspulver T1/S 1000 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1635-BAM-II.32 | Nitrocellulose DL (NCL, DL) wasserfeucht, Sprengmittelqualität | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Die wasserfeuchte Nitrocellulose ist in Fässern aus Pappe der Codierung 1G zu verpacken. Die Nettomasse der feuchten Nitrocellulose beträgt ca. 25 kg. |
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1633-BAM-II.32 | Treibladungspulver N 350 Treibladungspulver N 540 Treibladungspulver N 550 Treibladungspulver N 560 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Kanister aus Kunststoff; Inhalt: ca. 500 g; Volumen der Innenverpackung: ca. 1350 ml; Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 580 g. Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1595-BAM-II.32 | elektronischer Sprengzünder DYNATRONIC N2 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1593-BAM-II.32 | nsws HU-Sprenglangzeitzünder 250ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1594-BAM-II.32 | DYNADET-sws-TE-Sprengkurzzeitzünder DYNADET-sws-TE-Sprenglangzeitzünder 500ms DYNADET-sws-TE-Sprengmomentzünder NME |
1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1592-BAM-II.32 | DYNADET-TE-Sprenglangzeitzünder 500ms | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1603-BAM-II.32 | Knallgeschoß 15 mm | BAM-PMII-0079 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Bis zu 50 Gegenstände werden in Styroporeinsätzen so festgelegt, dass sich die Zünderseite entgegengesetzt der umgebenden Gegenstände befindet. Eine Innenverpackung wird mit einem Behälter aus Pappe allseitig umschlossen. Zwischen: Zwischen den einzelnen Innenverpackungen und zwischen den einzeln Innenverpackungen und der Außenverpackung werden Trennwände aus 5 mm Wellpappe eingelegt. Hohlräume werden mit gerollter Wellpappe ausgefüllt. Außen: Bis zu 10 Innenverpackungen werden mit einer Kiste aus Pappe (4G) allseitig umschlossen. |
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1589-BAM-II.32 | Bleitrinitroresorzinat, angefeuchtet mit 50% Ethanol/Wasser | 1.1A |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1577-BAM-II.32 | Pulverrohmasse, hexogenhaltig | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1578-BAM-II.32 | Pulverrohmasse | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1581-BAM-II.32 | Treibladungspulver D511 Treibladungspulver M6 (US) Treibladungspulver D6020 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1680-BAM-II.31 | Treibladungspulver Olin 231 Treibladungspulver Olin 296 Treibladungspulver Olin 540 Treibladungspulver Olin 571 Treibladungspulver Olin WST Treibladungspulver Olin WSL Treibladungspulver Olin WSF Treibladungspulver Olin WAP Treibladungspulver Olin WMR Treibladungspulver Olin 748 Treibladungspulver Olin 760 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Behälter aus Weißblech; Inhalt: ca. 450 g Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1669-BAM-II.32 | Anzündhütchen elektrisch EL 169 Anzündhütchen elektrisch EL 6 Anzündhütchen elektrisch EL 7 Anzündhütchen elektrisch EL 13 Anzündhütchen elektrisch EL 16 Anzündhütchen elektrisch EL 34 Anzündhütchen elektrisch EL 35 Anzündhütchen elektrisch EL 36 Anzündhütchen elektrisch EL 40 Anzündhütchen elektrisch EL 51 Anzündhütchen elektrisch EL 58 Anzündhütchen elektrisch EL 65 Anzündhütchen elektrisch EL 115 Anzündhütchen elektrisch EL 134 Anzündhütchen elektrisch M52 A3 B1 |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Gefäße aus Pappe, aus Metall oder aus Holz; Einwickler aus Papier; Horden aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F), aus Stahl (4A) oder aus Aluminium (4B) |
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1561-BAM-II.32 | Verzögerungskörper, geladen, Intervall 25 ms | gemäß Zeichnung Z 1002 vom 31.05.1995 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Horde aus Polystyrol mit Löchern (seitlicher Abstand mind. 19 mm) zur Aufnahme je eines Verzögerungskörpers Zwischen: Kiste aus Pappe Außen: Kiste aus Pappe (4G) Eine Innenverpackung darf nicht mehr als 100 Verzögerungskörper, eine Zwischenverpackung nicht mehr als 5 volle Polystyrolhorden, eine Außenverpackung nicht mehr als 2 Zwischenverpackungen enthalten. In der Zwischenverpackung ist die oberste gefüllte Horde mit einer leeren Horde abzudecken. Der Zwischenraum zwischen den Zwischenverpackungen und der Außenverpackung von 25 mm ist mit Polsterstoffen auszufüllen. |
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1563-BAM-II.32 | Hexogen-Preßkörper | gemäß Zeichnung Z 1014 vom 06.07.1995 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1579-BAM-II.32 | DW-Zünder mit Widerständen Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 1018 Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 1019S Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 1015 Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 0015FDV Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 0015FD Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 0026FD Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 0015FDE Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 0026FDE Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 2026 |
ZEMA 2 gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen gemäß den in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hinterlegten Unterlagen | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Aufnahme-Block aus Multiplex Siebdruckplatten Außen: Stahlblechkiste (4A) Die Verpackung muß dem Zeichnungssatz K 787 vom 15.03.1995 entsprechen. |
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1580-BAM-II.32 | Treibladungspulver LOVEX S-012 Treibladungspulver LOVEX S-040 Treibladungspulver LOVEX S-055 Treibladungspulver LOVEX S-060 Treibladungspulver LOVEX S-065 Treibladungspulver LOVEX S-070 Treibladungspulver LOVEX D-032 Treibladungspulver LOVEX D-033 Treibladungspulver LOVEX D-034 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Dosen aus Metall mit Kunststoffverschluß, Volumen ca. 1000 ml Zwischen: - Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1632-BAM-II.32 | Treibladungspulver Accurate No. 2 Treibladungspulver Accurate No. 5 Treibladungspulver Accurate No. 7 Treibladungspulver Accurate No. 9 Treibladungspulver Accurate 1680 Treibladungspulver Accurate 2230 Treibladungspulver Accurate 2460 Treibladungspulver Accurate 2520 Treibladungspulver Accurate 3100 Treibladungspulver Accurate 4350 Treibladungspulver Accurate 8700 Treibladungspulver Scot Solo 1000 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Dosen aus Kunststoff mit rechteckigem Grundriß und Kunststoffdeckel, Halsdurchmesser 43 mm, Volumen ca. 1000 ml, Nettomasse ca. 500 g Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1552-BAM-II.32 | U-Sprengmomentzünder Seismic 5A UDD-S, 300bar | gemäß Zeichnung Z 748 vom 22.01.1987, Änderung A vom 10.05.1990 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1400-BAM-II.32 | elektrischer TE-Sprengkurzzeitzünder 25 ms | gemäß Zeichnung Z 1005 vom 23.05.1995 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1401-BAM-II.32 | elektrischer TE-Sprengmomentzünder | gemäß Zeichnung Z 1006 vom 23.05.1995 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1403-BAM-II.32 | nichtelektrischer Zünder DUODET nichtelektrischer Zünder LP nichtelektrischer Zünder SP |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1554-BAM-II.32 | Elektrischer Sprengmomentzünder Dynawell 2026 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:25 Zünder sind einzeln in Stahlrohren verpackt in einer Blechkiste als Zwischenverpackung. Eine Blechkiste ist in einer Kiste aus Naturholz, einfach (4C1). |
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1558-BAM-II.32 | Treibladungspulver Varget | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innenverpackung: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel. Inhalt: ca. 450 g Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 520 g |
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1559-BAM-II.32 | Pulver Pyrodex Select | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innenverpackung: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel. Inhalt: ca. 400 g Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 470 g |
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1397-BAM-4.32 | Treibladungspulver 5/7 Treibladungspulver 11/7 Treibladungspulver 12/7 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1575-BAM-II.32 | Jagdschwarzpulver Nr. 1 Jagdschwarzpulver Nr. 2 Jagdschwarzpulver Nr. 3 Jagdschwarzpulver Nr. 4 Jagdschwarzpulver Nr. 5 Zündkraut |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Pappe; Einwickler aus Kraftpapier oder aus Wachspapier Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F) |
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1395-BAM-4.32 | Zündverstärker Austin Brown Booster | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1667-BAM-II.32 | Auslöser, Gas mit Verzögerung M1755 Anzündverzögerung 60 ms für Lfz, 2" x 1" |
Ausnahmebew. Nr. 234/96 A Ausnahmebew. Nr. 233/96 A | 1.1G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Gefäße aus Pappe, aus Metall, aus Holz oder aus Kunststoff Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaser und Holzspan (4F), aus Stahl (4A) oder aus Aluminium (4B) |
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1378-BAM-4.32 | Treibladungspulver M 3300 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung: Innen: Flaschen aus Kunststoff mit Schraubdeckel. Inhalt: ca. 500 g Volumen der Innenverpackung: ca. 1000 ml Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1631-BAM-II.32 | Airbag-Treibstoff bzw. Airbag-Pellets BA-7-Z001-01 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 100 kg in Behältern aus Kunststoff Außen: eine Innenverpackung in Fässern aus Kunststoff (1H2) oder aus Pappe (1G) oder in Kisten aus Stahl (1A1) oder aus Aluminium (1B1) oder Naturholz, einfach (4C1) oder aus Sperrholz (4D) oder Holzfaserwerkstoffen (4F) oder aus Pappe (4G) |
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1389-BAM-4.32 | Energieträger Impulsstrahlgerät Kal. 55x159 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1367-BAM-4.32 | Detonator M 59 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1368-BAM-4.32 | Sprengschnur Supercord 80 | gemäß Zeichnung Z 801-6 vom 22.11.94 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1398-BAM-4.32 | Zündwatte Xylokoll |
BAM-PS-077 BAM-PS-078 | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 5 kg in einem verschließbaren PE-Beutel Außen: PE-Beutel in einem 125 l-Fass aus Pappe |
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1364-BAM-4.32 | Schweizer Schwarzpulver Nr. 1 Schweizer Schwarzpulver Nr. 2 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff; Einwickler aus Kraftpapier oder aus Wachspapier Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F) |
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1220-BAM-4.32 | Sprengschnur Octocord PT 165 | gemäß Datenblatt Dynamit Nobel AG sr-do vom 12.07. | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:1. Die Sprengschnur ist auf bis zu 6 Polystyroleinlagen beidseitig festzulegen. Die einzelnen Polystyroleinlagen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen. Drei Papplagen füllen den Zwischenraum zwischen den Polystyroleinlagen und einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung aus. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 770 vom 02.03.1993. 2. Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Die Spulen sind durch zwei Papplagen voneinander zu trennen und, wie bei einzeln verpackten Spulen, allseitig von drei Papplagen zu umgeben. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 779 vom 23.07.1993 bzw. der Zeichnung K 786 BL. 1 vom 19.04.1994. |
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1365-BAM-4.32 | Schwarzpulver SP1 Schwarzpulver SP2 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Säcke aus Kunststoff; Einwickler aus Kraftpapier oder aus Wachspapier Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F) |
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1340-BAM-4.32 | Sprengschnur Hexacord PT 150 | gemäß Zeichnung Z 801-22 vom 06.0519.94 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Sprengschnur ist so auf eine Spule aufzuwickeln, daß die einzelnen Lagen einen Abstand von 20 mm untereinander haben und die Sprengschnur seitlich durch einen parallel aufgewickelten mit Silikonharz imprägnierten Glasseidenschlauch von 4 mm Dicke getrennt ist. Die Spule ist allseitig von drei Papplagen zu umgeben. Als Außenverpackung ist eine Kiste aus Pappe zu verwenden. Die Verpackung entspricht dem Zeichnungssatz K 786 BL. 1 vom 19.04.1994. |
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1341-BAM-4.32 | Sprengschnur Octocord PT 165 | gemäß Zeichnung Z 801-20 vom 12.07.94 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1328-BAM-4.32 | Schneidladung RESAFLEX SKL-10 Schneidladung RESAFLEX SKL-15 Schneidladung RESAFLEX SKL-20 Schneidladung RESAFLEX SKL-30 Schneidladung RESAFLEX SKL-40 Schneidladung RESAFLEX SKL-50 Schneidladung RESAFLEX SKL-60 Schneidladung RESAFLEX SKL-70 Schneidladung RESAFLEX SKL-80 Schneidladung RESAFLEX SKL-90 Schneidladung RESAFLEX SKL-100 |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1379-BAM-4.32 | Verzögerungssatz VS 2/4 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 6, 25 kg Satz In einem verschließbarem PE-Beutel, der PE-Beutel wird in einem Kunststoffbehälter eingesetzt Außen: bis zu 2 Innenverpackungen in einer ausgepolsterten Kiste aus Holz festgelegt |
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1330-BAM-4.32 | Treibladungspulver 14/7 Treibladungspulver 15/1 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1331-BAM-4.32 | Explosivstoff A-IX-2 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1332-BAM-4.32 | Plattiersprengstoff VT 30 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1335-BAM-4.32 | TNT-Preßkörper | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1333-BAM-4.32 | Treibladungspulver REX I | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innen: Dosen aus Kunststoff mit Schraubdeckel mit einem Volumen von ca. 1000 ml_x0019_Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1334-BAM-4.32 | Treibladungspulver Reloder 15 Treibladungspulver Reloder 19 Treibladungspulver Reloder 22 |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innen: Dosen aus Pappe mit Metallboden und -deckel mit einem Volumen von ca. 1000 ml_x0019_Außen: Kisten aus Pappe (4G) |
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1322-BAM-4.32 | Detonator, Schlag DM 1423 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1313-BAM-4.32 | Nichtelektrischer Sprengkurzzeitzünder DYNASHOC SP Nichtelektrischer Sprenglangzeitzünder DYNASHOC LP Nichtelektrische Zündeinrichtung DYNASHOC DUODET Startzünder DYNASHOC Zündverzögerer DYNASHOC |
BAM-ZNEV-003 BAM-ZNEV-005 BAM-ZNED-001 BAM-ZNEM-003 BAM-ZNEV-004 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Zünder der Zündeinrichtungen müssen in Schutzleisten aus Holz stecken. Die einzelnen Lagen der Zündeinrichtungen müssen durch Kunststoffplatten von einander getrennt sein. Die Verpackung muß den Zeichnungssätzen K-776, K-776-1 oder K-776-2 vom 03.05.1993 entsprechen. Als Außenverpackung aus Natruholz, einfach der Codierung 4C1 zu verwenden |
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1312-BAM-4.32 | Explosivstoff Hexanitrostilben | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1314-BAM-4.32 | Sprengschnur Dynacord 5 | BAM-SS-010 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1404-BAM-II.32 | BA - 7 - P001 - 07 BA - 7 - P001 - 08 BA - 7 - P001 - 09 |
BAM-PS-084 BAM-PS-085 BAM-PS-083 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 100 kg in Brhältern oder Säcken aus Kunststoff Außen: eine Innenverpackung in Fässern aus Kunststoff (1H2) oder aus Pappe (1G); oder eine IVP in Kisten aus Stahl (1A1), aus Aluminium (1B1), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F) oder aus Pappe (4G); Das Versandstück ist mit dem Zusatzkennzeichen für die Klasse 6.1 zu versehen. |
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1297-BAM-4.32 | U-Sprengkurzzeitzünder SEISMO 90 | BAM-ZEVU-020 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1295-BAM-4.32 | Perforator 881 B1 Z Perforator 881 B2 Z Perforator 881 B3 Z Perforator 882 B1 Z Perforator 882 B2 Z Perforator 882 B3 Z Perforator 883 B1 Z Perforator 883 B2 Z Perforator 883 B3 Z Perforator 890 B1 Z Perforator 890 B2 Z Perforator 890 B3 Z |
gemäß Zeichnung Z 881 B1Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 881 B2Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 881 B3Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 882 B1Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 882 B2Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 882 B3Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 883 B1Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 883 B2Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 883 B3Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 890 B1Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 890 B2Zn vom 15.02.1994 gemäß Zeichnung Z 890 B3Zn vom 15.02.1994 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Perforatoren sind so in Innenverpackungen aus Pappe zu verpacken, daß sie weder die Außenverpackung noch sich untereinander berühren und die konischen Höhlungen jeweils paarweise nach innen gerichtet sind. Als Außenverpackung sind Kisten aus Pappe (4G) zu verwenden. |
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1298-BAM-4.32 | Treibladungshülse von 25-mm-Munition | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Außen: Holzkiste |
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1283-BAM-4.32 | Anzündschlauch für nichtelektrische Zünder DYNASHOC | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innen: Spulen_x0019_Außen Kisten aus Pappe (4G) |
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1343-BAM-4.32 | Ladebehälter (für RGG 800 BAM-PT1-0417) | entspr. z.B. Zeichng-Nr. 21056-00 T/3 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe, aus Kunststoff, aus Holz oder aus Metall Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F) |
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1268-BAM-4.32 | elektrischer Sprengmomentzünder DYNAWELL 1015 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1272-BAM-4.32 | Sekundärsprengstoffzünder Z 432 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1266-BAM-4.32 | MG-57 NSC-1 nz 10 V 429 WS-5 evr |
1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1276-BAM-4.32 | Nitrocellulose DL, wasserfeucht | gemäß Schreiben vom 08.02.1994; Az.: bor-ku | 1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die wasserfeuchte Nitrocellulose ist in Fässer aus Pappe der Codierung 1G zu verpacken. Die Nettomasse der feuchten Nitrocellulose beträgt ca. 45 kg. |
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1223-BAM-4.32 | elektronischer Sprengzeitzünder DYNATRONIC | BAM-ZEVIC-001 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1311-BAM-4.32 | Brennbare Hülse der 125-mm-Unterkalibergranatpatrone | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1207-BAM-4.32 | sws A-Sprengmomentzünder NME nsws U-Sprengkurzzeitzünder 25 ms nsws A-Sprengkurzzeitzünder 25 ms nsws HU-Sprengkurzzeitzünder 25 ms sws A-Sprenglangzeitzünder 250 ms |
gemäß Zeichnung Z 581 vom 03.09.1992, Änderung B gemäß Zeichnung Z 684 vom 28.10.1983, Änderung C gemäß Zeichnung Z 878-S vom 24.08.1992 gemäß Zeichnung Z 879 vom 24.08.1992 gemäß Zeichnung Z 880-S vom 08.10.1992 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1184-BAM-4.32 | 4,6-Dinitrobenzofuroxan | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1290-BAM-4.32 | Zündlicht NZ 135 | BAM-ZZL-0005 | 1.4G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Metall, aus Pappe oder aus Holz; Einwickler aus Papier Außen: Kisten aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F), aus Stahl mit Innenauskleidung (4A2) oder aus Pappe (4G) |
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1209-BAM-4.32 | Perforationsladung Strap Jet Shogun 2 1/8" Perforationsladung 1 1/4" TLJ Circulation Perforationsladung 1 3/8" TLJ Circulation Perforationsladung 2 1/8" Dyna Strip Perforationsladung RTG Circulation 1 9/16" Perforationsladung RTG Circulation 2" Perforationsladung 2" RTG Plus Perforationsladung 4" TAG HSC-4000-311 Perforationsladung 1 11/16" Dyna Strip Perforationsladung 4" TAG HSC-4000-311L Perforationsladung Strap Jet Shogun 2 1/16" |
BAM-SZ-033/1 BAM-SZ-033/2 BAM-SZ-033/2 BAM-SZ-033/4 BAM-SZ-065 BAM-SZ-065 BAM-SZ-073 BAM-SZ-077 BAM-SZ-078 BAM-SZ-079 BAM-SZ-033/1 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Hohlladungen sind einzeln in Papphülsen oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe oder aus Naturholz, einfach, als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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1210-BAM-4.32 | elektrischer Zünder G-51 Zünder G 22 Tubing Cutter Zünder |
BAM-ZEMU-011 BAM-ZEMA-014 BAM-ZEMA-015 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1211-BAM-4.32 | Pulverzünder für Baker-Setzgeräte | BAM-ZEPA-002/1 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Zünder sind einzeln in eine Papier/Folien-Umhüllung als Innenverpackung eingeschweißt. Die Außenverpackung besteht aus einer Kiste aus Pappe oder Naturholz, einfach. |
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1212-BAM-4.32 | Vorbrenner für Baker-Setzgeräte | BAM-Z-001/1 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Vorbrenner sind einzeln in Kunststoffdosen mit Deckel als Innenverpackung verpackt. Die Außenverpackung besteht aus einer Kiste aus Pappe oder Naturholz, einfach. |
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1213-BAM-4.32 | Treibladung für Baker-Setzgeräte | BAM-SZ-002/1 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Treibladungen sind einzeln in beidseitig verschlossenen Pappröhren als Innenverpackung verpackt. Die Außenverpackung besteht aus einer Kiste aus Pappe oder Naturholz, einfach. |
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1183-BAM-4.32 | Pulver Pyrodex P Pulver Pyrodex RS Pulver Pyrodex CTG |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innenverpackung: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel._x0019_Inhalt: ca. 400 g_x0019_Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml_x0019_Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 470 g |
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1256-BAM-4.32 | Berdan-Zündhütchen 4,5 mm "Berdan-Zündhütchen 5,0 mm Zündhütchen CX 2000 Zündhütchen Nr. 68 " |
1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Die Zündhütchen sind, sofern sie mit einem Amboß ausgestattet sind oder ihr Anzündsatz nicht abgedeckt ist, zu höchstens 500 Stück je Innenverpackung reihenweise in einzelnen Schichten in Horden aus Pappe oder Kunststoff zu verpacken. Diese sind in Kisten aus Pappe als Innenverpackung und in Kisten aus Holz, Pappe oder Stahl mit Innenauskleidung als Außenverpackung zu verpacken. Anzündhütchen ohne Amboß, deren Anzündsatz abgedeckt ist, können in Mengen bis zu 5000 Stück je Innenverpackung und bei Verwendung von Kisten oder Dosen als Innenverpackung ohne Zwischenverpackung in die o. g. Außenverpackung verpackt werden. Es muß stoßabsorbierendes Material zur Verpackung verwendet werden. |
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1257-BAM-4.32 | Treibladungspulver 3N17 Treibladungspulver 3N36 Treibladungspulver 3N37 Treibladungspulver 19 B 44 Treibladungspulver 19 B 49 Treibladungspulver REX I. Treibladungspulver REX II. Treibladungspulver REX III. Treibladungspulver REX IV. Treibladungspulver REXMAGNUM Treibladungspulver Tarna P 50 |
1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1162-BAM-4.32 | SINCO A1 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 500 g Satz werden in eine mit einem Gummistopfen verschlossenen Röhre aus leitfähigem Kunststoff eingefüllt. Außen: bis zu 6 Röhren werden in eine Kiste aus Naturholz, einfach (4C1) eingesetzt. Durch Ausschäumen der Kiste mit Polyurethanschaum oder durch feste Formeinsätze aus schwerbrennbarem Weichschaum werden die Röhren in der Außenverpackung festgelegt. Die Röhren berühren sich nicht gegenseitig oder die Wände der Kiste. |
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1167-BAM-4.32 | Schwarzpulver, gekörnt, Sorte: DRP-1 Schwarzpulver, gekörnt, Sorte: DRP-3 Schwarzpulver, gekörnt, Sorte: DVSP |
1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe, aus Metall, aus Papier, aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, gummiert Außen: Fässer aus Naturholz mit abnehmbarem Deckel (2C2); Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, mit stabdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F); Fässer aus Pappe (1G) |
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1172-BAM-4.32 | Mehlpulver, Sorte: PM 75 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 25 kg in Behälter aus Pappe, aus Metall, aus Papier, aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, gummiert Außen: Fässer aus Naturholz mit abnehmbarem Deckel (2C2); Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F); Fässer aus Pappe (1G) |
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1174-BAM-4.32 | Treibladungspulver, PND 39-185-75, Sorte: Ngsp VZ 95 Treibladungspulver, TY (SU), Sorte: Sfmk |
1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 50 kg in a) Säcken aus Kraftpapier, aus Kunststoff, aus Textilgewebe oder aus Textilgewebe, gummiert b) Behältern aus Pappe, aus Metall, aus Papier, aus Kunststoff oder aus Textilgewebe, gummiert c) nicht erforderlich Außen: a) Fässer aus Naturholz mit abnehmbarem Deckel (2C2); Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F); Fässer aus Pappe (1G) oder aus Sperrholz (1D) b) Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Naturholz, mit staubdichten Wänden (4C2), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F); Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2), aus Pappe (1G) oder aus Sperrholz (1D) c) Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) oder aus Pappe (1G); Kanister aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel (3A1) oder aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (3A2) |
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1182-BAM-4.32 | Treibladungspulver CLAYS Treibladungspulver CLAYS INTERNATIONAL Treibladungspulver CLAYS UNIVERSAL |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innenverpackung: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel._x0019_Inhalt: ca. 400 g_x0019_Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml_x0019_Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 470 g |
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933-BAM-4.32 | Treibladungspulver H 4198 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innenverpackung des Treibladungspulvers: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel._x0019_Inhalt: ca. 450 g_x0019_Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml_x0019_Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 520 g |
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934-BAM-4.32 | Treibladungspulver H 4895 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innenverpackung des Treibladungspulvers: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel._x0019_Inhalt: ca. 450 g_x0019_Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml_x0019_Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 520 g |
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935-BAM-4.32 | Treibladungspulver HS 7 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Innenverpackung des Treibladungspulvers: Flaschen aus Kunststoff mit Metalldeckel._x0019_Inhalt: ca. 450 g_x0019_Volumen der Innenverpackung: ca. 835 ml_x0019_Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 520 g |
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920-BAM-4.32 | Treibladungspulver 9/7 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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921-BAM-4.32 | Treibladungspulver 12/7 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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922-BAM-4.32 | Treibladungspulver 12/1 TP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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923-BAM-4.32 | Treibladungspulver 16/1 TP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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936-BAM-4.32 | Treibladungspulver Ngdp | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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937-BAM-4.32 | Zündladung aus NC-Pulver 5/1 im Kartuschbeutel | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Säcke aus dichtem Gewebe (Kartuschbeutel), eingesetzt in verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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938-BAM-4.32 | Treibladungspulver Nctp 0,8 x 0,3/0,8-KF Treibladungspulver P 45 P Treibladungspulver SF 033 fl Treibladungspulver SSNf-53, vz. 43 Treibladungspulver WUFL |
1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Verschließbare Behälter aus Holz oder Metall. (Die Metallgefäße müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben.) Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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939-BAM-4.32 | Zündladung aus Schwarzpulver im Kartuschbeutel | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 50 kg nicht überschreiten. |
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928-BAM-4.32 | Treibladungspulver 3N37 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: unten beschriebenen Verpackung Verpackung:Kanister aus Kunststoff; Inhalt: ca. 500 g; Volumen der Innenverpackung: ca. 1350 ml; Bruttogewicht der Innenverpackung: ca. 580 g. |
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845-BAM-4.32 | Treibladungspulver LOWEX D 032 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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846-BAM-4.32 | Treibladungspulver LOWEX S 030 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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930-BAM-4.32 | Treibladungspulver Ngtp - 8,86 N | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Metallgefäße als Verpackung müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem Inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben._x0019_Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 60 kg nicht überschreiten. |
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931-BAM-4.32 | Treibladungspulver Ngtp - 8,60 R | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung Metallgefäße als Verpackung müssen mit Verschlüssen oder Sicherheitseinrichtungen versehen sein, die einem Inneren Druck von höchstens 3 bar nachgeben. Die Nettoexplosivstoffmasse pro Packstück darf 60 kg nicht überschreiten. |
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844-BAM-4.32 | Gesteinsperforator BHL 90 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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1038-BAM-4.32 | Reißzünder mit Fangöse, Fabr.-Nr. 6501 Reißzünder mit Aluminiumhülse Reißzünder mit Aluminiumhülse und Sicherheitszünder Satzauslöser Satzauslöser SN1A Satzauslöser SN3 |
BAM-ZA-007 BAM-ZA-010 BAM-ZZA-0001 BAM-ZZE-0003 BAM-ZZE-0004 BAM-ZZE-0006 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: Behälter aus Pappe, aus Metall oder aus Holz; Einwickler aus Papier Zwischen: --- Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D), aus Holzfaserwerkstoffen (4F) oder aus Stahl mit Innenauskleidung (4A2) |
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822-BAM-4.32 | Stoppine 4fädig Stoppine 3fädig |
BAM-ZZS-0007 BAM-ZZS-0006 | 1.3G |
In folgender besonderen Verpackung: Innen: bis zu 10 Stoppinenabschnitte à 1 m Länge in Papier eingeschlagen und zusätzlich in Natronkraftpapier eingewickelt Außen: Kisten aus Pappe (4G), aus Naturholz, einfach (4C1), aus Sperrholz (4D) oder aus Holzfaserwerkstoffen (4F) |
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376-BAM-4.32 | Perforationsladung Typ Jet; 4 1/2" TAG | BAM-SZ-071 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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371-BAM-4.32 | Nitrocellulose Stickstoffgehalt 12,0 % bis 12,5 % Wassergehalt mind. 30 % Dichte in der Versandverpackung mind. 0,35 g/ccm |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Die Nitrocellulose ist in Säcken aus Polyethylen mit 100 Mikrometer Dicke, verschlossen mit Metall bzw. Plastikclip oder durch Verschweißen, verpackt. Jeweils ein Sack ist eingesetzt in ein zylindrisches Fass aus Kraftpapier 250 g/qm und einem Volumen von 170 Litern. Das Fass besitzt einen Deckel aus galvanisiertem Blech mit Spannverschluss und einen Boden aus fester Pappe 26/10. Der maximale Bruttoinhalt beträgt 82 kg, der maximale Nettoinhalt 75 kg. |
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348-BAM-4.32 | Perforationsladung Typ Jet; 4" HSC DML XIX | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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346-BAM-4.32 | Assyl Initiator Nr. 31-199932-004 | BAM-SKE-008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Die Sprengkapseln sind einzeln in Aluminiumzylindern verpackt, die eine Wandstärke von mindestens 7,5 mm besitzen und mit einem Schraubverschluss aus Aluminium mit 3 mm Mindestwandstärke versehen sind. |
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347-BAM-4.32 | Assyl Initiator Nr. 31-199932-004 | BAM-SKE-008 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Die Sprengkapseln sind einzeln in Metallfolie gehüllt, von einer Kunststofffolie umgeben und in Papphülsen eingesetzt, die mit granuliertem Füllmaterial gefüllt und in Papier eingewickelt sind. Die Außenverpackung besteht aus einem Pappkarton, die einzelnen Innenverpackungen sind vollständig mit Granulat aus Hydrobiotit-Vermiculit umgeben. |
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345-BAM-4.32 | Nitrocellulose Typ D Zusammensetzung: Cellulosenitrate (bis 12,5 % Stickstoff) Höchstens 73 % Wasser mindestens 27 % |
1.4C |
In folgender besonderen Verpackung: Fibertrommel mit Kunststoff-Innenbeutel, Inhalt: 77 kg Feuchtgewicht. |
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287-BAM-4.301 | Trinitrobenzolsulfonsäure mit 30% Wasser | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: Glasflaschen mit 5 g, 10 g, 25 g oder 100 g Stoff, mit Polsterstoffen eingesetzt in Metalldosen, die durch Verschweißen verschlossen werden. |
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251-BAM-4.301 | Schneidhohlladung (Casing/Tubing Cutter) | BAM-SZ-015 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Bis zu maximal 12 Schneidhohlladungen eingesetzt in Einsätze aus geschäumtem Kunststoff als Innenverpackung. Die Innenverpackung ist festliegend in eine Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung eingesetzt. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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252-BAM-4.301 | Hohlladung Single-Point-Entry | BAM-SZ-016 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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253-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 3 3/8" True Jet XVI | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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254-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 4" DML XXIII | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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255-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 3 1/2" Strip Jet | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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256-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 1 11/16" Strap Jet | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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257-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 2 1/8" Strap Jet | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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258-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 1 11/16" Tornado Jet | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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259-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 2 1/8" Tornado Jet | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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260-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; TLJ-Circulation | BAM-SZ-033 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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263-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 3 1/8" DML Densi Jet XII | BAM-SZ-045 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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264-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 1 11/16" Strap PML Deep Jet | BAM-SZ-045 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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265-BAM-4.301 | Perforationsladung Typ Jet; 2 1/8" Strap PML Deep Jet | BAM-SZ-045 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Die Hohlladungen sind einzeln in Pappkisten oder Pappgitternetze eingesetzt. Bis zu fünfzig Hohlladungen sind in zwei Schichten übereinander so in einer Kiste aus fester Wellpappe als Außenverpackung verpackt, daß die Höhlungen der Hohlladungen aufeinander zu gerichtet sind. Zwischen den beiden Schichten ist ebenso wie oben und unten in der Außenverpackung je eine paßgenaue Pappeinlage eingefügt. Der Inhalt der Packstücke kann in eine starke Kunststoffolie eingeschweißt sein. Die Hohlräume zwischen den Hohlladungen und die im Packstück vorhandenen Leerräume können mit Granulat aus Hydrobiotit/Vermiculit ausgefüllt sein. Als Außenverpackung kann auch eine Kiste aus Naturholz, einfach verwendet werden. |
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191-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer U-Sprenglangzeitzünder 500 Millisekundenverzögerung Z/Al/500/Z 6 U |
ZEVU 4 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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192-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer U-Sprengkurzzeitzünder 23 Millisekundenverzögerung Z/Al/23/Z 6 U |
ZEVU 5 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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193-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer HU-Sprenglangzeitzünder 500 Millisekundenverzögerung Z/Al/500/Z 7 HU |
ZEVHU 3 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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194-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer HU-Sprengkurzzeitzünder 23 Millisekundenverzögerung Z/Al/23/Z 7 HU |
ZEVHU 4 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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186-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer U-Sprenglangzeitzünder 250 Millisekundenverzögerung T/Al/250/T 10 U |
BAM-ZEVU-006 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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187-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer Momentzünder U für Sprengseismik in mittleren Wassertiefen T/Al/0/T 24 U - S - 5 Amp. |
BAM-ZEMU-008/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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188-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer Momentzünder U für Sprengseismik in großen Wassertiefen T/Al/0/T 24 UD - S - 5 Amp. |
BAM-ZEMU-007/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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189-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer Momentzünder U für große Wassertiefen T/Al/0/T 10 UD mit Zünderdrahtlängen von 0,5 m, 1,0 m, 1,5 m oder mindestens 2,0 m |
BAM-ZEMU-009/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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190-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer Momentzünder HU T/Al/0/T 12 HU |
ZEMHU 1/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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130-BAM-4.32 | Sprengschnur "Dynacord K" (knotbar) | Aufbau entsprechend Beschreibung vom 28.8.1981 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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126-BAM-4.32 | Sprengschnur "Wetter-Dynacord 4" | BAM-WSS III-001 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: Versandverpackung |
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100-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder HU T/Al/0/T 12 HU | ZEMHU 1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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101-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A für seismische Zwecke T/Al/0/T 21 - DS - 1,5 Amp. | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 548 vom 12.8.1969 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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102-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A für seismische Zwecke T/Al/0/T 21 - DS - 1,5 Amp. | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 548 vom 12.8.1969 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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103-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A T/Al/0/T 7 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 578 vom 15.7.1976 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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104-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A T/Al/0/T 7 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 578 vom 15.7.1976 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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105-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A T/Cu/0/T 9 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 496 vom 19.4.1968 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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106-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder A T/Cu/0/T 9 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 496 vom 19.4.1968 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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107-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder A T/Cu/30/T 9 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 499 vom 19.4.1968 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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108-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder A T/Cu/500/T 7 | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 497 vom 19.4.1968 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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109-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder HU HSPE - Sprengmomentzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 580 vom 5.9.1974 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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110-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder HU HSPE - Sprengmomentzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 580 vom 5.9.1974 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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111-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder HU HSPE - Sprenghalbsekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 585 vom 7.4.1976 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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112-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder HU HSPE - Sprengmillisekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 592 vom 1.4.1976 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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113-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U TE - Sprengmomentzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 579 vom 15.2.1974 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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114-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U TE - Sprengmomentzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 579 vom 15.2.1974 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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115-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder U TE - Sprenghalbsekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 584 vom 7.4.1976 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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116-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder HU HU - Sprengviertelsekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 589 vom 1.4.1976 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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117-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder U TE - Sprengviertelsekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 647 vom 21.9.1979 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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118-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengzeitzünder als Brückenzünder HU HU - Sprengviertelsekundenzünder |
Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 647 vom 21.9.1979 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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119-BAM-4.32 | Prüfzünder PETN | Aufbau entsprechend 2 der Bekanntmachung der Prüfvorschriften für Sprengstoffe, Zündmittel und Sprengzubehör vom 21.8.1974 (Banz. 161 vom 30.8.1974) | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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120-BAM-4.32 | Zündersprengkapseln für Halb- und Millisekundenzünder | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 236-1.1 vom 11.2.1972 | 1.1B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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121-BAM-4.32 | Sprengverzögerer 13 ms | Aufbau entsprechend Zeichnung Nr. Z 307 vom 8.7.1966 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: versandmäßiger Verpackung |
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122-BAM-4.32 | Sprengschnur "Dynacord VM" | Aufbau entsprechend Beschreibung vom 1.7.1981 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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123-BAM-4.32 | Sprengschnur "Supercord 80" | Aufbau entsprechend Beschreibung vom 1.7.1981 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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124-BAM-4.32 | Sprengschnur "Microcord VM" | Aufbau entsprechend Beschreibung vom 1.7.1981 | 1.4D |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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125-BAM-4.32 | Zündsystem für Wassertrogsperren | BAM-ZEMSU/SS-01 | 1.4S |
In folgender besonderen Verpackung: Zündsystem einzeln in beidseitig verschlossene Hülse aus Pappe eingesetzt; Hülsen in Kiste aus Holz eingelegt (Versandverpackung) |
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127-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U T/Al/0/T 10 U |
ZEMU 1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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128-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Selbstzerstörzünder als Brückenzünder U für seismische Zwecke T/Mg/0/T 24 U - SZS - 5 Amp. |
BAM-ZEMU-004 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Selbstzerstörzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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96-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U für seismische Zwecke T/Al/0/T 24 DU - S - 5 Amp. | BAM-ZEMU-007 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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97-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U für seismische Zwecke T/Al/0/T 24 U - S - 5 Amp. | BAM-ZEMU-008 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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98-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U T/Cu/0/T 11 U | ZEMSU 1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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99-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer elektrischer Sprengmomentzünder als Brückenzünder U T/Cu/0/T 26 - sws US - 5 Amp. | BAM-ZEMSU-2 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: Sprengmomentzünder mit Zünderdrahtlängen von mehr als 5 m: Zünderdrähte auf Scheibenspule aufgewickelt, Sprengkapsel in voller Länge in Spulenkern eingesteckt; Spulen in Pappschachtel eingesetzt oder mit Einwickler zu einem Paket vereinigt; Pappschachteln oder Pakete in Kiste aus Holz oder Pappe eingesetzt. |
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57-BAM-4.32 | Nichtschlagwettersicherer U-Sprengmomentzünder T/Al/0/T 10 U | ZEMU 1/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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58-BAM-4.32 | Schlagwettersicherer U-Sprengmomentzünder T/Cu/0/T 11 U | ZEMSU 1/1 | 1.4B |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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1-BAM-4.32 | Zündverstärker "Dynadet 1" | BAM-001 | 1.1D |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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10-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 1 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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11-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 2 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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12-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 3 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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13-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 4 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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14-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 5 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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15-BAM-4.32 | Treibladungspulver RP 7 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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16-BAM-4.32 | Treibladungspulver .22 LRN | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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17-BAM-4.32 | Treibladungspulver ECH 1078 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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18-BAM-4.32 | Treibladungspulver T 3 X | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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19-BAM-4.32 | Treibladungspulver TB 3 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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2-BAM-4.32 | Treibladungspulver MR 1000 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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20-BAM-4.32 | Treibladungspulver CP 8 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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21-BAM-4.32 | Treibladungspulver ECH 1003 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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22-BAM-4.32 | Treibladungspulver MP 47 A5 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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23-BAM-4.32 | Treibladungspulver Lovex I | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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24-BAM-4.32 | Treibladungspulver Lovex W | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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25-BAM-4.32 | Treibladungspulver MV 1318 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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26-BAM-4.32 | Treibladungspulver MV 2202 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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27-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 PK5 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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28-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 PK2 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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29-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 PK3 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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3-BAM-4.32 | Treibladungspulver MB 209 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 25 kg |
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30-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 PK4 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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31-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 PK6 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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32-BAM-4.32 | Treibladungspulver G P N | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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33-BAM-4.32 | Treibladungspulver G P N spezial | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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34-BAM-4.32 | Treibladungspulver .223 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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35-BAM-4.32 | Treibladungspulver MB 209 spez. | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 25 kg |
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36-BAM-4.32 | Treibladungspulver MB 209 AT | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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37-BAM-4.32 | Treibladungspulver JK 6B | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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38-BAM-4.32 | Treibladungspulver JK 10 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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39-BAM-4.32 | Treibladungspulver CPG R5 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 40 kg |
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4-BAM-4.32 | Treibladungspulver .22 LRS | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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40-BAM-4.32 | Treibladungspulver G P | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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5-BAM-4.32 | Treibladungspulver NC 688 VP2 | 1.1C |
In folgender besonderen Verpackung: jedwede Verpackung |
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6-BAM-4.32 | Treibladungspulver .30 carbine | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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7-BAM-4.32 | Treibladungspulver .22 MSS | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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8-BAM-4.32 | Treibladungspulver MR 101 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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9-BAM-4.32 | Treibladungspulver MR 110 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 50 kg |
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134-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4198 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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135-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4064 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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136-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4350 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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137-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-3031 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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138-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4320 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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139-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4895 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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140-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4831 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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141-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR-4227 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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143-BAM-4.32 | Treibladungspulver SR-4756 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 230 g |
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144-BAM-4.32 | Treibladungspulver SR-7625 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 230 g |
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182-BAM-4.32 | Treibladungspulver SR-4759 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 440 g |
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361-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 320 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Kunststoff, Nettogewicht 500 g |
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362-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 340 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Kunststoff, Nettogewicht 500 g |
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373-BAM-4.32 | Treibladungspulver PCL 511 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 500 g |
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375-BAM-4.32 | Treibladungspulver PCL 504 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 500 g |
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382-BAM-4.32 | Treibladungspulver H 4831 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Kunststoff, Nettogewicht 455 g |
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384-BAM-4.32 | Treibladungspulver H 322 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Kunststoff, Nettogewicht 455 g |
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43-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 140 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Fässer aus wasserdichter Pappe, Höchstnettogewicht 60 kg |
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45-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 905 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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46-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 904 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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47-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 903 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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48-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 902 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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49-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 907 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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50-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" R 901 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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768-BAM-4.32 | Treibladungspulver IMR 7828 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 454 g |
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769-BAM-4.32 | Treibladungspulver Bullseye | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Pappzylinder mit Metallboden und -deckelscheibel, Nettogewicht 454 g |
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770-BAM-4.32 | Treibladungspulver Hercules 2400 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Pappzylinder mit Metallboden und -deckelscheibel, Nettogewicht 454 g |
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79-BAM-4.32 | Treibladungspulver Norma 200 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 400 g |
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793-BAM-4.32 | Treibladungspulver PCL 507 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 500 g |
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794-BAM-4.32 | Treibladungspulver PCL 512 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 500 g |
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795-BAM-4.32 | Treibladungspulver PCL 501 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Metall, Nettogewicht 500 g |
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815-BAM-4.32 | Treibladungspulver HP 38 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Kunststoff, Nettogewicht 454 g |
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83-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 140 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 800 g |
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84-BAM-4.32 | Treibladungspulver Norma MRP | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 400 g |
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86-BAM-4.32 | Treibladungspulver Norma 202 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 400 g |
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87-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 110 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 800 g |
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90-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 160 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 800 g |
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91-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 310 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 450 g |
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92-BAM-4.32 | Treibladungspulver N 330 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 500 g |
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95-BAM-4.32 | Treibladungspulver "Rottweil" P 801 | 1.3C |
In folgender besonderen Verpackung: Innenverpackung: Kanister aus Weißblech, Nettogewicht 300 g |